Hilfe & FAQ
Erklärungen zu 213 Formularfeldern und Antworten auf 35 häufige Fragen zum BAföG-Antrag — in verständlicher Sprache, ohne Amtsdeutsch.
Häufige Fragen
Berechtigung & Voraussetzungen
6 FragenFragen zu den Voraussetzungen für BAföG-Berechtigung
Gibt es eine Altersgrenze für BAföG?
Ja, grundsätzlich musst du vor Beginn deines Studiums jünger als 45 Jahre sein. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn du aus familiären oder persönlichen Gründen (z.B. Kindererziehung, Krankheit) später mit dem Studium beginnst, kannst du trotzdem BAföG erhalten. Auch wenn du dein Studium direkt an einen Master anschließt, gibt es keine Altersgrenze.
Beispiele:
Du bist 42 Jahre alt und willst ein Erststudium beginnen
Normalerweise kannst du noch BAföG bekommen, wenn du vor dem 45. Geburtstag anfängst. Nach dem 45. Geburtstag nur mit besonderen Gründen (z.B. Kindererziehung).
Du bist 47 Jahre alt und hast 5 Jahre lang deine Kinder erzogen
Du kannst trotzdem BAföG beantragen! Die Zeit der Kindererziehung wird berücksichtigt und kann die Altersgrenze verschieben.
Weiterführende Links:
Kann ich BAföG bekommen, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
Ja, das ist möglich! EU-Bürger können BAföG bekommen, wenn sie in Deutschland arbeiten oder hier schon länger leben. Auch Nicht-EU-Bürger mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlinge) haben Anspruch. Als ausländischer Student solltest du dich auf jeden Fall beraten lassen – es gibt mehr Möglichkeiten, als viele denken!
Beispiele:
Du kommst aus Frankreich und studierst in Deutschland
Als EU-Bürger kannst du BAföG bekommen. Wenn du schon länger in Deutschland lebst oder hier arbeitest, hast du die gleichen Rechte wie Deutsche.
Du hast eine Niederlassungserlaubnis
Mit einer Niederlassungserlaubnis bist du BAföG-berechtigt, auch wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast.
Weiterführende Links:
Kann ich BAföG für ein zweites Studium bekommen?
BAföG gibt es normalerweise nur für dein erstes berufsqualifizierendes Studium. Ein Bachelor ist so ein Abschluss. Wenn du schon einen Bachelor hast und jetzt noch einen zweiten machst, gibt es kein BAföG. Aber: Für einen Master nach dem Bachelor gibt es BAföG! Der Master gilt als Aufbaustudium und wird gefördert. Auch bei einem Fachwechsel in den ersten Semestern kannst du noch BAföG bekommen.
Beispiele:
Du hast schon einen Bachelor in BWL und fängst jetzt Informatik an
Für den zweiten Bachelor gibt es normalerweise kein BAföG mehr. Du hast bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss.
Du hast einen Bachelor gemacht und fängst jetzt einen Master an
Perfekt! Für den Master bekommst du BAföG, auch wenn du schon einen Bachelor hast. Das ist so gewollt.
Du wechselst im 2. Semester von BWL zu Jura
Ein Fachwechsel in den ersten zwei bis drei Semestern ist meist unproblematisch. Du kannst weiterhin BAföG bekommen, musst aber den Wechsel begründen.
Kann ich BAföG bekommen, wenn ich in Teilzeit studiere?
Nein, BAföG gibt es nur für Vollzeit-Studiengänge. Du musst mindestens 50% der normalen Studienzeit studieren, um überhaupt als Student zu gelten. Für ein klassisches Teilzeitstudium (z.B. neben dem Job) gibt es kein BAföG. Es gibt aber andere Finanzierungsmöglichkeiten wie Bildungskredit oder Stipendien für Teilzeit-Studierende.
Kann ich für eine Ausbildung BAföG bekommen?
Für eine klassische betriebliche Ausbildung gibt es kein BAföG, sondern BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). BAföG gibt es aber für schulische Ausbildungen wie z.B. an Fachschulen, Berufsfachschulen, oder Abendgymnasien. Auch für eine Ausbildung an einer Fachakademie oder einem Kolleg kannst du BAföG bekommen.
Wird ein Fernstudium auch gefördert?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Fernstudien werden nur gefördert, wenn sie als Vollzeitstudium anerkannt sind. Das bedeutet: Die Hochschule muss bestätigen, dass das Fernstudium einem Präsenzstudium gleichwertig ist. Reine Weiterbildungs-Fernstudiengänge sind meist nicht BAföG-berechtigt. Am besten fragst du direkt bei deiner Fernhochschule nach, ob der Studiengang förderfähig ist.
Beispiele:
Du studierst an der FernUni Hagen einen Bachelor in Informatik
Die FernUni Hagen bietet staatlich anerkannte Vollzeit-Fernstudiengänge an, die BAföG-berechtigt sind. Du kannst BAföG beantragen.
Antragsprozess & Ablauf
6 FragenFragen zum Antragsprozess, Fristen und Folgeantrag
Muss ich jedes Jahr einen neuen Antrag stellen?
Ja, BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten (meist Oktober bis September oder April bis März) bewilligt. Danach musst du einen Folgeantrag stellen. Der Folgeantrag ist meistens einfacher als der Erstantrag, weil sich viele Daten nicht ändern. Trotzdem musst du aktuelle Einkommensnachweise deiner Eltern einreichen. Tipp: Stelle den Folgeantrag etwa 2-3 Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums, damit es keine Zahlungslücke gibt!
Beispiele:
Dein aktueller Bewilligungszeitraum endet am 30. September
Stelle den Folgeantrag spätestens Ende Juli / Anfang August, damit die Bearbeitung bis Ende September abgeschlossen ist und du ab Oktober weiter BAföG bekommst.
Wann sollte ich meinen BAföG-Antrag stellen?
So früh wie möglich! Am besten stellst du den Antrag gleich, wenn du deine Studienplatzzusage hast. BAföG wird nämlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst – nicht rückwirkend. Wenn du im Oktober mit dem Studium anfängst, aber erst im Dezember den Antrag stellst, verlierst du zwei Monate Förderung! Du kannst den Antrag auch schon stellen, bevor du alle Unterlagen zusammen hast. Ein formloser Antrag reicht erstmal, die Nachweise kannst du nachreichen.
Beispiele:
Du beginnst im Oktober mit dem Studium
Stelle den Antrag spätestens im Oktober – am besten schon im September oder sobald du die Studienplatzzusage hast. Dann bekommst du ab Oktober Geld.
Du hast noch nicht alle Nachweise von deinen Eltern
Stelle trotzdem einen formlosen Antrag, um den Monat zu sichern. Die Nachweise kannst du nachreichen. Das BAföG-Amt setzt dir eine Frist.
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Wie lange dauert die Bearbeitung meines BAföG-Antrags?
Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise bei 4 bis 8 Wochen. Das kann aber stark variieren – besonders zu Semesterbeginn (Oktober und April) sind die Ämter überlastet und es kann auch mal 10-12 Wochen dauern. Wenn du alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht hast, geht es meist schneller. Bei fehlenden Nachweisen dauert es länger, weil das Amt dann erstmal nachfragen muss.
Beispiele:
Du reichst im September einen vollständigen Antrag für das Wintersemester ein
Mit etwas Glück hast du den Bescheid schon Anfang Oktober. Plane aber lieber 6-8 Wochen ein.
Du reichst im Oktober einen unvollständigen Antrag ein
Das Amt wird dich auffordern, fehlende Unterlagen nachzureichen. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung um mehrere Wochen.
Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich den Studiengang wechsle?
Das hängt davon ab, wann du wechselst und warum. Bis zum Ende des 3. Fachsemesters kannst du meist problemlos wechseln – du musst nur einen "wichtigen Grund" angeben (z.B. "falsches Fach gewählt", "mangelndes Interesse"). Ab dem 4. Semester wird es schwieriger: Dann brauchst du einen "unabweisbaren Grund" (z.B. Allergie gegen Laborchemikalien bei Chemie-Studium, plötzliche Behinderung). Die bereits erhaltene Förderung für das alte Studium wird auf deine Gesamt-Förderungsdauer angerechnet.
Beispiele:
Du merkst im 2. Semester, dass BWL doch nichts für dich ist, und wechselst zu Psychologie
Kein Problem! Bis zum 3. Semester ist ein Wechsel mit einfacher Begründung möglich. Du bekommst weiter BAföG für Psychologie.
Du wechselst im 5. Semester von Jura zu Medizin
Hier wird es kritisch. Du brauchst einen unabweisbaren Grund (z.B. gesundheitliche Gründe). Ohne triftigen Grund riskierst du, kein BAföG mehr zu bekommen.
Wie kann ich den Status meines Antrags verfolgen?
In unserer App siehst du im Dashboard jederzeit den aktuellen Status deines Antrags (z.B. "in Bearbeitung", "Unterlagen fehlen", "Bescheid erteilt"). Zusätzlich kannst du oft auch direkt beim zuständigen BAföG-Amt anrufen oder dort ein Online-Portal nutzen. Die Kontaktdaten deines Amtes findest du in deinem Antragsdokument. Wenn du seit mehr als 8 Wochen nichts gehört hast, solltest du auf jeden Fall nachfragen!
Weiterführende Links:
Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?
Nein, du solltest nur einen Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen. Welches Amt zuständig ist, hängt von deiner Hochschule ab. Jede Hochschule hat ein bestimmtes Studentenwerk, das für die BAföG-Anträge zuständig ist. Wenn du mehrere Anträge stellst, verzögert das nur die Bearbeitung und kann zu Problemen führen.
Einkommen & Anrechnung
4 FragenFragen zu eigenem Einkommen, Nebenjobs und Elterneinkommen
Wie viel darf ich neben dem Studium verdienen, ohne dass mein BAföG gekürzt wird?
Du darfst im Bewilligungszeitraum (12 Monate) rund 7.236 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das sind 603 Euro brutto pro Monat – genau die Minijob-Grenze. Wichtig: Es zählt nicht das monatliche Einkommen, sondern das Jahreseinkommen im Bewilligungszeitraum. Das heißt, du kannst in den Semesterferien auch mal mehr verdienen, solange du im ganzen Jahr unter der Grenze bleibst. Verdienst du mehr, wird der Überschuss zu 70% auf dein BAföG angerechnet.
Beispiele:
Du arbeitest das ganze Jahr durchgehend und verdienst jeden Monat 450 Euro brutto
Das macht 5.400 Euro im Jahr – du bist unter der Grenze von rund 7.236 Euro. Dein BAföG wird nicht gekürzt.
Du arbeitest nur in den Semesterferien (3 Monate) und verdienst dort jeweils 2.000 Euro brutto
Das macht 6.000 Euro im Jahr – auch das ist noch unter der Grenze. Kein Problem!
Du verdienst im Bewilligungszeitraum insgesamt 7.000 Euro brutto
Du hast 748,96 Euro zu viel verdient. Davon werden etwa 70% (ca. 524 Euro) auf dein BAföG angerechnet und von deiner Jahresförderung abgezogen.
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Wie wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
Das BAföG-Amt schaut sich das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr an. Wenn du z.B. im Oktober 2024 BAföG beantragst, zählt das Einkommen deiner Eltern aus 2022. Je mehr deine Eltern verdienen, desto weniger BAföG bekommst du – es gibt aber Freibeträge. Für Eltern zusammen liegt der Grundfreibetrag bei etwa 2.415 Euro netto pro Monat (variiert je nach Familiensituation). Verdienen sie mehr, wird der Überschuss anteilig auf dein BAföG angerechnet.
Beispiele:
Deine Eltern haben 2022 zusammen 50.000 Euro brutto verdient
Das entspricht etwa 3.200 Euro netto pro Monat. Nach Abzug des Freibetrags bleibt ein anrechenbares Einkommen übrig, das dein BAföG reduziert. Du bekommst wahrscheinlich trotzdem noch einen Teil-BAföG-Satz.
Deine Eltern haben 2022 zusammen 28.000 Euro brutto verdient
Das liegt näher am Freibetrag. Du bekommst wahrscheinlich den vollen oder einen hohen BAföG-Satz.
Weiterführende Links:
Muss ich einen Minijob angeben?
Ja, jeden Job musst du angeben, auch Minijobs! Das BAföG-Amt prüft dein Einkommen über die gesamten 12 Monate. Auch wenn du "nur" einen Minijob hast, musst du das im Antrag angeben. Solange du im Jahr unter rund 7.236 Euro brutto bleibst, wird dein BAföG aber nicht gekürzt. Nicht angegebenes Einkommen wird als Betrug gewertet und kann zur Rückforderung führen!
Was gilt, wenn meine Eltern getrennt sind?
Dann wird nur das Einkommen des Elternteils berücksichtigt, bei dem du überwiegend gelebt hast. Wenn dieser Elternteil einen neuen Partner/eine neue Partnerin hat und mit dieser Person zusammenlebt, wird auch deren Einkommen berücksichtigt (sogenannte Stiefkind-Regelung). Falls beide Elternteile jeweils neue Partner haben, können sich die Freibeträge erhöhen, weil mehr Personen im Haushalt leben.
Vermögen & Freibeträge
3 FragenFragen zu Vermögen, Sparguthaben und Autos
Wie viel Vermögen darf ich haben und trotzdem BAföG bekommen?
Du darfst als Student bis zu 15.000 Euro Vermögen besitzen, ohne dass es auf dein BAföG angerechnet wird. Zum Vermögen zählen: Sparbücher, Girokonten, Wertpapiere, Autos (Zeitwert), Immobilien. Nicht zum Vermögen zählen: Hausrat, normale Kleidung, ein angemessenes Auto (wenn du es brauchst). Hast du mehr als 15.000 Euro, wird der Überschuss auf dein BAföG angerechnet und reduziert die Förderung.
Beispiele:
Du hast 12.000 Euro auf dem Sparkonto
Das ist unter dem Freibetrag von 15.000 Euro. Dein BAföG wird dadurch nicht beeinflusst.
Du hast 20.000 Euro geerbt
Du hast 5.000 Euro über dem Freibetrag. Dieser Betrag wird auf deinen Bewilligungszeitraum verteilt und reduziert monatlich dein BAföG um etwa 420 Euro (5.000 / 12 Monate).
Du besitzt ein Auto im Wert von 8.000 Euro, das du für die Uni brauchst
Ein angemessenes Auto für Ausbildungszwecke wird oft nicht voll angerechnet. Das musst du im Einzelfall mit dem BAföG-Amt klären.
Weiterführende Links:
Muss ich mein Auto als Vermögen angeben?
Ja, Fahrzeuge zählen grundsätzlich zum Vermögen. Aber: Ein Auto mit einem angemessenen Wert, das du für dein Studium brauchst (z.B. um zur Uni zu pendeln), wird oft nicht voll angerechnet. "Angemessen" bedeutet meist ein Zeitwert von maximal 7.500-10.000 Euro. Hast du ein teureres Auto ohne zwingenden Grund, wird der Wert zum Vermögen gezählt. Am besten im Antrag erklären, warum du das Auto brauchst.
Was passiert, wenn ich während des Bewilligungszeitraums erbe oder Geld geschenkt bekomme?
Wenn du während des laufenden Bewilligungszeitraums Vermögen erhältst (Erbschaft, Schenkung, Lottogewinn), musst du das dem BAföG-Amt unverzüglich melden! Das Amt prüft dann, ob dein Vermögen über den Freibetrag von 15.000 Euro steigt. Wenn ja, wird dein BAföG für die restliche Zeit des Bewilligungszeitraums neu berechnet und möglicherweise gekürzt. Bei kleineren Beträgen unter dem Freibetrag ändert sich nichts.
Elternangaben & Nachweise
3 FragenFragen zu Elterneinkommen, Einkommensnachweisen und Eltern-Portal
Was kann ich tun, wenn meine Eltern nicht helfen wollen oder keinen Kontakt mehr besteht?
Du kannst elternunabhängiges BAföG beantragen. Das geht aber nur in bestimmten Fällen: z.B. wenn du vor dem Studium mindestens 5 Jahre erwerbstätig warst, wenn du eine Ausbildung gemacht und danach 3 Jahre gearbeitet hast, oder wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist. Wenn deine Eltern sich weigern, Unterhalt zu zahlen, kann das BAföG-Amt einen Vorausleistungsantrag bewilligen. Das heißt: Du bekommst erstmal BAföG, und das Amt holt sich das Geld von deinen Eltern zurück.
Beispiele:
Du hast nach dem Abi 5 Jahre Vollzeit gearbeitet und fängst jetzt ein Studium an
Du kannst elternunabhängiges BAföG beantragen. Das Einkommen deiner Eltern spielt dann keine Rolle mehr.
Deine Eltern weigern sich, dir die Einkommensnachweise zu geben, obwohl Kontakt besteht
Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen. Das BAföG-Amt zahlt dir dann erstmal und fordert das Geld von deinen Eltern ein.
Wie bekomme ich die Einkommensnachweise meiner Eltern?
Deine Eltern brauchen: Einkommensteuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr. Wenn du 2024 BAföG beantragst, brauchen sie die Nachweise von 2022. Die Bescheinigungen bekommen sie vom Finanzamt (Steuerbescheid) oder vom Arbeitgeber (Lohnsteuerbescheinigung). Viele Eltern haben die Dokumente noch zu Hause. Falls nicht, können sie beim Finanzamt kostenlos eine Kopie anfordern. Tipp: In unserer App können deine Eltern die Dokumente direkt über ein sicheres Eltern-Portal hochladen!
Beispiele:
Deine Mutter ist angestellt, dein Vater selbstständig
Deine Mutter braucht die Lohnsteuerbescheinigung 2022, dein Vater den Einkommensteuerbescheid 2022 vom Finanzamt.
Weiterführende Links:
Welcher Elternteil muss Angaben machen, wenn sie getrennt leben?
Es zählt der Elternteil, bei dem du überwiegend gewohnt hast, bevor du zum Studieren ausgezogen bist. Wenn dieser Elternteil mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenlebt, muss auch diese Person Angaben machen (Stiefelternteil). Falls du genau 50/50 bei beiden Elternteilen gewohnt hast (sehr selten), müssen beide Angaben machen.
Dokumente & Nachweise
3 FragenFragen zu erforderlichen Dokumenten und Upload
Was passiert, wenn ich nicht alle Dokumente habe?
Stelle trotzdem sofort einen Antrag! Auch ein unvollständiger Antrag sichert dir das Datum – BAföG wird ab Antragsmonat gezahlt, nicht rückwirkend. Das BAföG-Amt wird dich dann auffordern, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Dafür bekommst du eine Frist (meist 4-6 Wochen). Wichtig: Halte die Frist ein! Wenn du die Unterlagen gar nicht beschaffen kannst, kontaktiere das Amt und erkläre die Situation – oft gibt es Lösungen.
Welche Dokumente brauche ich für den BAföG-Antrag?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Standard-Dokumente für alle: Personalausweis/Pass, Immatrikulationsbescheinigung, Mietvertrag oder Meldebestätigung, Kontoauszüge (wenn du Vermögen hast). Von deinen Eltern: Einkommensnachweise (Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Jahr). Je nach Situation zusätzlich: Heiratsurkunde (wenn verheiratet), Geburtsurkunden deiner Kinder (wenn du Kinder hast), Nachweise über Krankenversicherung, Arbeitsverträge (wenn du arbeitest). In unserer App gibt es eine individuelle Dokumenten-Checkliste, die dir genau zeigt, was du brauchst!
Weiterführende Links:
In welchem Format muss ich die Dokumente hochladen?
Am besten als PDF-Dateien. Alternativ gehen auch Bilddateien (JPG, PNG), aber PDF ist übersichtlicher und wird von allen BAföG-Ämtern akzeptiert. Achte darauf, dass die Dateien gut lesbar sind – keine verschwommenen Handyfotos! Die Schrift muss klar erkennbar sein. Wenn du mehrere Seiten hast (z.B. mehrseitiger Steuerbescheid), am besten alle Seiten in eine PDF-Datei zusammenfassen.
Fristen & Bearbeitungszeit
2 FragenFragen zu Förderungsdauer, Fristen und Verlängerungen
Wie lange bekomme ich BAföG?
BAföG wird für die Regelstudienzeit deines Studiengangs gezahlt. Für einen Bachelor sind das meist 6 Semester (3 Jahre), für einen Master 4 Semester (2 Jahre). Nach der Regelstudienzeit endet die Förderung normalerweise. Es gibt aber Ausnahmen: Bei schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Gremienarbeit) kannst du eine Verlängerung beantragen. Für die Abschlussphase (letztes Jahr) gibt es außerdem ein besonderes Hilfsangebot.
Beispiele:
Du studierst Informatik (Bachelor, 6 Semester Regelstudienzeit)
Du bekommst BAföG für maximal 6 Semester, also 3 Jahre.
Du warst im 4. Semester schwanger und musstest ein Semester aussetzen
Du kannst eine Verlängerung um ein Semester beantragen. Die Schwangerschaft gilt als schwerwiegender Grund.
Kann ich BAföG über die Regelstudienzeit hinaus bekommen?
Ja, aber nur mit wichtigen Gründen. Anerkannte Gründe sind: Krankheit (mit ärztlichem Attest), Schwangerschaft und Kinderbetreuung, Behinderung, Gremienarbeit (z.B. im Studierendenparlament), erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Für die Verlängerung musst du einen gesonderten Antrag stellen und Nachweise vorlegen. Eine Verlängerung "einfach so", weil man langsamer studiert, gibt es nicht.
Zahlungen & Rückzahlung
2 FragenFragen zu Auszahlung, Rückzahlung und Raten
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Ja, aber nur 50% und maximal 10.010 Euro. BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Du zahlst dann in Raten (meist 130 Euro pro Monat). Wenn du wenig verdienst, kannst du die Raten aussetzen lassen. Bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es Rabatte! Wichtig: Nur das Studierenden-BAföG muss zurückgezahlt werden, Schüler-BAföG nicht.
Beispiele:
Du hast während des Studiums insgesamt 20.000 Euro BAföG bekommen
10.000 Euro sind Zuschuss, 10.000 Euro Darlehen. Du musst also maximal 10.000 Euro zurückzahlen (aufgrund der Höchstgrenze sogar nur 10.010 Euro).
Du hast 15.000 Euro BAföG bekommen
7.500 Euro sind Zuschuss, 7.500 Euro musst du zurückzahlen.
Wann wird BAföG ausgezahlt?
BAföG wird monatlich im Voraus ausgezahlt, normalerweise am Ende des Vormonats. Wenn du für Oktober BAföG bekommst, wird es Ende September überwiesen. Die genauen Termine können aber variieren – am besten prüfst du deine Kontoauszüge. Die erste Zahlung kommt oft später, weil die Bearbeitung des Antrags Zeit braucht. Dann werden aber die rückständigen Monate nachgezahlt (ab dem Antragsmonat).
Beispiele:
Du bekommst BAföG ab Oktober bewilligt
Im Idealfall wird Ende September das erste Mal überwiesen. Falls der Bescheid später kommt, werden alle Monate ab Oktober nachgezahlt.
Sonderfälle & Ausnahmen
4 FragenFragen zu besonderen Situationen wie Krankheit, Schwangerschaft, Pflege
Wann kann ich elternunabhängiges BAföG bekommen?
Elternunabhängiges BAföG bekommst du in diesen Fällen: 1) Du warst nach deinem 18. Geburtstag mindestens 5 Jahre erwerbstätig (Vollzeit oder Teilzeit mit entsprechender Gesamtdauer), 2) Du hast eine Ausbildung abgeschlossen und warst danach 3 Jahre erwerbstätig, 3) Du bist über 30 Jahre alt beim Studienbeginn (mit besonderen Gründen), 4) Deine Eltern sind nicht unterhaltspflichtig (z.B. Aufenthaltsort unbekannt), 5) Du besuchst ein Abendgymnasium oder Kolleg. In diesen Fällen spielt das Einkommen deiner Eltern keine Rolle mehr.
Beispiele:
Du hast nach dem Abi 6 Jahre Vollzeit als Verkäufer gearbeitet
Du erfüllst die Voraussetzung (5 Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag). Du kannst elternunabhängiges BAföG beantragen.
Du hast eine Ausbildung gemacht (3 Jahre) und danach 3 Jahre gearbeitet
Auch das reicht! Du bekommst elternunabhängiges BAföG.
Bekomme ich während Schwangerschaft und Elternzeit weiter BAföG?
Ja! Während der Schwangerschaft kannst du normal weiterstudieren und BAföG bekommen. Wenn du wegen Schwangerschaft und Kinderbetreuung Urlaubssemester nimmst, wird das BAföG in dieser Zeit ausgesetzt – aber diese Semester zählen nicht als "verbrauchte Förderungszeit". Du kannst danach also eine Verlängerung der Förderung beantragen. Pro Kind gibt es meist 1 Jahr Verlängerung. Wenn du währenddessen weiter studierst (z.B. in Teilzeit oder mit Kind), läuft dein BAföG weiter.
Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich wegen Krankheit nicht weiterstudieren kann?
Wenn du vorübergehend krank bist (z.B. ein paar Wochen), läuft dein BAföG normal weiter. Bei längerer Krankheit (länger als 3 Monate), die dich am Studium hindert, wird das BAföG normalerweise eingestellt, weil du nicht mehr studierst. Aber: Diese Zeit zählt nicht als "verbrauchte Förderungszeit" – du kannst also später eine Verlängerung bekommen. Bei dauerhafter Behinderung oder chronischer Krankheit gibt es Sonderregelungen und oft auch verlängerte Förderungszeiten. Wichtig: Krankheit immer mit ärztlichem Attest nachweisen!
Kann ich BAföG bekommen, wenn ich Angehörige pflegen muss?
Ja, wenn du nachweislich Angehörige pflegst (z.B. kranke Eltern oder Großeltern) und das dein Studium beeinträchtigt, kann das als wichtiger Grund für eine Verlängerung der Förderungszeit anerkannt werden. Du musst nachweisen können, dass die Pflege notwendig war und dass du deshalb langsamer studieren musstest. Die Pflegebedürftigkeit sollte ärztlich bestätigt werden. Sprich am besten mit dem BAföG-Amt, bevor du in diese Situation kommst.
Allgemeine Fragen
2 FragenGrundlegende Fragen zu BAföG
Was ist BAföG überhaupt?
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland. Ziel ist es, dass jeder unabhängig vom Einkommen der Eltern studieren kann. BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen (musst du später zurückzahlen, aber ohne Zinsen). Die Höhe hängt von deinem eigenen Einkommen/Vermögen und dem Einkommen deiner Eltern ab. Der Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat.
Wie viel BAföG kann ich bekommen?
Das hängt von vielen Faktoren ab: Wohnst du bei deinen Eltern oder alleine? Wie viel verdienen deine Eltern? Hast du eigenes Einkommen oder Vermögen? Der Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat – den bekommst du, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und wenn deren Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Wohnst du bei deinen Eltern, sind es bis zu 671 Euro. Bei höherem Elterneinkommen wird die Förderung gekürzt. In unserer App kannst du einen Vorab-Check machen, der dir eine grobe Einschätzung gibt, wie viel BAföG du bekommen könntest!
Weiterführende Links:
Formularfelder-Hilfe
Jedes Feld des Antrags, erklärt — in der Reihenfolge, in der du es im Antrag ausfüllst.
Persönliche Daten
15 FelderErklärungen zu deinen persönlichen Angaben, Identität und Familienstand
Nachname
Dein Nachname, wie er in deinem Personalausweis oder Reisepass steht
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Details
Gib deinen aktuellen Nachnamen exakt so ein, wie er in deinem offiziellen Ausweisdokument steht. Das BAföG-Amt gleicht diese Angabe mit deinen eingereichten Dokumenten ab. Bei Unstimmigkeiten kann sich die Bearbeitung verzögern.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer, von Braun
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen verwenden. Spitznamen oder Rufnamen sind hier nicht gemeint. Bei Doppelnamen beide Teile mit Bindestrich angeben.
Vorname
Dein Vorname oder deine Vornamen, wie im Ausweis
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Details
Trage hier alle deine Vornamen ein, so wie sie in deinem Personalausweis oder Reisepass stehen. Wenn du mehrere Vornamen hast, gib sie alle an. Die Reihenfolge sollte mit deinem Ausweis übereinstimmen.
Beispiel
Anna, Max, Anna Maria, Hans-Peter
Häufige Fehler
Nicht nur den Rufnamen angeben, wenn du mehrere Vornamen hast. Alle Vornamen sind wichtig für die korrekte Identifizierung.
Geburtsname
Dein Geburtsname, falls dieser von deinem aktuellen Namen abweicht
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Details
Den Geburtsnamen musst du nur angeben, wenn er sich von deinem aktuellen Nachnamen unterscheidet – zum Beispiel nach einer Heirat oder Namensänderung. Wenn dein Name gleich geblieben ist, kannst du dieses Feld leer lassen.
Beispiel
Wenn du als "Schmidt" geboren wurdest, aber jetzt "Müller" heißt, trage hier "Schmidt" ein
Häufige Fehler
Dieses Feld ist optional. Nur ausfüllen, wenn dein Geburtsname wirklich vom aktuellen Namen abweicht.
Geburtsdatum
Dein Geburtsdatum für die Altersberechnung und Identifikation
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Details
Dein Geburtsdatum wird benötigt, um dein Alter zu prüfen und deine BAföG-Berechtigung zu berechnen. Es muss mit den Angaben in deinem Personalausweis übereinstimmen. Das Alter kann bei bestimmten Regelungen (z.B. Vermögensfreibeträgen für unter 30-Jährige) relevant sein.
Beispiel
15.03.2001 wird eingegeben als 2001-03-15
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format. Das Datum muss mit deinem Ausweis übereinstimmen.
Geburtsort
Dein Geburtsort, wie er in deiner Geburtsurkunde steht
Mehr erfahrenWeniger anzeigen
Details
Gib den Ort an, in dem du geboren wurdest. Bei Geburt in Deutschland ist dies meist der Name der Stadt. Bei Geburt im Ausland kannst du Stadt und Land angeben. Diese Angabe dient der eindeutigen Identifikation.
Beispiel
München, Berlin-Charlottenburg, Wien (Österreich), London (Großbritannien)
Häufige Fehler
Bei ausländischen Geburtsorten kann es hilfreich sein, das Land in Klammern zu ergänzen. Den genauen Namen wie in der Geburtsurkunde verwenden.
Geschlecht
Dein Geschlecht gemäß Personalausweis
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Details
Wähle die Geschlechtsangabe, die in deinem Personalausweis eingetragen ist. Diese Information wird für statistische Zwecke und zur korrekten Anrede in der Korrespondenz benötigt. Seit 2018 ist auch die Option "divers" für den dritten Geschlechtseintrag verfügbar.
Beispiel
Weiblich, Männlich, Divers, oder Keine Angabe
Häufige Fehler
Diese Angabe sollte mit deinem Ausweis übereinstimmen. Die Option "Keine Angabe" kannst du wählen, wenn du diese Information nicht teilen möchtest.
Staatsangehörigkeit
Deine Staatsangehörigkeit für die Prüfung der BAföG-Berechtigung
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Details
Deine Staatsangehörigkeit ist wichtig, da BAföG grundsätzlich nur an deutsche Staatsbürger oder bestimmte Gruppen von Ausländern (z.B. EU-Bürger mit Daueraufenthalt) gezahlt wird. Bei doppelter Staatsangehörigkeit trage die deutsche ein. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Nachweise (Aufenthaltstitel, etc.) benötigt.
Beispiel
deutsch, polnisch, österreichisch, türkisch
Häufige Fehler
Bei mehreren Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit angeben, falls vorhanden. Nicht "Deutschland" schreiben, sondern "deutsch".
Familienstand
Dein aktueller Familienstand gemäß Melderegister
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Details
Dein Familienstand beeinflusst die Berechnung deines BAföG-Anspruchs, da verheiratete Studierende oder Studierende mit Kindern unter Umständen höhere Freibeträge erhalten. Wähle den Status, der aktuell in deinem Melderegister eingetragen ist.
Beispiel
Ledig (nie verheiratet), Verheiratet, Geschieden, Verwitwet, Dauernd getrennt lebend
Häufige Fehler
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft wähle "Verheiratet / Eingetragene Lebenspartnerschaft". Bei Trennung ohne Scheidung wähle "Dauernd getrennt lebend".
Familienstand seit
Das Datum, seit dem dein aktueller Familienstand besteht
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Details
Gib das Datum an, seit dem du verheiratet, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend bist. Bei einer Heirat ist dies das Hochzeitsdatum, bei einer Scheidung das Datum des rechtskräftigen Urteils. Diese Information hilft, Änderungen in deinen Lebensverhältnissen nachzuvollziehen.
Beispiel
Bei Hochzeit am 20.06.2022: 2022-06-20
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn du einen anderen Familienstand als "Ledig" gewählt hast. Bei Ledigen wird kein Datum benötigt.
Staatsangehörigkeit des Ehepartners
Die Staatsangehörigkeit deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin
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Details
Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, wird die Staatsangehörigkeit deines Partners benötigt. Dies kann für die Berechnung von Freibeträgen und bei ausländerrechtlichen Fragen relevant sein.
Beispiel
deutsch, italienisch, spanisch, französisch
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn du als Familienstand "Verheiratet" gewählt hast. Schreibe das Adjektiv (z.B. "deutsch"), nicht das Land.
Steuer-ID
Deine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer
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Details
Die Steuer-ID ist eine dauerhafte Nummer, die dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wurde. Sie wird seit 2008 an alle in Deutschland gemeldeten Personen vergeben. Das BAföG-Amt nutzt sie zur eindeutigen Identifizierung und zum Datenabgleich mit dem Finanzamt. Die Nummer findest du auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid, auf Lohnabrechnungen oder in Schreiben vom Finanzamt.
Beispiel
12 345 678 901 (immer 11 Ziffern)
Häufige Fehler
Nicht mit der Steuernummer verwechseln (die ist anders aufgebaut). Die Steuer-ID hat immer exakt 11 Ziffern. Wenn du deine Steuer-ID nicht findest, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern kostenlos anfordern.
Frühere BAföG-Anträge
Ob du bereits früher einen BAföG-Antrag gestellt hast
Mehr erfahrenWeniger anzeigen
Details
Setze das Häkchen, wenn du schon einmal BAföG beantragt hast – egal ob dieser Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Wenn du zum ersten Mal BAföG beantragst, lass das Häkchen weg. Bei früheren Anträgen kann das BAföG-Amt auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen, was die Bearbeitung beschleunigen kann.
Beispiel
Häkchen setzen: Du hattest im Bachelor schon BAföG und beantragst es jetzt für den Master
Häufige Fehler
Auch abgelehnte Anträge zählen als "frühere Anträge". Wenn du unsicher bist, kannst du beim zuständigen Studentenwerk nachfragen.
Früheres BAföG-Amt
Das Amt für Ausbildungsförderung, bei dem du früher BAföG beantragt hast
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Details
Gib das BAföG-Amt (meist beim Studentenwerk deiner damaligen Hochschule) an, bei dem du zuletzt einen Antrag gestellt hast. Das aktuelle Amt kann dann gegebenenfalls Rücksprache halten oder auf bereits vorhandene Daten zugreifen.
Beispiel
Studentenwerk München, Studierendenwerk Berlin, Studierendenwerk Karlsruhe
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn du angegeben hast, dass du bereits früher BAföG beantragt hast. Der offizielle Name lautet meist "Amt für Ausbildungsförderung" beim jeweiligen Studentenwerk.
Frühere Fördernummer
Deine frühere Förderungsnummer (falls vorhanden)
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Details
Die Förderungsnummer ist eine individuelle Nummer, die dir bei deinem letzten BAföG-Antrag zugeteilt wurde. Sie steht meist auf Bescheiden oder Schreiben des BAföG-Amts. Mit dieser Nummer kann das Amt deine früheren Daten schneller finden. Wenn du die Nummer nicht mehr hast, ist das kein Problem – lass das Feld dann einfach leer.
Beispiel
123456789 (Format kann je nach Amt variieren)
Häufige Fehler
Wenn du deine alte Förderungsnummer nicht mehr findest, ist das nicht schlimm. Das Feld ist optional. Das Amt kann dich auch über Namen und Geburtsdatum identifizieren.
Kinder
Ob du eigene Kinder hast, für die du Unterhalt leistest
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Details
Setze das Häkchen, wenn du eigene Kinder hast. Studierende mit Kindern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag (160 Euro pro Kind und Monat), der nicht zurückgezahlt werden muss. Außerdem erhöht sich dein Vermögensfreibetrag um 2.300 Euro pro Kind. Es zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder, für die du Unterhalt leistest.
Beispiel
Häkchen setzen: Du hast ein oder mehrere Kinder, egal welchen Alters
Häufige Fehler
Es zählen nur deine eigenen Kinder, nicht die Geschwister oder Kinder deines Partners. Später wirst du nach weiteren Details zu den Kindern gefragt (Name, Geburtsdatum).
Adressen
18 FelderHilfe zu Wohnsitz, Kontaktdaten und Ausbildungsort
Straße
Der Name der Straße deines Hauptwohnsitzes
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Details
Gib den Namen der Straße an, unter der du offiziell gemeldet bist. Dies ist die Adresse in deiner Meldebescheinigung. Die Angabe muss exakt mit deinen offiziellen Dokumenten übereinstimmen, da das BAföG-Amt diese Adresse zur Verifizierung deines Wohnsitzes nutzt.
Beispiel
Hauptstraße, Berliner Allee, Am Marktplatz, Hofweg
Häufige Fehler
Abkürzungen wie "Str." vermeiden – schreibe "Straße" aus. Bei Straßen mit "ß" achte auf die korrekte Schreibweise (nicht "ss" verwenden).
Hausnummer
Die Hausnummer deiner ständigen Wohnung
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Details
Trage die Hausnummer exakt so ein, wie sie an deinem Wohnhaus angebracht ist und in der Meldebescheinigung steht. Bei Hausnummern mit Zusätzen (z.B. "12a" oder "5-7") diese ebenfalls angeben. Diese Angabe ist wichtig, um deine Wohnung eindeutig zu identifizieren.
Beispiel
15, 23a, 7-9, 42B
Häufige Fehler
Zusätze wie "a", "b" direkt an die Zahl anfügen (z.B. "12a", nicht "12 a"). Keine Leerzeichen zwischen Zahl und Buchstabe.
Adresszusatz
Zusätzliche Angaben zur besseren Zustellung (optional)
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Details
Hier kannst du ergänzende Informationen angeben, die für die Zustellung wichtig sind: Stockwerk, Hinterhaus, Seitenflügel, Wohnungsnummer etc. Diese Angabe ist optional, kann aber helfen, dass Post vom BAföG-Amt dich zuverlässig erreicht. Besonders bei großen Wohnanlagen oder mehrstöckigen Gebäuden ist dies nützlich. In dicht bebauten Gegenden oder Mehrfamilienhäusern kann ein Adresszusatz verhindern, dass wichtige Bescheide beim falschen Empfänger landen.
Beispiel
Hinterhaus, 3. OG links, Whg. 12, Seitenflügel A, bei Müller
Häufige Fehler
Dieses Feld ist optional – nur ausfüllen, wenn es zur eindeutigen Identifizierung deiner Wohnung notwendig ist. Keine Wiederholung von Straße oder Hausnummer. Vermeide unnötige Informationen, die für die Postzustellung nicht relevant sind.
Postleitzahl
Die Postleitzahl deines Hauptwohnsitzes
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Details
Gib die fünfstellige Postleitzahl (in Deutschland) deiner Meldeadresse an. In anderen Ländern kann das Format abweichen (z.B. Österreich: 4 Stellen, Schweiz: 4 Stellen). Die Postleitzahl muss zur angegebenen Stadt passen. Das BAföG-Amt nutzt diese Information auch zur Zuständigkeitsklärung.
Beispiel
80331 (München), 10115 (Berlin), 1010 (Wien), 8001 (Zürich)
Häufige Fehler
In Deutschland immer genau 5 Ziffern. Keine Leerzeichen, keine Bindestriche. Bei ausländischen Postleitzahlen das jeweilige Landesformat beachten.
Stadt
Der Ort deines Hauptwohnsitzes
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Details
Trage den Namen der Stadt oder Gemeinde ein, in der du offiziell gemeldet bist. Dies ist der Ort, der in deiner Meldebescheinigung steht. Bei Städten mit mehreren Bezirken oder Stadtteilen reicht der Stadtname (z.B. "Berlin", nicht "Berlin-Mitte"). Diese Angabe muss mit der Postleitzahl und der Meldebescheinigung übereinstimmen.
Beispiel
München, Hamburg, Heidelberg, Frankfurt am Main
Häufige Fehler
Offizielle Schreibweise verwenden (z.B. "Frankfurt am Main", nicht "Frankfurt/M."). Bei Städten mit Umlauten diese korrekt schreiben (ä, ö, ü, nicht ae, oe, ue).
Land
Das Land deines Hauptwohnsitzes
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Details
Wähle das Land aus, in dem du offiziell gemeldet bist. Für BAföG-Berechtigung ist in der Regel ein Wohnsitz in Deutschland oder einem EU-Land erforderlich. Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können zusätzliche Nachweise erforderlich sein (z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Freizügigkeitsbescheinigung).
Beispiel
Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich
Häufige Fehler
Das Land muss mit den anderen Adressangaben (Postleitzahl, Ort) zusammenpassen. Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands ggf. Rücksprache mit dem BAföG-Amt.
Wohnt bei Eltern
Ob du im Haushalt deiner Eltern oder eines Elternteils lebst
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Details
Setze das Häkchen, wenn du bei mindestens einem Elternteil wohnst. Diese Information ist entscheidend für die Höhe deines BAföG-Satzes: Wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt eine deutlich höhere Wohnkostenpauschale (380 statt 59 Euro) – in der Summe bis zu 992 statt 671 Euro pro Monat. "Bei den Eltern wohnen" bedeutet, dass du im selben Haushalt lebst, auch wenn du ein eigenes Zimmer oder eine Einliegerwohnung im selben Gebäude hast. Die gemeinsame Haushaltsführung ist das entscheidende Kriterium, nicht die räumliche Trennung innerhalb des Hauses.
Beispiel
Häkchen setzen: Du wohnst im Haus deiner Eltern, auch wenn du ein separates Zimmer oder eine Einliegerwohnung im selben Gebäude hast. Kein Häkchen: Du hast eine eigene Wohnung in einem anderen Gebäude.
Häufige Fehler
Nicht "bei den Eltern wohnen" markieren, nur weil du ein eigenes Zimmer hast. Entscheidend ist, ob du im selben Haushalt lebst (gemeinsame Küche, gemeinsame Haushaltsführung). Bei Unsicherheit: Wenn du dieselbe Wohnung oder dasselbe Haus bewohnst und am Familienleben teilnimmst, gilt das als "bei den Eltern".
Wohnung gehört den Eltern
Ob die Wohnung, in der du bei deinen Eltern wohnst, ihnen gehört
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Details
Diese Frage erscheint nur, wenn du angegeben hast, bei deinen Eltern zu wohnen. Setze das Häkchen, wenn mindestens ein Elternteil Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist. Diese Information kann bei der Berechnung der Vermögensverhältnisse und des Einkommens deiner Eltern relevant sein, da Eigentümer keine Miete zahlen müssen und dadurch ein höheres verfügbares Einkommen haben können. Bei Mietwohnungen, Sozialwohnungen oder Genossenschaftswohnungen das Häkchen weglassen. Auch wenn die Immobilie noch mit einem Kredit abbezahlt wird, zählt sie als Eigentum.
Beispiel
Häkchen setzen: Deine Eltern besitzen das Haus oder die Eigentumswohnung (auch bei laufendem Kredit). Kein Häkchen: Deine Eltern zahlen Miete, auch wenn sie Hauptmieter einer Wohnung seit vielen Jahren sind.
Häufige Fehler
Bei Mietwohnungen kein Häkchen setzen, auch wenn deine Eltern schon 20+ Jahre dort wohnen oder ein lebenslanges Wohnrecht haben. Nur bei tatsächlichem Eigentum (im Grundbuch eingetragen) das Häkchen setzen. Bei Erbbaurecht oder Genossenschaftsanteilen gilt das nicht als Eigentum im Sinne dieser Frage.
Eigene Anschrift am Ausbildungsort
Ob du während der Ausbildung woanders wohnst als am Hauptwohnsitz
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Details
Setze das Häkchen, wenn du für dein Studium an einem anderen Ort wohnst als dein Hauptwohnsitz ist. Dies ist typisch, wenn du für das Studium in eine andere Stadt gezogen bist und dort eine eigene Wohnung, ein WG-Zimmer oder einen Platz im Studentenwohnheim hast. Ein separater Wohnsitz am Studienort erhöht deinen BAföG-Anspruch deutlich, da du dann Anspruch auf Wohnkostenpauschale hast (aktuell 380 Euro monatlich). Wichtig: Es kommt nicht darauf an, wo du offiziell gemeldet bist, sondern wo du während der Vorlesungszeit tatsächlich wohnst. Auch wenn deine Eltern in einer anderen Stadt wohnen und du nur in den Semesterferien dorthin fährst, zählt das als separate Wohnung.
Beispiel
Häkchen setzen: Dein Hauptwohnsitz ist in Nürnberg (bei den Eltern), aber du studierst in München und hast dort ein WG-Zimmer. Auch: Du pendelst täglich von deiner Studentenwohnung zur Uni (über 2 Stunden Fahrzeit vom Elternhaus).
Häufige Fehler
Verwechsle nicht Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz. Auch wenn du noch bei deinen Eltern als Hauptwohnsitz gemeldet bist, aber am Studienort eine eigene Wohnung hast, setze das Häkchen. Die Meldeadresse ist nicht entscheidend, sondern wo du tatsächlich während der Vorlesungszeit überwiegend wohnst. Bei täglichem Pendeln unter 2 Stunden Fahrzeit kann das BAföG-Amt die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung in Frage stellen.
Straße
Der Name der Straße deiner Wohnung am Ausbildungsort
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Details
Gib den Namen der Straße an, unter der du während deines Studiums wohnst. Dies kann eine Studentenwohnung, ein WG-Zimmer, ein Platz im Studentenwohnheim oder eine Mietwohnung sein. Diese Adresse zeigt dem BAföG-Amt, dass du tatsächlich einen separaten Haushalt am Studienort führst und dadurch Anspruch auf den erhöhten Wohnkostenzuschlag hast (380 Euro monatlich). Das BAföG-Amt kann einen Nachweis verlangen, z.B. einen Mietvertrag oder eine Wohnheimbescheinigung. Die Adresse sollte nachweislich während der Vorlesungszeit dein Hauptwohnsitz sein.
Beispiel
Studentenstraße, Uni-Allee, Wohnheimweg, Collegiumsplatz, Arcisstraße
Häufige Fehler
Diese Adresse muss sich vom Hauptwohnsitz (bei den Eltern) unterscheiden. Wenn du bei deinen Eltern wohnst und täglich zur Uni pendelst, brauchst du keine Ausbildungsadresse anzugeben. Eine falsche Angabe (z.B. Briefkastenadresse ohne tatsächliches Wohnen dort) kann als Betrugsversuch gewertet werden.
Hausnummer
Die Hausnummer deiner Wohnung am Ausbildungsort
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Details
Trage die Hausnummer deines Wohnsitzes am Studienort ein, exakt wie sie im Mietvertrag oder auf der Wohnheimbescheinigung steht. Bei Studentenwohnheimen kann dies auch eine Gebäudenummer, Blocknummer oder Hausnummer des Wohnheimkomplexes sein. Wichtig ist, dass diese Adresse verifizierbar ist, da das BAföG-Amt unter Umständen einen Nachweis (z.B. Mietvertrag, Wohnheimbescheinigung) anfordern kann. Die Adresse muss mit den Angaben auf dem Nachweis übereinstimmen.
Beispiel
8, 15a, 23-25, Block C, Gebäude 3
Häufige Fehler
Bei Studentenwohnheimen die offizielle Hausnummer oder Blocknummer aus dem Mietvertrag angeben, nicht die Zimmernummer (die gehört in den Adresszusatz). Die Angabe muss mit deinem Mietvertrag oder der Wohnheimbescheinigung identisch sein. Keine erfundenen oder ungefähren Angaben.
Adresszusatz
Zusatzangaben zur Wohnung am Ausbildungsort (optional)
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Details
Hier kannst du ergänzende Informationen angeben, die für die Postzustellung wichtig sind: Wohnheimname, Zimmernummer, Stockwerk, Gebäudeteil, Apartmentnummer etc. Besonders bei Studentenwohnheimen ist die Zimmernummer unbedingt wichtig, damit Bescheide und Unterlagen vom BAföG-Amt dich zuverlässig erreichen. Bei großen Wohnheimkomplexen auch den Gebäudeteil oder Block angeben. In WGs kannst du hier auch deinen Namen auf dem Klingelschild ergänzen, wenn dieser vom offiziellen Namen abweicht.
Beispiel
Zimmer 312, Studentenwohnheim Leopoldstraße, Haus B, 2. OG rechts, Apt. 5, c/o Meier
Häufige Fehler
Bei Studentenwohnheimen unbedingt sowohl den Namen des Wohnheims als auch die Zimmernummer angeben, sonst kann Post nicht zugestellt werden. Bei WGs mit mehreren Briefkästen den Namen auf dem Klingelschild ergänzen. Keine unnötigen Informationen, die für die Postzustellung irrelevant sind.
Postleitzahl
Die Postleitzahl deiner Wohnung am Ausbildungsort
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Details
Gib die Postleitzahl deines Wohnsitzes am Studienort an. In Deutschland ist dies eine fünfstellige Zahl. Diese Postleitzahl zeigt, dass du tatsächlich am Studienort wohnst und nicht täglich vom Elternhaus pendelst. Die Entfernung zwischen Hauptwohnsitz (bei den Eltern) und Ausbildungsort spielt bei der Bewilligung des erhöhten Satzes eine wichtige Rolle: Als Faustregel gilt, dass bei einer einfachen Fahrzeit von über 2 Stunden oder über 100 km Entfernung eine eigene Wohnung am Studienort als notwendig anerkannt wird. Bei kürzeren Entfernungen kann das Amt Nachweise verlangen, warum tägliches Pendeln unzumutbar ist.
Beispiel
80802 (München-Schwabing), 69117 (Heidelberg), 01069 (Dresden), 76131 (Karlsruhe)
Häufige Fehler
Die Postleitzahl muss zum Ausbildungsort und zur angegebenen Stadt passen. Bei täglichem Pendeln vom Elternhaus zur Uni (unter 2 Stunden einfache Fahrzeit) kann das BAföG-Amt den erhöhten Satz mit Wohnkostenpauschale verweigern und nur den Satz für "bei den Eltern wohnend" bewilligen. Keine falsche PLZ angeben, um eine größere Entfernung vorzutäuschen.
Stadt
Der Ort deiner Wohnung am Ausbildungsort
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Details
Trage den Namen der Stadt oder Gemeinde ein, in der sich deine Hochschule befindet und in der du während des Studiums wohnst. Dies ist normalerweise die Stadt deiner Universität oder Fachhochschule oder eine direkt angrenzende Gemeinde. Die Angabe bestätigt, dass du am Studienort einen eigenen Haushalt führst. Bei sehr großen Städten oder Ballungsräumen reicht der Stadtname (z.B. "München"), ohne Stadtteil. Die Angabe muss mit der Postleitzahl zusammenpassen.
Beispiel
München, Heidelberg, Aachen, Tübingen, Garching (bei München als Hochschulstandort)
Häufige Fehler
Der Ausbildungsort sollte mit dem Ort deiner Hochschule übereinstimmen oder in unmittelbarer Nähe liegen (z.B. Nachbarort im Einzugsgebiet der Hochschule). Bei deutlich abweichenden Orten (z.B. 50 km entfernt) kann das BAföG-Amt Nachfragen stellen, warum du dort wohnst und nicht näher an der Hochschule. Offizielle Schreibweise verwenden.
Land
Das Land deiner Wohnung am Ausbildungsort
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Details
Wähle das Land aus, in dem sich deine Hochschule befindet. BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für ein Auslandsstudium innerhalb der EU oder bei Auslandsaufenthalten gewährt werden. Bei Auslandsstudium gelten jedoch besondere Regelungen und es gibt spezielles Auslands-BAföG mit eigenen Ämtern.
Beispiel
Deutschland (Regelfall), Österreich, Niederlande, Schweiz (bei Grenzpendlern)
Häufige Fehler
Bei einem Auslandsstudium ist Auslands-BAföG zu beantragen, nicht Inlands-BAföG. Wende dich an das zuständige Auslands-BAföG-Amt.
Deine E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit dem BAföG-Amt
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Details
Gib eine E-Mail-Adresse an, unter der dich das BAföG-Amt zuverlässig erreichen kann. Viele Ämter versenden Zwischenbescheide, Rückfragen, Erinnerungen und Statusupdates per E-Mail. Achte darauf, dass du regelmäßig deine Mails checkst und dass dein Postfach nicht voll ist. Wichtige offizielle Bescheide werden jedoch weiterhin per Post zugestellt. Die E-Mail-Adresse sollte seriös wirken und du solltest dauerhaften Zugriff darauf haben – auch nach dem Studienabschluss, falls Rückfragen kommen. Deine Hochschul-E-Mail ist ideal, kann aber nach dem Abschluss deaktiviert werden.
Häufige Fehler
Keine unseriösen E-Mail-Adressen verwenden (z.B. "partyking2000@..."). Vorsicht bei Hochschul-E-Mails: Diese können nach dem Exmatrikulation deaktiviert werden. Am besten eine private, seriöse E-Mail-Adresse angeben, die du auch nach dem Studium noch nutzt. Regelmäßig E-Mails checken, auch im Spam-Ordner. Postfach-Speicherplatz im Blick behalten.
Telefon
Deine Telefonnummer für Rückfragen (optional)
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Details
Eine Telefonnummer ist optional, aber sehr hilfreich. Das BAföG-Amt kann dich so bei dringenden Fragen oder fehlenden Unterlagen schneller erreichen und die Bearbeitung beschleunigen. Gib eine Nummer an, unter der du regelmäßig erreichbar bist – auch während der Bürozeiten des Amts (meist 9-15 Uhr). Eine Mobilnummer ist meist besser als eine Festnetznummer, da du auch unterwegs erreichbar bist. Diese Angabe kann die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen, wenn das Amt Rückfragen hat oder Dokumente fehlen. Das Amt wird dich nicht zu Werbezwecken anrufen.
Beispiel
+49 173 1234567, 0171 9876543, +43 660 1234567 (Österreich), +41 79 123 45 67 (Schweiz)
Häufige Fehler
Bei Angabe der Nummer das internationale Format bevorzugen (+49 für Deutschland, nicht 0049). Keine veralteten Nummern angeben, die du nicht mehr nutzt. Wenn du die Nummer wechselst, das BAföG-Amt umgehend informieren. Achte darauf, dass die Mailbox nicht voll ist und eine Nachricht hinterlassen werden kann.
Briefanschrift
Die Adresse, an die Bescheide und Post vom BAföG-Amt gesendet werden sollen
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Details
Wähle die Adresse aus, an die offizielle Bescheide, Bewilligungen, Ablehnungen und andere wichtige Post zugestellt werden sollen. Diese Wahl ist sehr wichtig, denn viele Bescheide haben rechtliche Fristen (z.B. Widerspruchsfristen von einem Monat), die ab dem Zeitpunkt der Zustellung zu laufen beginnen. Wähle eine Adresse, an der du zuverlässig Post empfangen kannst, regelmäßig nach Post schaust und wo jemand die Post annehmen kann. Bei Semesterferien besonders beachten: Wird die Post an deine Studentenwohnung weitergeleitet? Leert jemand regelmäßig deinen Briefkasten? Oder solltest du lieber die Adresse der Eltern wählen, wo immer jemand ist?
Beispiel
Ständige Wohnung (bei den Eltern) wählen, wenn du in den Semesterferien (3+ Monate) dort bist und niemand deinen Briefkasten an der Studentenwohnung leert. Wohnung am Ausbildungsort wählen, wenn du das ganze Jahr dort wohnst oder die Post zuverlässig weitergeleitet wird.
Häufige Fehler
Nicht die Adresse wählen, an der du nur selten nach Post schaust oder wo der Briefkasten in den Semesterferien wochenlang nicht geleert wird. Verpasste Fristen können dazu führen, dass Bescheide rechtskräftig werden und nicht mehr anfechtbar sind. Bei Umzug während des Bewilligungszeitraums das BAföG-Amt sofort schriftlich informieren, damit Post nicht an die alte Adresse geht. Keine Adresse von Freunden oder temporären Unterkünften angeben.
Kontaktinformationen
3 FelderInformationen zu E-Mail, Telefon und Briefanschrift
Deine E-Mail-Adresse für schnelle Rückfragen und Benachrichtigungen
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Details
Eine E-Mail-Adresse ist nicht verpflichtend, aber wird dringend empfohlen. Das BAföG-Amt nutzt E-Mail für schnelle Kommunikation, wenn Rückfragen zu deinem Antrag bestehen, Unterlagen fehlen oder Fristen ablaufen. So kannst du schneller reagieren und Verzögerungen vermeiden. Offizielle Bescheide und rechtlich relevante Dokumente werden aber weiterhin per Post verschickt. Gib am besten eine E-Mail-Adresse an, die du täglich abrufst und bei der du Benachrichtigungen aktiviert hast.
Häufige Fehler
Tippfehler in der E-Mail-Adresse führen dazu, dass wichtige Nachrichten dich nicht erreichen. Prüfe die Adresse sorgfältig auf Schreibfehler. Verwende keine E-Mail-Adresse, die du nur selten checkst oder deren Postfach oft voll ist. Auch unseriöse Adressen wie "partymaus123@..." solltest du vermeiden – nutze lieber eine seriöse Adresse für Behördenkontakt.
Telefon
Deine Telefonnummer für dringende Rückfragen
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Details
Eine Telefonnummer ist optional, kann aber sehr nützlich sein, wenn das BAföG-Amt dich schnell erreichen muss. Besonders bei dringenden Rückfragen oder wenn wichtige Unterlagen bis zu einem bestimmten Termin fehlen, kann ein kurzer Anruf helfen, deinen Antrag rechtzeitig zu bearbeiten. Du kannst eine Festnetz- oder Mobilnummer angeben – eine Mobilnummer hat den Vorteil, dass du besser erreichbar bist. Das Amt ruft nicht häufig an, daher musst du keine ständigen Anrufe befürchten. Wenn du lieber ausschließlich per E-Mail oder Post kontaktiert werden möchtest, kannst du dieses Feld leer lassen.
Beispiel
0151 12345678 (Mobilnummer), 089 12345678 (Festnetz München), +49 151 12345678 (mit Ländervorwahl)
Häufige Fehler
Achte darauf, dass die Nummer richtig ist und du unter ihr tatsächlich erreichbar bist. Bei Mobilnummern keine Leerzeichen oder Sonderzeichen vergessen, die das Format ungültig machen könnten. Bei ausländischen Nummern immer die Ländervorwahl angeben (+49 für Deutschland). Vermeide alte Nummern, unter denen du nicht mehr erreichbar bist.
Briefanschrift
Die Adresse, an die offizielle Bescheide und Post geschickt werden sollen
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Details
Hier wählst du aus, an welche deiner zuvor angegebenen Adressen das BAföG-Amt alle wichtigen Dokumente schicken soll. Das betrifft vor allem deinen BAföG-Bescheid, Nachforderungen von Unterlagen, Änderungsbescheide oder andere offizielle Schreiben. Wähle die Adresse, unter der du am zuverlässigsten erreichbar bist und wo du regelmäßig (am besten täglich) deine Post abholst. Viele Bescheide enthalten Fristen (z.B. für Widersprüche oder Nachreichungen), die du unbedingt einhalten musst – deshalb ist es sehr wichtig, dass du die Post zeitnah erhältst und nicht übersehen wird. Bei den meisten Studierenden ist das die "Wohnung am Ausbildungsort", also dort wo du während des Semesters wohnst.
Beispiel
Wohnst du im Studierendenwohnheim oder WG am Studienort und holst dort täglich Post ab → wähle "Wohnung am Ausbildungsort". Studierst du in Heimatnähe und lebst noch bei den Eltern → wähle "Ständige Wohnung". Pendelst du zwischen zwei Orten → wähle die Adresse, wo Post am sichersten ankommt.
Häufige Fehler
Wähle nicht die Adresse, die du am seltensten nutzt oder wo Post liegenbleibt (z.B. Elternhaus, wenn du nur in den Semesterferien dort bist). Gib auch keine Adresse an, von der du weißt, dass du bald umziehst. Bei einem Umzug musst du dem BAföG-Amt die neue Adresse unverzüglich mitteilen, damit wichtige Bescheide dich erreichen. Post, die zurückkommt oder nicht abgeholt wird, kann zur Ablehnung deines Antrags führen.
Ausbildung
18 FelderDetails zu deiner Ausbildungsstätte und deinem Studium
Name der Ausbildungsstätte
Der vollständige offizielle Name deiner Hochschule oder Ausbildungsstätte
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Details
Gib den vollständigen Namen der Einrichtung an, an der du studierst oder deine Ausbildung machst. Verwende die offizielle Bezeichnung, wie sie auf der Website, im Briefkopf oder in deinem Immatrikulationsbescheid steht. Bei Universitäten und Hochschulen: den vollständigen Namen inkl. aller Zusätze (z.B. "Technische", "Freie", "Rheinisch-Westfälische"). Bei Berufsfachschulen oder anderen Ausbildungsstätten: den offiziellen Namen des Trägers. Der Name muss exakt mit deinen Unterlagen übereinstimmen, da das BAföG-Amt dies überprüft. Bei zusammengeschlossenen Hochschulen (z.B. Universitätsverbünde): den Namen der Einrichtung angeben, an der du eingeschrieben bist, nicht den Verbundnamen.
Beispiel
Technische Universität München, Freie Universität Berlin, Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Staatliche Berufsschule für Gesundheitswesen München, Hochschule Fresenius (private Hochschule)
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen verwenden (nicht "TU München", sondern "Technische Universität München"). Den offiziellen Namen verwenden, nicht umgangssprachliche Kurzformen oder Spitznamen (nicht "FU", sondern "Freie Universität Berlin"). Bei privaten Hochschulen den vollständigen Namen inklusive Rechtsform verwenden, falls im Immatrikulationsbescheid so angegeben. Nicht die alte Bezeichnung verwenden, wenn die Hochschule umbenannt wurde (z.B. viele Fachhochschulen heißen jetzt "Hochschule für angewandte Wissenschaften").
Stadt der Ausbildungsstätte
Die Stadt, in der sich deine Ausbildungsstätte befindet
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Details
Gib den Standort deiner Hochschule oder Ausbildungsstätte an. Wenn die Einrichtung mehrere Standorte hat (z.B. TU Berlin mit Standorten in Charlottenburg und Wedding), trage den Ort ein, an dem du hauptsächlich studierst oder an dem du immatrikuliert bist. Diese Angabe ist wichtig, um das zuständige BAföG-Amt zu ermitteln – in der Regel ist das Studentenwerk am Hochschulort zuständig. Bei Fernstudien oder Online-Studiengängen trage den offiziellen Hauptsitz der Einrichtung ein (z.B. bei FernUni Hagen: "Hagen"), nicht deinen Wohnort. Bei Studiengängen, die an verschiedenen Standorten stattfinden (z.B. duale Studiengänge mit wechselnden Lernorten): den Hauptstandort der Hochschule angeben.
Beispiel
München, Berlin, Hamburg, Heidelberg, Aachen, Frankfurt am Main. Bei mehreren Standorten: "München" (nicht "München und Freising"). Bei Stadtteilen in Großstädten: "Berlin" reicht aus (nicht "Berlin-Charlottenburg").
Häufige Fehler
Bei mehreren Campus-Standorten nicht alle Orte aufzählen, sondern nur die Stadt angeben, in der die Hochschule ihren Hauptsitz hat oder du eingeschrieben bist. Bei Fernstudium: den Sitz der Hochschule, nicht deinen Wohnort eintragen (sonst wird das falsche BAföG-Amt zuständig). Nicht den Namen des Stadtteils oder Stadtbezirks angeben, sondern nur die Stadt (außer bei eigenständigen Städten wie "Ludwigshafen am Rhein" vs. "Mannheim").
Art der Ausbildungsstätte
Die Art der Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Berufsschule, etc.)
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Details
Wähle den Typ deiner Ausbildungsstätte aus der Liste. Dies ist wichtig, da unterschiedliche Ausbildungsformen unterschiedliche BAföG-Voraussetzungen und -Höchstsätze haben. Universitäten und Hochschulen: höchste Förderung. Berufsfachschulen und Fachschulen: je nach Art der Ausbildung unterschiedliche Regelungen. Schulische Ausbildungen (Gymnasium, Realschule, etc.): nur unter bestimmten Voraussetzungen förderbar (z.B. wenn du nicht bei den Eltern wohnst). Bei Unsicherheit: auf der Website deiner Einrichtung nachschauen oder im Immatrikulationsbescheid prüfen.
Beispiel
Universität (klassische Uni mit Promotionsrecht), Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule), Berufsfachschule mit Berufsabschluss (z.B. Physiotherapie-Schule), Abendgymnasium (Abitur im zweiten Bildungsweg)
Häufige Fehler
Fachhochschulen sind nicht "Universitäten", sondern "Hochschulen für angewandte Wissenschaften". Akademien (z.B. Kunstakademien) haben einen eigenen Typ. Bei Berufsschulen unterscheiden: mit oder ohne Berufsabschluss, mit oder ohne vorherige Berufsausbildung.
Studiengang / Fachrichtung
Dein Studiengang oder deine Fachrichtung
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Details
Trage hier die genaue Bezeichnung deines Studiengangs oder deiner Ausbildungsrichtung ein, wie sie in deinem Immatrikulationsbescheid oder Ausbildungsvertrag steht. Bei kombinierten Studiengängen (z.B. 2-Fach-Bachelor) alle Fächer angeben, getrennt durch "/" oder "und". Bei Lehramtsstudium: "Lehramt" plus Fächer und Schulform. Die korrekte Angabe ist wichtig, da manche Studiengänge besondere Förderungsvoraussetzungen haben. Bei Studiengängen mit besonderen Förderregelungen (z.B. Medizin, Jura mit längerer Förderungsdauer) sollte die Fachrichtung exakt benannt werden. Wenn dein Studiengang einen englischen Namen hat (z.B. "International Business Management"), übernimm diesen genau so, wie er offiziell heißt.
Beispiel
Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Maschinenbau, Lehramt Gymnasium Mathematik/Physik, Medizin, Soziale Arbeit, Gesundheits- und Krankenpflege, International Business Management, Wirtschaftsingenieurwesen, Rechtswissenschaften (Jura)
Häufige Fehler
Nicht nur "BWL" schreiben, wenn der offizielle Studiengang "Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing" heißt – entweder den vollständigen Namen oder zumindest "Betriebswirtschaftslehre" angeben. Bei Lehramt: beide Fächer UND die Schulform angeben (Lehramt Grundschule vs. Gymnasium macht einen Unterschied). Nicht den geplanten Schwerpunkt angeben, der erst später gewählt wird, sondern den aktuellen Basisstudiengang. Bei interdisziplinären Studiengängen: den offiziellen Studiengangnamen verwenden, nicht die einzelnen Fächer aufzählen.
Angestrebter Abschluss
Der Studienabschluss, den du anstrebst
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Details
Wähle den Abschluss, den du am Ende deiner Ausbildung erwerben wirst. Bei Bachelor-Studium: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Laws (LL.B.), je nach Studiengang. Bei Master-Studium: Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), etc. Bei klassischen Studiengängen wie Medizin, Jura, Lehramt: Staatsexamen. Diese Angabe ist relevant für die Förderungshöchstdauer (Bachelor: meist 6 Semester, Master: meist 4 Semester) und die Prüfung, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei konsekutiven Studiengängen (Bachelor → Master) wird der Master als weiterführende Erstausbildung gefördert, wenn er fachlich zum Bachelor passt und direkt anschließt. Die Promotion (Doktorarbeit) wird grundsätzlich nicht durch BAföG gefördert.
Beispiel
Bachelor of Arts (z.B. BWL, Soziale Arbeit), Bachelor of Science (z.B. Informatik, Biologie), Master of Science, Master of Arts, Staatsexamen (Medizin, Rechtswissenschaften, Lehramt, Pharmazie), Diplom (alte Studiengänge vor Bologna-Reform)
Häufige Fehler
Nicht "Bachelor" und "Master" verwechseln. Wenn du aktuell im Bachelor-Studium bist, wähle Bachelor, auch wenn du später einen Master planst – die Master-Förderung wird separat beantragt. Bei Staatsexamen: Dies betrifft nur bestimmte regulierte Studiengänge (Medizin, Jura, Lehramt, Pharmazie). Normale Studiengänge enden mit Bachelor/Master. Diplom gilt nur für alte Studiengänge, die vor der Bologna-Reform begonnen wurden (vor ca. 2010). Promotion ist kein BAföG-fähiger Abschluss.
Art der Ausbildung
Ob du in Vollzeit oder Teilzeit studierst
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Details
Vollzeitstudium bedeutet, dass du regulär eingeschrieben bist und dein Studium deine Hauptbeschäftigung ist (auch wenn du nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitest). In der Regel sind das 30 ECTS-Punkte pro Semester. Teilzeitstudium ist eine offizielle Studienform für Studierende, die z.B. Familie oder Beruf mit dem Studium vereinbaren müssen und deshalb weniger Kurse pro Semester belegen (oft 15-20 ECTS). Wichtig: Teilzeitstudierende haben in der Regel keinen BAföG-Anspruch, da BAföG grundsätzlich nur Vollzeit-Ausbildungen fördert. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. bei schwerer Behinderung oder besonderen familiären Härtefällen mit Sondergenehmigung). Im Zweifel: Was steht in deinem Immatrikulationsbescheid oder in der Bescheinigung über den Studierendenstatus? Die Einschreibung als Vollzeit- oder Teilzeitstudent ist eine offizielle, formale Entscheidung, die bei der Immatrikulation getroffen wird.
Beispiel
Vollzeit: Du bist regulär für 30 ECTS-Punkte pro Semester eingeschrieben und studierst hauptberuflich (auch wenn du nebenbei 10-20h/Woche arbeitest oder Kinder betreust). Teilzeit: Du bist offiziell als Teilzeit-Student eingeschrieben (z.B. 15 ECTS pro Semester), weil du gleichzeitig in Vollzeit arbeitest oder schwere familiäre Verpflichtungen hast.
Häufige Fehler
Nicht Vollzeit wählen, wenn du offiziell als Teilzeit-Student eingeschrieben bist, auch wenn du subjektiv viel Zeit ins Studium investierst. Maßgeblich ist die offizielle Einschreibung, nicht dein persönliches Empfinden! Nebenjobs (bis 20h/Woche) oder Minijobs disqualifizieren nicht vom Vollzeitstatus, solange du regulär als Vollzeit-Student eingeschrieben bist. Wenn du weniger als 30 ECTS pro Semester machst, aber trotzdem als Vollzeit-Student eingeschrieben bist (z.B. weil du im letzten Semester nur noch wenige Kurse brauchst), bist du trotzdem Vollzeit-Student. Bei Unsicherheit: Im Immatrikulationsbescheid nachschauen oder im Studierendensekretariat nachfragen!
Aktuelles Fachsemester
Dein aktuelles Fachsemester in diesem Studiengang
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Details
Das Fachsemester zählt, wie viele Semester du bereits in diesem konkreten Studiengang eingeschrieben bist oder warst. Wichtig: Urlaubssemester zählen nicht! Wenn du den Studiengang gewechselt hast, zählt nur die Zeit im aktuellen Studiengang. Bei Master-Studium: Zählung beginnt bei 1 (nicht Fortsetzung der Bachelor-Semester). Das Fachsemester ist entscheidend für die Förderungshöchstdauer und für Leistungsnachweise. Ab dem 5. Fachsemester musst du in der Regel einen Leistungsnachweis erbringen (z.B. dass du genug ECTS-Punkte gesammelt hast). BAföG wird grundsätzlich nur bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt, es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine Verlängerung vor (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Gremienarbeit).
Beispiel
Du bist im 3. Semester deines Bachelor-Studiums: Fachsemester 3. Du hast nach 2 Semestern BWL zu Informatik gewechselt und bist jetzt im 1. Semester Informatik: Fachsemester 1 (nicht 3!). Im Master nach 6-semestrigem Bachelor: Fachsemester 1 (Zählung beginnt neu). Du hattest ein Urlaubssemester im 4. Semester, jetzt bist du im 5. Semester eingeschrieben: Fachsemester 4 (Urlaubssemester zählt nicht).
Häufige Fehler
Nicht das Hochschulsemester (alle Semester an der Uni, inklusive anderer Studiengänge) mit dem Fachsemester (nur Semester im aktuellen Studiengang) verwechseln. Urlaubssemester nicht mitzählen! Bei Studiengangwechsel: Nur Semester im aktuellen Studiengang zählen, nicht die Semester im alten Studiengang. Bei Fachwechsel innerhalb der ersten 3 Semester kann es kompliziert werden – im Zweifel im Immatrikulationsbescheid nachschauen, was dort als Fachsemester angegeben ist. Nicht schätzen, sondern die offizielle Zahl verwenden!
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit deines Studiengangs in Semestern
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Details
Die Regelstudienzeit ist die Anzahl der Semester, die laut Studienordnung für den Abschluss deines Studiengangs vorgesehen ist. Diese Information findest du in deiner Studienordnung, auf der Website deines Studiengangs, im Immatrikulationsbescheid oder im Modulhandbuch. Typische Werte: Bachelor 6 Semester (3 Jahre), Master 4 Semester (2 Jahre), Staatsexamen Medizin 12 Semester (6 Jahre), Staatsexamen Jura 9 Semester (4,5 Jahre). Die Regelstudienzeit ist die wichtigste Angabe für die BAföG-Förderungshöchstdauer – in der Regel wird BAföG nur bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt, es sei denn, es liegen vom Amt anerkannte Gründe für eine Verlängerung vor (Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Behinderung, Gremienarbeit). Achtung: Die Regelstudienzeit ist nicht verhandelbar, sondern in der Studienordnung verbindlich festgelegt!
Beispiel
Bachelor Informatik: 6 Semester. Bachelor Soziale Arbeit: 7 Semester. Master BWL: 4 Semester. Master Architektur: 4 Semester. Medizin (Staatsexamen): 12 Semester plus 1 Semester Praktisches Jahr. Jura (Staatsexamen): 9 Semester. Lehramt Gymnasium: 10 Semester.
Häufige Fehler
Nicht schätzen oder raten! Die genaue Regelstudienzeit ist in der Prüfungsordnung/Studienordnung verbindlich festgelegt – diese Angabe muss korrekt sein! Bei konsekutiven Studiengängen (Bachelor + Master) getrennt betrachten: Bachelor hat eigene Regelstudienzeit, Master hat eigene (nicht addieren!). Nicht die Regelstudienzeit mit der durchschnittlichen Studiendauer verwechseln (die ist oft länger, z.B. Bachelor in der Praxis oft 7-8 Semester). Nicht deine persönliche Planung eintragen ("ich will in 5 Semestern fertig werden"), sondern die offizielle Regelstudienzeit aus der Studienordnung. Nicht das Praktische Jahr bei Medizin vergessen (12 Semester + 1 PJ = 13 Semester Förderung möglich).
Beginn der Ausbildung
Das Datum, an dem deine Ausbildung oder dein Studium begonnen hat
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Details
Gib hier das offizielle Startdatum deiner aktuellen Ausbildung oder deines Studiums an. Bei Universitäten ist dies meist der 1. Oktober (Wintersemester) oder 1. April (Sommersemester), nicht das Datum der Erstimmatrikulation oder der Orientierungswoche. Bei Berufsfachschulen: Das Datum des Ausbildungsbeginns laut Ausbildungsvertrag. Wichtig: Bei Studiengangwechsel das Startdatum des neuen Studiengangs angeben, nicht das ursprüngliche Immatrikulationsdatum.
Beispiel
01.10.2023 (Beginn Wintersemester 2023/24), 01.04.2024 (Beginn Sommersemester 2024), 01.09.2023 (Beginn schulische Ausbildung)
Häufige Fehler
Nicht das Datum der Einschreibung oder der Zusage angeben, sondern den offiziellen Vorlesungsbeginn / Ausbildungsbeginn. Bei Studiengangwechsel: Startdatum des aktuellen Studiengangs, nicht das allererste Einschreibedatum. Im Zweifel: Immatrikulationsbescheid oder Studienordnung prüfen.
Voraussichtliches Ende
Das voraussichtliche Ende deiner Ausbildung (geplantes Abschlussdatum)
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Details
Trage hier ein, wann du voraussichtlich deinen Abschluss machen wirst. Dies ist eine Schätzung basierend auf der Regelstudienzeit und deinem aktuellen Fortschritt. Bei Bachelor 6 Semester: Ende nach 3 Jahren. Bei Master 4 Semester: Ende nach 2 Jahren. Wenn du im Plan liegst, rechne Regelstudienzeit + Puffer (1 Semester). Wenn du schon länger studierst: realistisch schätzen. Diese Angabe hilft dem BAföG-Amt, die Förderungsdauer zu planen. Es ist keine feste Verpflichtung – Änderungen sind normal.
Beispiel
Start Wintersemester 2022, Bachelor 6 Semester, aktuell im 4. Semester: Voraussichtliches Ende 30.09.2025. Master 4 Semester, Start Wintersemester 2024: Voraussichtliches Ende 31.03.2026.
Häufige Fehler
Nicht zu optimistisch planen (z.B. Bachelor in 5 statt 6 Semestern, wenn das unrealistisch ist). Lieber realistisch einschätzen. Bei Verzögerungen (z.B. wiederholte Prüfungen): ehrlich die verlängerte Zeit angeben. Diese Angabe ist eine Prognose, keine Garantie – Abweichungen sind normal.
Erste Einschreibung
Das Datum deiner allerersten Einschreibung an einer Hochschule
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Details
Dieses Feld ist nur für Universitäts- und Hochschul-Studierende relevant. Gib hier das Datum an, an dem du zum allerersten Mal an irgendeiner Hochschule immatrikuliert wurdest – auch wenn das nicht an deiner aktuellen Hochschule oder in deinem aktuellen Studiengang war. Bei Fachwechsel oder Hochschulwechsel ist dies also früher als das Startdatum deines aktuellen Studiengangs. Diese Information hilft dem BAföG-Amt zu prüfen, ob du dich in deiner Erstausbildung befindest oder bereits eine Zweitausbildung machst (was BAföG-Anspruch beeinflussen kann). Die Erstausbildung umfasst Bachelor + direkt anschließenden Master. Eine vorherige abgebrochene Ausbildung oder ein abgebrochenes Studium kann sich auf deinen BAföG-Anspruch auswirken – ehrlich angeben! Schnupperstudium oder Gasthörerstatus ohne offizielle Immatrikulation zählt nicht.
Beispiel
Erste Immatrikulation BWL im WS 2021/22: 01.10.2021. Später Wechsel zu Informatik im WS 2022/23: Erster Einschreibungstermin bleibt 01.10.2021. Master nach Bachelor: Erste Immatrikulation zum Bachelor-Beginn (z.B. 01.10.2020), nicht zum Master-Beginn. Ausbildung nach Abitur, dann Studium ab WS 2023/24: Erste Hochschul-Immatrikulation 01.10.2023 (Ausbildung zählt nicht).
Häufige Fehler
Nicht das Startdatum des aktuellen Studiengangs angeben, wenn du vorher schon an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach eingeschrieben warst. Relevant ist die allererste Immatrikulation an einer Hochschule, egal wo und in welchem Fach. Bei direktem Übergang Schule → Studium: Datum der ersten Einschreibung. Nicht Bewerbungsdatum oder Zusagedatum angeben, sondern das offizielle Immatrikulationsdatum (meist 01.10. oder 01.04.). Gasthörerstatus und Schnuppersemester ohne offizielle Immatrikulation nicht mitzählen.
Vorläufige Zulassung
Ob du nur vorläufig zum Studium zugelassen bist
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Details
Vorläufige Zulassung bedeutet, dass du unter Vorbehalt studieren darfst, z.B. weil Unterlagen noch fehlen (Abiturzeugnis steht noch aus, Sprachnachweis läuft nach, etc.) oder deine Qualifikation noch geprüft wird. Dies ist bei Hochschulen üblich, wenn du direkt nach dem Abitur anfängst und das endgültige Zeugnis noch nicht vorliegt. Setze das Häkchen nur, wenn in deinem Zulassungsbescheid explizit "vorläufige Zulassung" steht. Die meisten Studierenden sind regulär (endgültig) zugelassen und lassen dieses Feld leer.
Beispiel
Häkchen setzen: "Sie sind vorläufig zugelassen unter der Bedingung, dass das Abiturzeugnis bis 30.11. nachgereicht wird." Kein Häkchen: "Sie sind zum Studium zugelassen." (reguläre Zulassung)
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit "bedingter Zulassung" (z.B. NC-Warteliste). Vorläufige Zulassung bedeutet, dass du bereits studieren darfst, aber formale Dokumente noch ausstehen. Reguläre Zulassungen (die meisten Fälle) sind nicht vorläufig – nur ankreuzen, wenn explizit im Zulassungsbescheid erwähnt.
Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts
Ob du aktuell ein Semester oder einen Ausbildungsabschnitt wiederholst
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Details
Setze dieses Häkchen, wenn du einen Studienabschnitt oder ein ganzes Semester wiederholst. Das kann verschiedene Gründe haben: nicht bestandene Prüfungen (Pflichtwiederholung), freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung, oder Wiederholung auf Empfehlung (z.B. nach längerer Krankheit). Die Angabe ist wichtig, weil BAföG in der Regel nur bis zur Regelstudienzeit gezahlt wird. Bei Wiederholungen über die Regelstudienzeit hinaus kann die Förderung gekürzt werden oder ganz entfallen, es sei denn, es liegen vom BAföG-Amt anerkannte Gründe vor (Krankheit mit ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Gremienarbeit, Behinderung). Ehrliche Angabe ist wichtig, da das Amt dies ohnehin über die Hochschule prüfen kann. Bei anerkannten Gründen kann die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus verlängert werden.
Beispiel
Du hast im 3. Semester wichtige Pflichtmodulprüfungen nicht bestanden und wiederholst jetzt das 3. Semester komplett: Häkchen setzen. Du bist regulär im 5. Semester ohne Wiederholungen, hast aber einzelne Prüfungen nachgeschrieben: kein Häkchen. Du wiederholst freiwillig das 6. Semester zur Notenverbesserung, obwohl du hättest weitermachen können: Häkchen setzen.
Häufige Fehler
Einzelne wiederholte Prüfungen innerhalb eines normal fortlaufenden Studiums zählen nicht als "Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts" (z.B. eine nicht bestandene Klausur im 4. Semester nachholen, während du im 5. Semester weiterstudierst). Nur wenn du ein ganzes Semester wiederholst, zurückgestuft wurdest oder offiziell ein Semester verloren hast, ist das Häkchen relevant. Bei freiwilliger Wiederholung zur Notenverbesserung trotzdem angeben – auch das ist eine Wiederholung. Nicht verschweigen, da das BAföG-Amt dies über den Leistungsnachweis ohnehin erfährt.
Grund der Wiederholung
Der Grund, warum du einen Ausbildungsabschnitt wiederholst
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Details
Wenn du einen Studienabschnitt wiederholst, gib hier den Hauptgrund an. "Nicht bestanden" bedeutet, dass du Prüfungen nicht bestanden hast und wiederholen musst. "Auf Empfehlung" bedeutet, dass dir empfohlen wurde zu wiederholen (z.B. nach Krankheit, Auslandsaufenthalt mit Anrechnungsproblemen). "Freiwillig" bedeutet, dass du aus eigenem Antrieb wiederholst (z.B. Notenverbesserung). Der Grund kann Einfluss auf die weitere BAföG-Förderung haben. Bei unverschuldeten Gründen (Krankheit) kann die Förderung verlängert werden.
Beispiel
Nicht bestanden: Du hast wichtige Klausuren nicht geschafft und musst wiederholen. Freiwillig: Du willst deine Note verbessern. Auf Empfehlung: Nach längerer Krankheit wurde dir geraten, das Semester zu wiederholen.
Häufige Fehler
Ehrlich angeben! Das BAföG-Amt prüft dies und kann Nachweise verlangen (ärztliche Atteste bei Krankheit, etc.). "Nicht bestanden" ist kein Ausschlusskriterium für BAföG, aber die Förderung kann eingeschränkt werden. Bei besonderen Gründen (Krankheit, Familie) solltest du Nachweise sammeln.
Ausbildungsabschnitt im Ausland
Ob du planst, einen Teil deiner Ausbildung im Ausland zu absolvieren
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Details
Setze dieses Häkchen, wenn du während deines Studiums ein Auslandssemester, -praktikum oder -jahr planst. Dies kann ein Erasmus-Semester, ein Auslandspraktikum, ein Forschungsaufenthalt oder ein Study-Abroad-Programm sein. Wichtig: Auslandsaufenthalte können über Auslands-BAföG gefördert werden, das deutlich höher ist als Inlands-BAföG und zusätzliche Zuschläge für Reisekosten, Studiengebühren und höhere Lebenshaltungskosten umfasst. Auslands-BAföG kann auch gewährt werden, wenn du kein Inlands-BAföG bekommst (andere Einkommensgrenzen!). Die Angabe hilft, deine Förderung rechtzeitig zu planen – Auslands-BAföG muss mindestens 6 Monate vor Beginn beantragt werden! Die Mindestdauer für eine Förderung ist in der Regel 12 Wochen (ca. 3 Monate). Wenn du noch unsicher bist, kannst du das später nachreichen.
Beispiel
Du planst ein Erasmus-Semester in Spanien im 5. Semester: Häkchen setzen. Du willst ein Pflichtpraktikum in den USA machen (mindestens 12 Wochen): Häkchen setzen. Du machst ein ganzes Studienjahr in Frankreich: Häkchen setzen. Kein Auslandsaufenthalt geplant oder nur 2-wöchige Exkursion: kein Häkchen.
Häufige Fehler
Urlaubsreisen oder Sprachkurse in den Semesterferien zählen nicht als Auslandsaufenthalt im Sinne des BAföG. Nur studien- oder ausbildungsrelevante Auslandsaufenthalte von mindestens 12 Wochen Dauer angeben. Kurze Exkursionen (1-2 Wochen) oder Studienreisen sind keine BAföG-relevanten Auslandsaufenthalte. Wenn du noch in der frühen Planungsphase bist und dir unsicher, kannst du zunächst kein Häkchen setzen und dies später ergänzen – aber denk daran, dass Auslands-BAföG 6 Monate Vorlauf braucht! Nicht vergessen: Auch Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können Auslands-BAföG bekommen (lohnt sich also, das zu prüfen).
Land des Auslandsaufenthalts
Das Land, in dem dein Auslandsaufenthalt stattfinden wird
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Details
Gib hier das Zielland deines geplanten Auslandsaufenthalts an. Dies kann ein EU-Land (z.B. für Erasmus) oder ein Nicht-EU-Land sein. Die Angabe ist wichtig, da Auslands-BAföG-Sätze je nach Land unterschiedlich sind (z.B. höhere Zuschläge für teure Länder wie UK, USA, Schweiz). Wenn du noch zwischen mehreren Ländern schwankst, wähle das wahrscheinlichste. Du kannst dies später noch ändern, wenn die Planung konkreter wird.
Beispiel
Spanien, Frankreich, USA, Großbritannien, Australien, Kanada, Schweden
Häufige Fehler
Den offiziellen Ländernamen verwenden, nicht die Abkürzung (nicht "UK", sondern "Großbritannien" oder "Vereinigtes Königreich"). Bei mehreren geplanten Ländern (z.B. Rundreise) das Hauptland angeben, in dem du studierst. Wenn noch unklar, das aktuell wahrscheinlichste Land nennen.
Beginn des Auslandsaufenthalts
Das geplante Startdatum deines Auslandsaufenthalts
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Details
Trage hier ein, wann dein Auslandsaufenthalt voraussichtlich beginnen wird. Bei Erasmus-Semestern ist dies meist der 1. September (Wintersemester) oder 1. März (Sommersemester) im Gastland. Bei Praktika: das Vertragsstartdatum. Diese Angabe ist eine Planung – wenn sich das Datum später verschiebt, ist das kein Problem, du solltest aber das BAföG-Amt informieren. Für Auslands-BAföG musst du rechtzeitig (6 Monate vorher) einen separaten Antrag stellen.
Beispiel
01.09.2025 (Beginn Erasmus-Semester in Spanien), 01.03.2026 (Beginn Auslandspraktikum USA)
Häufige Fehler
Nicht zu knapp planen – Auslands-BAföG muss 6 Monate vorher beantragt werden! Wenn du im September ins Ausland gehst, sollte der Antrag spätestens im März gestellt werden. Bei Unsicherheit: geschätztes Datum angeben und später aktualisieren.
Ende des Auslandsaufenthalts
Das geplante Enddatum deines Auslandsaufenthalts
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Details
Trage hier ein, wann dein Auslandsaufenthalt voraussichtlich enden wird. Bei einem Auslandssemester: meist nach 5-6 Monaten. Bei einem Auslandsjahr: nach 10-12 Monaten. Bei Praktika: das Vertragsende. Die Mindestdauer für Auslands-BAföG ist in der Regel 12 Wochen (ca. 3 Monate), kürzere Aufenthalte werden meist nicht gefördert. Auch hier gilt: Es ist eine Planung, Änderungen sind möglich, sollten aber dem BAföG-Amt mitgeteilt werden.
Beispiel
31.01.2026 (Ende Erasmus-Semester nach 5 Monaten), 31.08.2026 (Ende Auslandsjahr nach 12 Monaten)
Häufige Fehler
Darauf achten, dass der Zeitraum mindestens 12 Wochen beträgt, sonst keine Auslands-BAföG-Förderung. Bei Erasmus-Semestern: nicht nur die Vorlesungszeit, sondern auch Prüfungszeit einrechnen (meist 5-6 Monate gesamt). Realistische Dauer angeben.
Einkommen
17 FelderAngaben zu deinen Einnahmen und laufenden Bezügen
Andere Ausbildungsförderung
Ob du bereits andere Ausbildungsförderung erhältst
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Details
Manche Arten von Ausbildungsförderung können nicht gleichzeitig mit BAföG bezogen werden. Dazu gehören Stipendien von Begabtenförderungswerken, Anwärterbezüge für Beamte in Ausbildung oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II/III). Wenn du solche Leistungen erhältst, musst du dies hier angeben. Das BAföG-Amt prüft dann, ob und in welcher Höhe du trotzdem BAföG bekommen kannst. Kleinere Stipendien (z.B. Büchergeld bis 300€/Monat) sind meist unproblematisch.
Beispiel
Häkchen setzen: Du bekommst ein Stipendium der Studienstiftung oder Deutschlandstipendium. Kein Häkchen: Du bekommst nur elternunabhängiges Kindergeld.
Häufige Fehler
Nicht jede finanzielle Unterstützung ist eine "konkurrierende Leistung". Kindergeld, Wohngeld oder ein 450-Euro-Job zählen nicht dazu. Im Zweifel die Art der Leistung genau angeben und das Amt prüfen lassen.
Art der anderen Ausbildungsförderung
Die Art der anderen Ausbildungsförderung, die du erhältst
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Details
Wähle die Kategorie aus, die auf deine Situation zutrifft. "Stipendium eines Begabtenförderungswerks" umfasst z.B. Studienstiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung etc. "Anwärterbezüge" sind Gehälter für Beamte in Ausbildung (z.B. Polizei, Feuerwehr). "Leistungen nach SGB II/III" sind Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Die genaue Art der Leistung beeinflusst, wie sie auf dein BAföG angerechnet wird.
Beispiel
Stipendium: Du bekommst monatlich 300€ von der Studienstiftung. Anwärterbezüge: Du bist Beamtenanwärter/in bei der Polizei.
Häufige Fehler
Verwechsle nicht das Deutschlandstipendium (300€/Monat, meist BAföG-kompatibel) mit Vollstipendien von Begabtenförderungswerken (die können das BAföG ausschließen). Bei Unsicherheit die genaue Bezeichnung der Leistung im nächsten Schritt angeben.
Einkommen im Bewilligungszeitraum
Ob du während des Bewilligungszeitraums Einkommen haben wirst
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Details
Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den du BAföG beantragst (meist ein Jahr oder zwei Semester). Setze das Häkchen, wenn du in dieser Zeit Einkommen aus Arbeit, Praktika, Kapitalerträgen oder anderen Quellen erwarten wirst. Auch ein Minijob zählt als Einkommen. Wichtig: Es gibt einen Freibetrag von 603€ brutto pro Monat (= 7.236€ im Jahr) – er entspricht der Minijob-Grenze. Nur Einkommen über diesem Freibetrag wird auf dein BAföG angerechnet. Bei eigenen Kindern erhöht sich der Freibetrag um 770€ pro Kind und Monat.
Beispiel
Häkchen setzen: Du jobbst als Werkstudent/in für 450€/Monat. Kein Häkchen: Du hast keine bezahlte Tätigkeit und keine anderen Einnahmen.
Häufige Fehler
Auch wenn dein Einkommen unter dem Freibetrag liegt, musst du es angeben. Das BAföG-Amt rechnet automatisch nur den Teil über dem Freibetrag an. Vergiss nicht, auch einmalige Zahlungen (z.B. Jahresprämien) anteilig einzurechnen.
Bruttoeinkommen
Dein Bruttogehalt aus Arbeitsverhältnissen im Bewilligungszeitraum
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Details
Gib hier die Bruttoeinnahmen (vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung) aus allen Arbeitsverhältnissen im gesamten Bewilligungszeitraum an. Dazu gehören: Nebenjobs, Werkstudententätigkeit, befristete Arbeitsverträge, Minijobs. Rechne alle monatlichen Bruttogehälter für den gesamten Bewilligungszeitraum zusammen. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen müssen angegeben werden. Das BAföG-Amt zieht von diesem Betrag automatisch Sozialversicherungspauschalen und den Freibetrag ab.
Beispiel
Du jobbst 12 Monate mit 600€ brutto/Monat: 600€ × 12 = 7.200€. Oder: 6 Monate à 800€ = 4.800€.
Häufige Fehler
Nicht Netto- mit Bruttogehalt verwechseln. Auf deiner Gehaltsabrechnung steht das Bruttogehalt ganz oben. Vergiss nicht, alle Monate im Bewilligungszeitraum zu zählen, nicht nur ein Jahr. Bei schwankendem Einkommen den Durchschnitt bzw. die erwartete Gesamtsumme angeben.
Vermögenswirksame Leistungen
Ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt
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Details
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag für dich einzahlt (z.B. Bausparvertrag, Fondssparplan). Das sind meist 6,65€ bis 40€ pro Monat. Diese Zahlungen gelten als Einkommen und werden auf dein BAföG angerechnet. Wenn du dir nicht sicher bist, schau auf deine Gehaltsabrechnung oder frag deinen Arbeitgeber. Nicht alle Arbeitgeber bieten VWL an.
Beispiel
Häkchen setzen: Auf deiner Gehaltsabrechnung steht "VL" oder "VWL" mit einem Betrag (z.B. 40€). Kein Häkchen: Dein Arbeitgeber zahlt nur dein normales Gehalt.
Häufige Fehler
VWL nicht mit betrieblicher Altersvorsorge verwechseln (obwohl beides der Vermögensbildung dient). VWL sind die Beträge, die der Arbeitgeber zusätzlich einzahlt, nicht deine eigenen Sparraten.
Einkommen aus Selbstständigkeit
Dein Gewinn aus selbständiger Arbeit oder Gewerbe
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Details
Wenn du selbständig oder freiberuflich tätig bist (z.B. als Freelancer, Nachhilfelehrer/in, mit eigenem kleinen Gewerbe), gib hier deinen erwarteten Gewinn im Bewilligungszeitraum an. Der Gewinn ist der Betrag, der nach Abzug deiner Betriebsausgaben übrig bleibt (Einnahmen minus Ausgaben). Bei kleineren Tätigkeiten kannst du das schätzen. Bei größeren selbständigen Einkünften solltest du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Auch nebenberufliche Selbständigkeit muss angegeben werden.
Beispiel
Du gibst Nachhilfe und verdienst 200€/Monat (= 2.400€/Jahr). Davon gehen 200€ für Fahrtkosten ab, also Gewinn: 2.200€.
Häufige Fehler
Nicht die Bruttoeinnahmen angeben, sondern den Gewinn (also nach Abzug der Kosten). Häufiger Fehler: Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien oder anteilige Raumkosten nicht abziehen. Belege für Ausgaben aufbewahren, falls das BAföG-Amt nachfragt.
Kapitalerträge
Einkünfte aus Geldanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Fonds
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Details
Hier trägst du Erträge aus Kapitalvermögen ein: Zinsen auf Sparbücher oder Festgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus Investmentfonds, Erträge aus Anleihen. Relevant sind nur die Erträge, nicht das Vermögen selbst (das wird im nächsten Schritt "Vermögen" abgefragt). Bei kleinen Beträgen (unter 801€ Sparerpauschbetrag) fallen meist keine Steuern an, trotzdem musst du es angeben. Die meisten Studierenden haben hier 0€ oder sehr geringe Beträge.
Beispiel
Du hast 5.000€ auf einem Sparbuch mit 1% Zinsen: 50€ Zinsen pro Jahr. Oder: Du besitzt Aktien und bekommst 120€ Dividenden.
Häufige Fehler
Nicht das Kapital selbst (z.B. "Ich habe 5.000€ gespart") angeben, sondern nur die Erträge (z.B. "50€ Zinsen"). Bei Wertpapieren nur realisierte Gewinne (verkaufte Aktien) angeben, nicht Buchgewinne. Die Bank schickt dir meist eine Jahressteuerbescheinigung mit allen Kapitalerträgen.
Ausbildungsvergütung
Vergütung aus Ausbildung, Praktikum oder dualem Studium
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Details
Wenn dein Studiengang ein Pflichtpraktikum mit Vergütung enthält oder du in einem dualen Studiengang mit Ausbildungsvergütung eingeschrieben bist, gib hier die Bruttoeinnahmen im Bewilligungszeitraum an. Auch vergütete Praxissemester zählen dazu. Wichtig: Es geht nur um Vergütungen, die direkt mit deiner Ausbildung zusammenhängen, nicht um normale Nebenjobs (die gehören zu "Bruttoeinnahmen aus Arbeitsverhältnissen").
Beispiel
Du machst ein 6-monatiges Pflichtpraktikum mit 800€/Monat: 800€ × 6 = 4.800€. Oder: Duales Studium mit 1.200€/Monat.
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit normalen Nebenjobs oder Werkstudententätigkeit. Hier nur Vergütungen eintragen, die zum Studienplan gehören (Pflichtpraktika, duales Studium). Freiwillige Praktika in den Semesterferien gehören zu "Bruttoeinnahmen".
Ausbildungsbeihilfen und Stipendien
Ausbildungsbeihilfen und Stipendien für dein Studium
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Details
Hier trägst du kleinere Stipendien, Studienzuschüsse oder Ausbildungsbeihilfen ein, die nicht unter "konkurrierende Leistungen" fallen. Dazu gehören: Deutschlandstipendium (300€/Monat), Büchergeld, Reisekostenzuschüsse von Stiftungen, Studienabschlussstipendien. Viele dieser Stipendien sind bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei (z.B. 300€/Monat beim Deutschlandstipendium). Gib den Gesamtbetrag im Bewilligungszeitraum an – das Amt berechnet die Anrechnung.
Beispiel
Du bekommst das Deutschlandstipendium: 300€ × 12 Monate = 3.600€. Oder: Einmalige Büchergeld von 500€.
Häufige Fehler
Nicht mit "konkurrierenden Leistungen" verwechseln (große Vollstipendien gehören dorthin). Beim Deutschlandstipendium und ähnlichen kleineren Stipendien besteht meist ein hoher Freibetrag – trotzdem angeben, damit das Amt es korrekt berechnen kann.
Waisenrente
Waisenrente oder Waisengeld, das du erhältst
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Details
Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben sind, bekommst du unter Umständen Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung oder Waisengeld bei Beamten. Diese Rente wird als Einkommen auf dein BAföG angerechnet. Gib hier den Gesamtbetrag an, den du im Bewilligungszeitraum erhalten wirst. Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) und Vollwaisenrente (beide verstorben) unterscheiden sich in der Höhe. Die Rente endet meist mit 27 Jahren oder nach Ende der Erstausbildung.
Beispiel
Du bekommst 200€ Halbwaisenrente pro Monat: 200€ × 12 = 2.400€ im Jahr.
Häufige Fehler
Nicht vergessen anzugeben, auch wenn der Betrag gering ist. Waisenrente wird voll als Einkommen angerechnet (kein besonderer Freibetrag). Bei Teilwaisenrente nur den Betrag angeben, der vom verstorbenen Elternteil kommt.
Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen von anderen Personen (nicht von deinen Eltern)
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Details
Hier trägst du Unterhaltszahlungen ein, die du von anderen Personen als deinen Eltern erhältst. Das können sein: Unterhalt vom getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner, Unterhalt von Großeltern, Unterhalt vom Vater deines Kindes. Unterhalt von deinen Eltern zählt NICHT hierher, da dieser über das Elterneinkommen im BAföG-Antrag berücksichtigt wird. Gib die Summe an, die du im gesamten Bewilligungszeitraum erwarten wirst.
Beispiel
Du bist verheiratet und getrennt lebend, dein Ehepartner zahlt 400€ Trennungsunterhalt/Monat: 400€ × 12 = 4.800€.
Häufige Fehler
Häufiger Fehler: Unterhalt von Eltern hier eintragen (das ist falsch, Elternunterhalt wird über das Elterneinkommen berechnet). Nur Unterhalt von Dritten (Ehepartner, Großeltern, Kindsvater) angeben.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für deine Kinder
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Details
Wenn du alleinerziehend bist und der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlt, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein. Dieser Vorschuss wird als Einkommen auf dein BAföG angerechnet. Gib hier die Summe an, die du im Bewilligungszeitraum vom Jugendamt bekommst. Der Unterhaltsvorschuss ist gestaffelt nach Alter des Kindes (2024: 0-5 Jahre: 201€, 6-11 Jahre: 268€, 12-17 Jahre: 338€).
Beispiel
Du bekommst für dein 7-jähriges Kind 268€ Unterhaltsvorschuss pro Monat: 268€ × 12 = 3.216€.
Häufige Fehler
Unterhaltsvorschuss nicht mit Kindergeld verwechseln (Kindergeld ist kein Einkommen für BAföG). Auch nicht mit Unterhaltszahlungen verwechseln, die direkt vom anderen Elternteil kommen (die gehören zu "Unterhaltsleistungen").
Sonstige Einkünfte
Sonstige Einnahmen, die nicht in die anderen Kategorien passen
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Details
Hier trägst du Einkünfte ein, die in keine der bisherigen Kategorien passen. Das können sein: Mieteinnahmen aus vermieteten Zimmern oder Wohnungen, regelmäßige Zahlungen aus Lebensversicherungen, Erträge aus Verpachtung (z.B. landwirtschaftliche Flächen), Tantiemen aus Veröffentlichungen. Bei ungewöhnlichen Einkommensarten ist es wichtig, im Beschreibungsfeld genau zu erklären, woher das Geld kommt. Das BAföG-Amt kann dann einschätzen, wie es anzurechnen ist.
Beispiel
Du vermietest ein Zimmer in deiner Wohnung für 300€/Monat: 3.600€/Jahr. Oder: Du bekommst 50€/Monat aus einer Beteiligung.
Häufige Fehler
Nicht doppelt eintragen: Wenn etwas bereits unter "Kapitalerträge" oder "Selbständigkeit" passt, nicht nochmal hier angeben. Im Beschreibungsfeld klar schreiben, um welche Art von Einkommen es sich handelt.
Art der sonstigen Einkünfte
Beschreibung der Art deiner sonstigen Einnahmen
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Details
Erkläre hier genau, um welche Art von Einkommen es sich bei deinen sonstigen Einnahmen handelt. Je präziser die Beschreibung, desto schneller kann das BAföG-Amt deinen Antrag bearbeiten. Nenne die Quelle des Einkommens und ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt. Bei Mieteinnahmen: Wie viele Zimmer vermietest du? Bei Tantiemen: Aus welcher Publikation?
Beispiel
"Mieteinnahmen aus 1 Zimmer in meiner 2-Zimmer-Wohnung" oder "Tantiemen aus meinem Buch, erschienen 2023"
Häufige Fehler
Keine vagen Angaben wie "verschiedenes" oder "Nebeneinkünfte". Das BAföG-Amt braucht konkrete Informationen, um die Einnahmen korrekt einordnen zu können. Bei Unsicherheit lieber zu ausführlich als zu knapp beschreiben.
Beantragte Sozialleistungen
Sozialleistungen, die du beantragt hast, aber noch nicht bewilligt wurden
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Details
Wenn du weitere Sozialleistungen beantragt hast, die noch nicht bewilligt sind, gib sie hier an. Dazu gehören: Wohngeld, Aufstockendes ALG II / Bürgergeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Eingliederungshilfe. Die Angabe ist wichtig, weil manche Leistungen sich gegenseitig ausschließen oder aufeinander angerechnet werden. Das BAföG-Amt kann so prüfen, welche Kombination für dich am besten ist oder ob Nachweise erforderlich sind.
Beispiel
"Wohngeld beantragt am 15.03.2024" oder "Antrag auf Bürgergeld läuft noch"
Häufige Fehler
Kindergeld ist keine Sozialleistung in diesem Sinne (es wird nicht auf BAföG angerechnet). Gemeint sind nur Leistungen, die möglicherweise konkurrierend zum BAföG stehen. Bei bereits bewilligten Leistungen siehe "konkurrierende Leistungen".
Riester-Beiträge
Ob du Beiträge in einen Riester-Rentenvertrag einzahlst
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Details
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Wenn du in einen Riester-Vertrag einzahlst, kannst du diese Beiträge von deinem anrechenbaren Einkommen absetzen (ähnlich wie Sozialversicherungsbeiträge). Das senkt dein anrechenbares Einkommen und kann deinen BAföG-Anspruch erhöhen. Riester-Verträge haben Studierende eher selten, da sie meist für Berufstätige konzipiert sind. Wenn du keinen Riester-Vertrag hast, lass das Häkchen weg.
Beispiel
Häkchen setzen: Du hast einen Riester-Sparplan und zahlst monatlich Beiträge ein. Kein Häkchen: Du hast keinen Riester-Vertrag.
Häufige Fehler
Riester-Rente nicht mit betrieblicher Altersvorsorge (bAV) oder privater Rentenversicherung verwechseln. Nur echte Riester-zertifizierte Verträge zählen. Wenn du dir unsicher bist, prüfe deine Vertragsunterlagen oder frag bei der Bank/Versicherung nach.
Jährliche Riester-Beiträge
Die Höhe deiner jährlichen Riester-Beiträge
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Details
Gib hier die Summe an, die du im gesamten Bewilligungszeitraum in deinen Riester-Vertrag einzahlst. Rechne alle monatlichen Beiträge zusammen. Diese Beiträge werden als Altersvorsorgeaufwendungen von deinem Einkommen abgezogen, was dein anrechenbares Einkommen senkt. Die Riester-Förderung selbst (Zulagen vom Staat) zählt nicht als Einkommen. Nur deine eigenen Einzahlungen sind hier relevant.
Beispiel
Du zahlst monatlich 50€ in deinen Riester-Vertrag: 50€ × 12 = 600€ pro Jahr.
Häufige Fehler
Nur deine eigenen Beiträge angeben, nicht die staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage). Die Zulagen erhöhen zwar dein Riester-Guthaben, sind aber kein Einkommen für BAföG. Auf dem Kontoauszug deines Riester-Vertrags siehst du, wie viel du selbst eingezahlt hast.
Vermögen
17 FelderInformationen zu deinem Vermögen und Freibeträgen
Unter 30 Jahre alt
Ob du zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 30 Jahre alt bist
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Dein Alter ist entscheidend für die Höhe des Vermögensfreibetrags. Für unter 30-Jährige beträgt der Freibetrag 15.000€, für über 30-Jährige 45.000€. Maßgeblich ist dein Alter am Tag der Antragstellung, nicht zu Beginn des Bewilligungszeitraums. Wenn dein Vermögen unter dem jeweiligen Freibetrag liegt, wird es nicht auf dein BAföG angerechnet. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Ehepartner (2.300€) und jedes Kind (2.300€).
Beispiel
Häkchen setzen: Du bist am Tag der Antragstellung 28 Jahre alt (Freibetrag: 15.000€). Kein Häkchen: Du bist 32 Jahre alt (Freibetrag: 45.000€).
Häufige Fehler
Nicht den 30. Geburtstag während des Bewilligungszeitraums einrechnen. Entscheidend ist nur das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Grenzfällen (z.B. 30. Geburtstag kurz nach Antragstellung) genau das Antragsdatum prüfen.
Vermögen unter dem Freibetrag
Ob dein Gesamtvermögen unter dem Freibetrag liegt
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Wenn du bestätigst, dass dein Vermögen unter dem Freibetrag (15.000€ oder 45.000€ je nach Alter) liegt, musst du keine detaillierten Angaben zu einzelnen Vermögenswerten machen. Dies vereinfacht den Antrag erheblich. Du versicherst damit eidesstattlich, dass dein gesamtes verwertbares Vermögen (Bargeld, Konten, Wertpapiere, Auto, etc.) zusammengerechnet unter diesem Betrag liegt. Das BAföG-Amt kann Nachweise verlangen. Bei verheirateten Personen oder Personen mit Kindern gibt es zusätzliche Freibeträge (je 2.300€).
Beispiel
Häkchen setzen: Du hast 3.000€ auf dem Konto, ein Auto im Wert von 5.000€ und sonst nichts = 8.000€ gesamt. Kein Häkchen: Du hast 12.000€ auf dem Konto und ein Auto im Wert von 8.000€ = 20.000€ gesamt (über dem Freibetrag von 15.000€).
Häufige Fehler
Nicht nur das Bankkonto zählen, sondern ALLE Vermögenswerte zusammenrechnen: Bargeld, alle Konten, Sparbücher, Depot-Werte, Fahrzeuge, Schmuck über 500€, etc. Auch geschenktes oder geerbtes Vermögen zählt. Im Zweifel lieber detaillierte Angaben machen.
Bargeld
Bargeld, das du zu Hause oder bei dir aufbewahrst
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Details
Gib hier den Wert des Bargeldes an, das du am Tag der Antragstellung besitzt. Dazu gehört alles Bargeld in deiner Wohnung, in deinem Geldbeutel, in einem Schließfach oder sonst wo aufbewahrt. Auch größere Beträge, die du z.B. für einen geplanten Kauf zurückgelegt hast, zählen dazu. Kleine Alltagsbeträge (20-50€ im Portemonnaie) sind meist vernachlässigbar, aber bei größeren Summen solltest du sie angeben. Der Zeitwert zum Antragsdatum ist entscheidend.
Beispiel
Du hast 150€ in deinem Portemonnaie, 500€ zu Hause in einer Dose für Notfälle und 200€ im Schließfach: Gesamt 850€.
Häufige Fehler
Nicht vergessen: Auch Fremdwährungen (Urlaubsgeld) zum aktuellen Wechselkurs umrechnen und angeben. Bargeld, das du für jemand anderen aufbewahrst, zählt NICHT zu deinem Vermögen. Nur dein eigenes Bargeld angeben.
Bankguthaben
Guthaben auf allen Bank- und Sparkonten
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Erfasse hier alle Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und anderen Bankeinlagen. Rechne alle Konten zusammen, die auf deinen Namen laufen. Maßgeblich ist der Kontostand am Tag der Antragstellung. Wenn du mehrere Konten hast (z.B. Girokonto + Sparkonto + Tagesgeldkonto), addiere alle Beträge. Auch Gemeinschaftskonten zählen anteilig (bei 2 Personen = 50% des Guthabens). Wichtig: Auch Konten im Minus (Dispo) werden berücksichtigt – das Minus kannst du unter "Schulden" angeben.
Beispiel
Girokonto: 1.200€, Sparkonto: 4.500€, Tagesgeldkonto: 2.000€ = Gesamt 7.700€. Oder: Gemeinschaftskonto mit Partner 6.000€ = dein Anteil 3.000€.
Häufige Fehler
Häufiger Fehler: Vergessene Konten (altes Sparkonto von früher, PayPal-Guthaben, N26-Zweitkonto). Alle Konten zusammenrechnen! Bei schwankendem Kontostand den Betrag am Antragstag nehmen, nicht den Durchschnitt. Kontoauszug zum Nachweis bereithalten.
Bausparguthaben
Guthaben in Bausparverträgen und Prämiensparverträgen
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Trage hier das aktuelle Guthaben deiner Bausparverträge und Prämiensparverträge ein. Maßgeblich ist das angesparte Guthaben, nicht die Bausparsumme. Bei Bausparverträgen: Das ist der Betrag, den du bereits eingezahlt hast plus Zinsen und staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie). Bei Prämiensparverträgen: Das angesparte Guthaben plus Prämien der Bank. Wenn du mehrere Verträge hast, addiere alle Guthaben. Du findest den aktuellen Wert auf dem Jahreskontoauszug oder kannst ihn bei der Bausparkasse / Bank erfragen.
Beispiel
Bausparvertrag mit 8.500€ Guthaben + Prämiensparvertrag mit 1.200€ = Gesamt 9.700€.
Häufige Fehler
Nicht die Bausparsumme (z.B. 50.000€) mit dem tatsächlich angesparten Guthaben (z.B. 8.500€) verwechseln. Nur das Guthaben zählt! Auch vermögenswirksame Leistungen, die in den Bausparvertrag fließen, sind Teil des Guthabens.
Wertpapiere
Wert deiner Wertpapiere wie Aktien, Fonds und Anleihen
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Gib hier den aktuellen Marktwert aller Wertpapiere an, die du besitzt. Dazu gehören: Aktien, Investmentfonds (ETFs, offene Fonds), Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine. Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Antragstellung (Verkehrswert). Du kannst den Wert in deinem Online-Depot ablesen oder bei deiner Bank erfragen. Wenn Wertpapiere aktuell im Minus sind (Verluste), trotzdem den aktuellen Wert angeben. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste spielen keine Rolle – nur der aktuelle Marktwert zählt.
Beispiel
Depot mit 50 Aktien à 80€ = 4.000€, plus ETF-Anteile im Wert von 3.500€ = Gesamt 7.500€.
Häufige Fehler
Nicht den Einstandswert (was du bezahlt hast) angeben, sondern den aktuellen Marktwert (was die Wertpapiere heute wert sind). Bei Kursverlusten nicht "0€" eintragen, sondern den tatsächlichen aktuellen Wert. Depot-Kontoauszug als Nachweis aufbewahren.
Fahrzeuge
Zeitwert deiner Kraftfahrzeuge (Auto, Motorrad, etc.)
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Details
Gib hier den aktuellen Verkehrswert (Zeitwert) aller Fahrzeuge an, die dir gehören. Dazu zählen: Autos, Motorräder, Roller, Wohnmobile, Anhänger. Nicht der Neupreis oder der Kaufpreis, sondern der Wert, den du beim Verkauf heute erzielen würdest. Du kannst den Zeitwert über Online-Bewertungsportale (z.B. Schwacke-Liste, mobile.de) ermitteln oder bei einem Händler erfragen. Alter, Kilometerstand und Zustand beeinflussen den Wert. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen zählt nur der Eigentumsanteil (Zeitwert minus Restschuld).
Beispiel
Auto (Baujahr 2018, 80.000 km, guter Zustand): Zeitwert ca. 12.000€ laut Schwacke. Motorrad (älter): Zeitwert ca. 2.500€. Gesamt: 14.500€.
Häufige Fehler
Nicht den ursprünglichen Kaufpreis angeben! Fahrzeuge verlieren schnell an Wert. Bei finanzierten Fahrzeugen: Zeitwert minus Restkredit = verwertbares Vermögen. Restkredit unter "Schulden" eintragen. Anhänger und Wohnwagen nicht vergessen.
Lebensversicherungen
Rückkaufswert deiner Lebensversicherungen
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Details
Hier trägst du den Rückkaufswert (nicht die Versicherungssumme!) deiner Lebens- und Rentenversicherungen ein. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den du bekämest, wenn du die Versicherung heute kündigst. Diesen Wert findest du auf der jährlichen Standmitteilung deiner Versicherung oder kannst ihn bei der Versicherungsgesellschaft erfragen. Maßgeblich sind nur kapitalbildende Versicherungen (mit Sparanteil), nicht reine Risikolebensversicherungen (die haben keinen Rückkaufswert). Bei mehreren Versicherungen alle Rückkaufswerte addieren.
Beispiel
Kapitallebensversicherung seit 5 Jahren, Rückkaufswert laut Standmitteilung: 6.200€. Rentenversicherung mit Rückkaufswert: 3.800€. Gesamt: 10.000€.
Häufige Fehler
Nicht die Versicherungssumme (z.B. 100.000€ im Todesfall) mit dem Rückkaufswert (z.B. 6.200€) verwechseln! Nur der Rückkaufswert zählt. Reine Risikolebensversicherungen (ohne Sparanteil) haben keinen Rückkaufswert und zählen daher nicht zum Vermögen.
Riester-Guthaben
Angesparte Guthaben in Riester-Rentenverträgen
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Details
Trage hier das Guthaben ein, das du in Riester-zertifizierten Altersvorsorgeverträgen angespart hast. Riester-Vermögen ist bis zu einer bestimmten Höhe geschützt und wird nicht auf BAföG angerechnet (Freistellung nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Trotzdem solltest du es angeben, damit das BAföG-Amt den geschützten Teil berechnen kann. Das Guthaben findest du auf der Jahresbescheinigung deines Riester-Anbieters. Bei mehreren Riester-Verträgen alle Guthaben zusammenrechnen.
Beispiel
Riester-Banksparplan mit 4.500€ Guthaben. Oder: Riester-Fondssparplan mit 7.200€ Guthaben.
Häufige Fehler
Riester-Vermögen trotzdem angeben, auch wenn es geschützt ist! Das BAföG-Amt muss wissen, dass es existiert, um es korrekt freizustellen. Nicht mit anderen privaten Rentenversicherungen verwechseln (die gehören zu "Lebensversicherungen"). Nur echte Riester-Verträge hier eintragen.
Immobilien und Grundstücke
Wert von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
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Gib hier den Verkehrswert aller Immobilien an, die dir gehören oder an denen du Miteigentum hast. Dazu zählen: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke, Garagen (wenn separat im Grundbuch). Der Verkehrswert ist der aktuelle Marktwert, den du beim Verkauf erzielen würdest. Du kannst ihn über Immobilienbewertungsportale, Gutachter oder Makler schätzen lassen. Bei Miteigentum nur deinen Anteil angeben (z.B. 50% bei hälftiger Teilung). Schulden auf der Immobilie (Hypotheken, Grundschulden) separat unter "Schulden" eintragen.
Beispiel
Eigentumswohnung mit Verkehrswert 180.000€, davon gehören dir 50%: dein Anteil 90.000€. Oder: Geerbtes Grundstück, Verkehrswert 45.000€.
Häufige Fehler
Nicht den Kaufpreis von vor Jahren angeben, sondern den aktuellen Marktwert. Immobilien haben sich oft im Wert verändert. Bei finanzierten Immobilien: Hier nur den Immobilienwert eintragen, Hypotheken und Kredite separat unter "Schulden" angeben. Bei selbstgenutztem Wohneigentum kann es Freibeträge geben.
Betriebsvermögen
Wert deines Betriebsvermögens (bei Selbständigkeit)
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Details
Wenn du selbständig oder freiberuflich tätig bist, trage hier den Wert deines Betriebsvermögens ein. Dazu gehören: Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Warenbestände, Forderungen aus Lieferungen, Büroausstattung – alles, was zu deinem Betrieb gehört. Nicht dein Privatvermögen! Den Wert kannst du aus deiner Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung entnehmen. Maßgeblich ist der Zeitwert, nicht der Anschaffungspreis. Bei Kleingewerbe oder nebenberuflicher Selbständigkeit kann der Wert auch gering oder null sein.
Beispiel
Freiberufler mit Laptop (800€), Büromöbel (500€), Forderungen (1.200€): Gesamt 2.500€. Oder: Kein Betriebsvermögen bei reiner Dienstleistung ohne Ausstattung: 0€.
Häufige Fehler
Betriebsvermögen strikt von Privatvermögen trennen. Dein privater Laptop gehört nicht hierher, nur betrieblich genutzte Gegenstände. Bei gemischter Nutzung (z.B. Laptop 50% privat, 50% geschäftlich) nur den betrieblichen Anteil angeben. Betriebsschulden separat unter "Schulden" eintragen.
Forderungen und sonstige Vermögensrechte
Geldforderungen, Kryptowährungen und sonstige Vermögensrechte
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Details
Hier trägst du ungewöhnliche oder digitale Vermögenswerte ein, die nicht in die anderen Kategorien passen. Dazu gehören: Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, etc.), Geldforderungen gegen Dritte (z.B. verliehenes Geld, das zurückgezahlt wird), Ansprüche auf Auszahlungen (z.B. Bonuszahlungen), Urheberrechte mit Wert, Patente, Nießbrauchrechte. Bei Kryptowährungen: aktueller Marktwert zum Antragsdatum. Bei Forderungen: realistischer Wert (wenn unsicher, ob Rückzahlung erfolgt, abwerten).
Beispiel
Bitcoin im Wert von 2.500€, verliehenes Geld an Freund 800€, ausstehende Bonus-Auszahlung 600€: Gesamt 3.900€.
Häufige Fehler
Kryptowährungen nicht vergessen! Sie zählen voll zum Vermögen, auch wenn sie volatil sind. Aktuellen Tageswert angeben (z.B. über Coinmarketcap). Nur Forderungen angeben, bei denen Rückzahlung realistisch ist. Zweifelhafte Forderungen (z.B. Freund zahlt wahrscheinlich nicht zurück) nicht mit Vollwert ansetzen.
Sonstiges Vermögen
Sonstige Vermögensgegenstände, die nicht in andere Kategorien passen
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Details
Hier trägst du alle weiteren Vermögenswerte ein, die bisher nicht erfasst wurden und einen erheblichen Wert haben. Dazu können gehören: Wertvoller Schmuck (über 500€), Kunstwerke, Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Uhren), hochwertige Musikinstrumente, Antiquitäten, Edelmetalle (Gold, Silber), teure Elektronik (nur bei außergewöhnlichem Wert). Alltägliche Haushaltsgegenstände, Kleidung und normale Möbel zählen NICHT dazu – nur außergewöhnliche Wertgegenstände.
Beispiel
Schmucksammlung mit Schätzwert 3.000€, hochwertiges Cello (Musikstudium) 8.000€: Gesamt 11.000€. Oder: Goldbarren 500g, Wert 25.000€.
Häufige Fehler
Nicht jedes Smartphone oder jeden Laptop hier eintragen – nur außergewöhnlich wertvolle Gegenstände. Normale Alltagsgegenstände sind vom Vermögen ausgenommen. Bei wertvollen Sammlungen: Schätzwert oder Versicherungswert als Orientierung nehmen. Im Zweifel Gutachten oder Kaufbelege bereithalten.
Nicht verwertbares Vermögen
Vermögen, das rechtlich nicht verwertbar ist
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Details
Trage hier Vermögen ein, das du zwar besitzt, aber aus rechtlichen Gründen nicht verwerten (verkaufen/aufbrauchen) kannst. Dazu gehört: Vermögen unter Pfändungsschutz (z.B. Pfändungsschutzkonto-Freibetrag), treuhänderisch verwaltetes Vermögen, das dir nicht wirklich gehört, Vermögen aus Erbschaften mit Verfügungsbeschränkungen, Stiftungsvermögen, bei dem du nur Nutzungsrechte hast. Dieses Vermögen wird vom anrechenbaren Vermögen abgezogen. Du musst nachweisen können, warum das Vermögen nicht verwertbar ist (z.B. Gerichtsbeschluss, Treuhandvertrag).
Beispiel
Erbe von 20.000€, das laut Testament erst mit 30 Jahren ausgezahlt werden darf (du bist 25): 20.000€. Oder: Pfändungsschutz auf Konto: nur geschützter Betrag angeben.
Häufige Fehler
Nicht jedes Vermögen, das du "nicht anfassen willst", ist rechtlich geschützt. Es muss eine echte rechtliche Beschränkung vorliegen (Gesetz, Vertrag, Gerichtsbeschluss). Moralische oder selbst auferlegte Beschränkungen zählen nicht. Nachweise bereithalten!
Übergangsbeihilfen
Übergangsbeihilfen nach dem Soldatenversorgungsgesetz
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Details
Diese Kategorie ist nur relevant, wenn du früher Soldat/in warst und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr eine Übergangsbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten hast. Diese Beihilfe ist vom anrechenbaren Vermögen ausgenommen und wird nicht auf BAföG angerechnet. Trage den noch vorhandenen Betrag ein. Die meisten Studierenden haben hier 0€, da diese Situation sehr speziell ist. Wenn du keine Übergangsbeihilfe nach SVG erhalten hast, lasse das Feld leer.
Beispiel
Du warst Zeitsoldat/in und hast beim Ausscheiden 15.000€ Übergangsbeihilfe erhalten. Davon sind noch 12.000€ übrig.
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit normalen Abfindungen aus zivilen Arbeitsverhältnissen (die zählen zum Vermögen). Nur Übergangsbeihilfen nach SVG für ehemalige Soldaten sind hier gemeint. Nachweise vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bereithalten.
Schulden und Darlehen
Schulden aus Krediten, Darlehen und Hypotheken
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Details
Gib hier alle deine Schulden an, die dein verwertbares Vermögen mindern. Dazu gehören: Bankkredite (Auto, Möbel, etc.), Studienkredite, Dispokredite (Kontoüberziehung), Hypotheken und Grundschulden auf Immobilien, Ratenkredite, Privatdarlehen von Freunden/Familie. Maßgeblich ist die Restschuld am Tag der Antragstellung. Diese Schulden werden von deinem Bruttovermögen abgezogen, um das anrechenbare Nettovermögen zu ermitteln. Nachweise (Kreditverträge, Kontoauszüge) solltest du bereithalten.
Beispiel
Autokredit mit Restschuld 8.500€, Dispo auf Girokonto 1.200€, Privatdarlehen von Eltern 3.000€: Gesamt 12.700€.
Häufige Fehler
Nicht vergessen: Auch Dispokredite (Kontoüberziehung) zählen! Wenn dein Girokonto im Minus ist, ist das eine Schuld. Bei Immobilienkrediten: Die Restschuld zum Antragsdatum angeben, nicht die ursprüngliche Darlehenssumme. Privatdarlehen nur angeben, wenn sie wirklich zurückgezahlt werden müssen (schriftlicher Vertrag hilft als Nachweis).
Lasten
Lasten wie Nießbrauch oder Rentenverpflichtungen
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Details
Hier trägst du besondere rechtliche Verpflichtungen ein, die dein Vermögen belasten und seinen Wert mindern. Dazu gehören: Nießbrauchrechte Dritter an deinem Eigentum (z.B. Eltern haben Nießbrauch an deiner Immobilie), Wohnrechte, Leibrenten-Verpflichtungen (du zahlst jemandem lebenslang eine Rente), Reallasten auf Grundstücken, Grunddienstbarkeiten. Diese Lasten mindern den Wert deines Vermögens, da du nicht frei darüber verfügen kannst. Trage den Kapitalwert der Belastung ein (kann von Anwalt/Notar ermittelt werden).
Beispiel
Du hast eine Wohnung geerbt, aber deine Großmutter hat lebenslanges Wohnrecht (Wert ca. 30.000€): 30.000€. Oder: Leibrente von 200€/Monat für 10 Jahre: Kapitalwert ca. 24.000€.
Häufige Fehler
Sehr seltene Kategorie – die meisten Studierenden haben hier 0€. Nicht verwechseln mit normalen Schulden (die gehören zu "Schulden"). Gemeint sind nur besondere dingliche Rechte und Verpflichtungen. Bei Unsicherheit Notar oder Anwalt fragen, ob eine solche Last vorliegt.
Bankverbindung
3 FelderErklärungen zu IBAN, Kontoinhaber und Bankdaten
IBAN
Deine IBAN (internationale Kontonummer) für die BAföG-Überweisung
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Details
Die IBAN ist die internationale Kontonummer, auf die dein BAföG monatlich überwiesen wird. Sie besteht in Deutschland aus 22 Zeichen und beginnt immer mit "DE". Du findest deine IBAN auf deinen Kontoauszügen, in deiner Banking-App oder auf deiner EC-Karte. Das BAföG wird monatlich im Voraus überwiesen, die erste Zahlung erfolgt nach Bewilligung deines Antrags. Wichtig: Das Konto sollte möglichst auf deinen eigenen Namen laufen – so vermeidest du Verzögerungen bei der Auszahlung. Eine BIC (Bankleitzahl) wird nicht mehr benötigt, die IBAN reicht aus.
Beispiel
DE89 3704 0044 0532 0130 00 (mit oder ohne Leerzeichen)
Häufige Fehler
Achte auf Zahlendreher – die IBAN muss exakt stimmen, sonst kann das Geld nicht überwiesen werden und die Zahlung verzögert sich. Leerzeichen werden automatisch entfernt, du kannst sie also eingeben oder weglassen. Verwende nicht deine alte Kontonummer, sondern die vollständige IBAN. Prüfe die IBAN sorgfältig, bevor du den Antrag absendest.
Bank
Der Name deiner Bank oder Sparkasse
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Details
Gib hier den offiziellen Namen deiner Bank an. Das hilft dem BAföG-Amt, deine Bankverbindung eindeutig zu identifizieren und bei Rückfragen schneller zu reagieren. Der Name sollte so eingegeben werden, wie er auf deinen Kontoauszügen oder in deiner Banking-App steht. In vielen Fällen wird der Bankname automatisch aus der IBAN ermittelt – prüfe aber trotzdem, ob die Angabe korrekt ist.
Beispiel
Sparkasse München, Deutsche Bank, Volksbank Karlsruhe, N26 Bank, Commerzbank, ING-DiBa
Häufige Fehler
Verwende den vollständigen offiziellen Namen, nicht nur "Sparkasse" oder Abkürzungen. Bei Online-Banken wie N26 oder ING auch den Zusatz "Bank" angeben. Wenn der Name nicht mit deiner IBAN übereinstimmt, kann dies zu Rückfragen führen.
Name des Kontoinhabers
Name des Kontoinhabers, falls das Konto nicht auf deinen Namen läuft
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Details
Normalerweise sollte das Konto auf deinen eigenen Namen lauten (Vor- und Nachname wie im Personalausweis). Dieses Feld musst du nur ausfüllen, wenn ausnahmsweise ein anderes Konto verwendet werden soll – zum Beispiel das Konto deiner Eltern. Wichtig: Wenn das Konto nicht auf deinen Namen läuft, kann das BAföG-Amt zusätzliche Nachweise verlangen und die Bearbeitung kann sich verzögern. Die meisten BAföG-Ämter bevorzugen Konten auf den Namen des Antragstellers, da dies Verwechslungen und Rückbuchungen vermeidet. Ein eigenes Girokonto ist für Studierende meist kostenlos und hilft dir, deine Finanzen selbstständig zu verwalten.
Beispiel
Erika Mustermann (wenn das Konto deiner Mutter verwendet wird)
Häufige Fehler
Lass das Feld leer oder trage deinen eigenen Namen ein, wenn das Konto auf deinen Namen läuft. Wenn du einen anderen Kontoinhaber angibst, solltest du eine gute Begründung haben und eventuell mit dem BAföG-Amt Rücksprache halten. Bei Verwendung eines fremden Kontos kann eine schriftliche Vollmacht oder Einverständniserklärung erforderlich sein.
Ehepartner/Partner
32 FelderAngaben zu deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft
Ob du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst
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Details
Setze das Häkchen, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Der Familienstand und das Einkommen deines Partners beeinflussen deinen BAföG-Anspruch, da das BAföG-Amt prüft, ob dein Partner für deinen Unterhalt aufkommen kann. Bei verheirateten Studierenden wird das Einkommen des Partners berücksichtigt (wie bei den Eltern), allerdings mit höheren Freibeträgen.
Beispiel
Häkchen setzen: Du bist standesamtlich verheiratet oder hast eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Kein Häkchen: Ihr seid nur verlobt oder lebt zusammen ohne rechtliche Bindung.
Häufige Fehler
Eine reine Wohngemeinschaft oder Partnerschaft ohne Heirat/eingetragene Lebenspartnerschaft zählt nicht. Nur bei offizieller Ehe oder eingetragener Partnerschaft ist dieser Abschnitt auszufüllen.
Vorname
Der Vorname deines Ehepartners oder Lebenspartners
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Details
Gib den vollständigen Vornamen deines Partners ein, so wie er im Personalausweis oder in der Heiratsurkunde steht. Wenn dein Partner mehrere Vornamen hat, gib alle an. Diese Angaben dienen der eindeutigen Identifizierung und werden mit den Dokumenten abgeglichen, die du später einreichen musst.
Beispiel
Anna, Max, Anna Maria, Hans-Peter
Häufige Fehler
Nicht nur den Rufnamen angeben, wenn mehrere Vornamen vorhanden sind. Alle Vornamen sind wichtig für die korrekte Zuordnung in den Unterlagen.
Nachname
Der Nachname deines Ehepartners oder Lebenspartners
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Details
Trage den aktuellen Nachnamen deines Partners ein, wie er im Personalausweis steht. Bei Doppelnamen beide Teile mit Bindestrich angeben. Dieser Name wird für die Korrespondenz mit dem BAföG-Amt und zur Identifikation in den Steuerdokumenten verwendet.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer, von Braun
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen oder Spitznamen verwenden. Bei Doppelnamen beide Teile komplett ausschreiben.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum deines Partners für die Identifikation
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Details
Gib das vollständige Geburtsdatum deines Partners an. Diese Information wird für die Identifikation und den Abgleich mit Steuerdokumenten benötigt. Das Datum muss mit den offiziellen Dokumenten (Personalausweis, Steuerbescheid) übereinstimmen.
Beispiel
15.03.1995 wird eingegeben als 1995-03-15
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format (JJJJ-MM-TT). Das Datum muss mit dem Personalausweis deines Partners übereinstimmen.
Geburtsort
Der Geburtsort deines Partners
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Details
Trage den Geburtsort deines Partners ein, wie er in der Geburtsurkunde steht. Bei Geburt in Deutschland ist dies meist der Name der Stadt. Bei Geburt im Ausland kannst du Stadt und Land angeben. Diese Angabe hilft bei der eindeutigen Identifizierung.
Beispiel
München, Berlin, Wien (Österreich), London (Großbritannien)
Häufige Fehler
Bei ausländischen Geburtsorten kann es hilfreich sein, das Land in Klammern zu ergänzen.
Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit deines Partners
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Details
Gib die Staatsangehörigkeit deines Partners an. Diese Information kann für die BAföG-Berechnung relevant sein, insbesondere wenn es um ausländerrechtliche Fragen oder Freibeträge geht. Bei doppelter Staatsangehörigkeit trage die deutsche ein, falls vorhanden.
Beispiel
deutsch, italienisch, polnisch, türkisch
Häufige Fehler
Schreibe das Adjektiv (z.B. "deutsch"), nicht das Land (z.B. "Deutschland"). Bei mehreren Staatsangehörigkeiten die deutsche angeben, falls vorhanden.
Datum der Eheschließung
Das Datum eurer Hochzeit oder der Eintragung der Lebenspartnerschaft
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Details
Gib das Datum an, an dem ihr geheiratet habt oder eure Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Dieses Datum steht in der Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde. Es ist wichtig für die Berechnung, ab wann das Einkommen deines Partners berücksichtigt wird.
Beispiel
Bei Hochzeit am 20.06.2022: 2022-06-20
Häufige Fehler
Das Datum muss mit der Heiratsurkunde übereinstimmen. Bei eingetragener Lebenspartnerschaft das Eintragungsdatum verwenden.
Ort der Eheschließung
Der Ort, an dem ihr geheiratet habt oder die Partnerschaft eingetragen wurde
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Details
Trage den Ort ein, an dem die standesamtliche Trauung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft stattgefunden hat. Dies ist normalerweise der Name der Stadt oder Gemeinde, in der das Standesamt liegt. Die Angabe steht in eurer Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde.
Beispiel
München, Berlin-Mitte, Heidelberg, Wien (Österreich)
Häufige Fehler
Bei Hochzeiten im Ausland kann es hilfreich sein, das Land in Klammern zu ergänzen. Es zählt der Ort der standesamtlichen Trauung, nicht der kirchlichen Trauung oder Feier.
Art der Partnerschaft
Die rechtliche Form eurer Verbindung
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Details
Wähle, ob ihr verheiratet seid oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Beide Formen werden vom BAföG-Amt gleichbehandelt – in beiden Fällen wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung berücksichtigt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die rechtliche Form für gleichgeschlechtliche Paare (vor Einführung der Ehe für alle) und besteht rechtlich weiter, auch wenn heute die Ehe für alle geöffnet ist.
Beispiel
Ehe: Ihr habt standesamtlich geheiratet. Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ihr habt eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen.
Häufige Fehler
Eine reine Lebensgemeinschaft ohne standesamtliche Eintragung zählt nicht. Nur offizielle Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften sind gemeint.
Gemeinsamer Haushalt
Ob ihr zusammen in einem Haushalt lebt
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Details
Setze das Häkchen, wenn du und dein Partner im selben Haushalt lebt. Verheiratete Paare, die getrennt leben, können unter Umständen anders berechnet werden. Wenn ihr getrennt lebt (z.B. wegen des Studienorts), kann das BAföG-Amt nach den Gründen und dem Datum der Trennung fragen. "Zusammen leben" bedeutet, dass ihr euch einen Haushalt teilt, auch wenn ihr aus beruflichen oder studienbedingten Gründen zeitweise getrennt seid.
Beispiel
Häkchen setzen: Ihr wohnt zusammen in einer Wohnung. Kein Häkchen: Ihr lebt dauerhaft getrennt, z.B. wegen Studium oder Arbeit in verschiedenen Städten.
Häufige Fehler
Zeitweise Trennungen wegen Studium oder Beruf zählen meist nicht als "getrennt lebend", solange ihr einen gemeinsamen Hauptwohnsitz habt und die Beziehung intakt ist.
Getrennt lebend seit
Das Datum, seit dem ihr getrennt lebt
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Details
Wenn du angegeben hast, dass ihr nicht zusammen lebt, gib hier das Datum an, seit dem ihr getrennt seid. Bei dauerhafter Trennung (z.B. Trennungsjahr vor Scheidung) ist dies das Datum des Auszugs. Diese Information ist wichtig, da das BAföG-Amt bei getrennt lebenden Ehepartnern anders rechnet – ab dem Trennungsdatum wird das Partnereinkommen möglicherweise nicht mehr voll angerechnet.
Beispiel
Bei Auszug am 01.09.2023: 2023-09-01
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit vorübergehenden Trennungen wegen Studium oder Beruf. Gemeint ist eine dauerhafte Trennung mit der Absicht, getrennt zu bleiben.
Abweichende Anschrift
Ob dein Partner eine andere Adresse als du hat
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Partner an einer anderen Adresse als du gemeldet ist. Das ist häufig der Fall, wenn ihr an verschiedenen Orten studiert oder arbeitet. Das BAföG-Amt benötigt die Adresse deines Partners für die Korrespondenz und um Dokumente (z.B. Einkommensnachweise) anfordern zu können.
Beispiel
Häkchen setzen: Du studierst in München, dein Partner arbeitet in Hamburg. Kein Häkchen: Ihr lebt beide unter der gleichen Adresse.
Häufige Fehler
Auch wenn ihr nur vorübergehend an verschiedenen Orten seid, solltest du die korrekte Meldeadresse deines Partners angeben.
Straße
Die Straße, in der dein Partner wohnt
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Details
Gib die Straße und Hausnummer der Adresse an, unter der dein Partner gemeldet ist. Diese Adresse muss mit der Meldebescheinigung übereinstimmen. Sie wird für die Korrespondenz des BAföG-Amts mit deinem Partner benötigt.
Beispiel
Hauptstraße 15, Berliner Allee 234a, Dorfstraße 5
Häufige Fehler
Die Hausnummer direkt mit angeben. Bei Hausnummernzusätzen (a, b, 1/2) diese nicht vergessen.
Postleitzahl
Die Postleitzahl des Wohnorts deines Partners
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Details
Trage die fünfstellige Postleitzahl der Adresse ein, unter der dein Partner gemeldet ist. In Deutschland haben Postleitzahlen immer genau 5 Ziffern. Bei Adressen im Ausland kann das Format abweichen.
Beispiel
80331 (München), 10115 (Berlin), 69117 (Heidelberg)
Häufige Fehler
Immer 5-stellig bei deutschen Adressen. Führende Nullen nicht weglassen (z.B. 04103, nicht 4103).
Stadt
Die Stadt oder Gemeinde, in der dein Partner wohnt
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Details
Gib den Namen der Stadt oder Gemeinde an, in der dein Partner seinen Wohnsitz hat. Bei großen Städten kannst du auch den Stadtteil angeben (z.B. Berlin-Mitte), wenn er auf der Meldebescheinigung steht.
Beispiel
München, Berlin, Heidelberg, Hamburg-Altona
Häufige Fehler
Den offiziellen Namen wie auf der Meldebescheinigung verwenden. Bei Stadtteilen nur angeben, wenn sie auch offiziell so genannt werden.
Land
Das Land, in dem dein Partner wohnt
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Details
Wähle das Land, in dem dein Partner seinen Wohnsitz hat. Bei Adressen in Deutschland wähle "Deutschland" (DE). Bei Adressen im Ausland das entsprechende Land auswählen. Das BAföG-Amt benötigt diese Information für internationale Korrespondenz.
Beispiel
Deutschland (DE), Österreich (AT), Schweiz (CH), Frankreich (FR)
Häufige Fehler
Das Länderkürzel (DE, AT, CH) wird automatisch gesetzt. Achte darauf, das richtige Land auszuwählen.
Berufliche Situation
Die aktuelle berufliche Situation deines Partners
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Details
Wähle den Beschäftigungsstatus, der die aktuelle Situation deines Partners am besten beschreibt. Diese Information ist wichtig für die Einkommensberechnung. Angestellte und Beamte haben meist regelmäßiges Einkommen, Selbständige haben schwankende Einkünfte, Studierende haben oft wenig eigenes Einkommen. Der Status beeinflusst, welche weiteren Angaben zum Einkommen erforderlich sind.
Beispiel
Angestellte/r: Festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Gehalt. Beamte/r: Im öffentlichen Dienst mit Beamtenstatus. Selbständig: Eigenes Gewerbe oder freiberuflich tätig. Student/in: Eingeschrieben an Hochschule. Nicht erwerbstätig: Derzeit ohne Arbeit.
Häufige Fehler
Bei mehreren Tätigkeiten (z.B. Student und Nebenjob) die Haupttätigkeit wählen. Minijobs zählen als "Angestellt", auch wenn es nur 450€ sind.
Beruf
Der Beruf oder die Tätigkeit deines Partners
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Details
Gib die Berufsbezeichnung oder Tätigkeit deines Partners an. Das kann der erlernte Beruf, die aktuelle Position oder die Studienrichtung sein. Diese Angabe hilft dem BAföG-Amt, die Einkommenssituation besser einzuschätzen. Bei mehreren Tätigkeiten nenne die Haupttätigkeit.
Beispiel
Softwareentwickler/in, Lehrer/in, Krankenpfleger/in, BWL-Student/in, Einzelhandelskauffrau
Häufige Fehler
Zu allgemeine Angaben wie "Angestellt" vermeiden. Konkrete Berufsbezeichnung angeben. Bei Studierenden die Studienrichtung nennen.
Arbeitgeber
Der Name des Arbeitgebers deines Partners
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Details
Trage den Namen des Unternehmens oder der Organisation ein, bei der dein Partner angestellt ist. Bei Beamten ist dies die Behörde oder Institution. Diese Angabe wird für Rückfragen zum Einkommen benötigt. Bei Selbständigen kannst du den Firmennamen oder "Selbständig" eintragen.
Beispiel
Siemens AG, Stadt München, Ludwig-Maximilians-Universität, Selbständig, Freiberuflich
Häufige Fehler
Bei Selbständigen nicht leer lassen, sondern "Selbständig" oder den Firmennamen eintragen. Bei Beamten die korrekte Behördenbezeichnung verwenden.
Steuerjahr
Das Steuerjahr, für das die Einkommensangaben gelten
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Details
Wähle das Jahr aus, für das du die Einkommensdaten deines Partners angibst. Normalerweise ist dies das vorvergangene Jahr (z.B. bei Antragstellung 2024 das Jahr 2022), da für dieses Jahr meist schon ein Steuerbescheid vorliegt. Das BAföG-Amt rechnet die vergangenen Einkommen auf die aktuelle Situation hoch, sofern sich nichts wesentlich geändert hat.
Beispiel
Bei Antragstellung 2024: meist Jahr 2022 (da für 2023 oft noch kein Steuerbescheid vorliegt)
Häufige Fehler
Nicht das aktuelle Jahr wählen, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt. Am besten das Jahr nehmen, für das bereits ein offizieller Steuerbescheid existiert.
Bruttoeinkommen
Das gesamte Bruttoeinkommen deines Partners im angegebenen Steuerjahr
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Details
Gib hier das jährliche Bruttoeinkommen (vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung) deines Partners ein. Bei Angestellten steht dieser Wert auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Steuerbescheid. Bei mehreren Einkommensquellen (z.B. zwei Jobs) alle zusammenzählen. Das Bruttoeinkommen ist die Grundlage für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens.
Beispiel
Jahresgehalt 40.000€, auf Lohnsteuerbescheinigung als "Bruttolohn" ausgewiesen
Häufige Fehler
Nicht Netto- mit Bruttogehalt verwechseln. Der Bruttobetrag ist der höhere Betrag vor allen Abzügen. Wenn nur Monatsgehalt bekannt: mit 12 multiplizieren.
Zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen deines Partners laut Steuerbescheid
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Details
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben übrig bleibt. Diese Zahl findest du im Steuerbescheid in der Zeile "zu versteuerndes Einkommen". Sie ist meist niedriger als das Bruttoeinkommen, da verschiedene Abzüge berücksichtigt sind. Das BAföG-Amt nutzt diesen Wert für die Anrechnung.
Beispiel
Bei Bruttoeinkommen 40.000€ nach Abzügen vielleicht 32.000€ zu versteuerndes Einkommen
Häufige Fehler
Nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechseln. Der Wert steht explizit im Steuerbescheid unter "zu versteuerndes Einkommen". Wenn kein Steuerbescheid vorliegt, kann das Feld leer bleiben.
Einkommen aus Selbstständigkeit
Der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit deines Partners
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Details
Wenn dein Partner selbständig oder freiberuflich tätig ist, gib hier den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) im angegebenen Steuerjahr an. Bei Gewerbetreibenden steht dieser Wert in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Freiberuflern in der Anlage S oder EÜR des Steuerbescheids. Dieser Gewinn wird zusätzlich zum Angestellteneinkommen angerechnet.
Beispiel
Freiberuflicher Grafikdesigner mit 60.000€ Einnahmen und 20.000€ Betriebsausgaben: 40.000€ Gewinn
Häufige Fehler
Nicht die Bruttoeinnahmen angeben, sondern den Gewinn (nach Abzug der Betriebsausgaben). Bei nebenberuflicher Selbständigkeit zusätzlich zum Haupteinkommen angeben.
Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte deines Partners, die nicht unter Gehalt oder Selbständigkeit fallen
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Details
Trage hier alle weiteren Einkünfte deines Partners ein, die noch nicht erfasst wurden. Dazu gehören: Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Einkünfte aus Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Renten (bei noch nicht Rentnern), regelmäßige Tantiemen. Alle Einkünfte zusammenrechnen und die Gesamtsumme eintragen.
Beispiel
Mieteinnahmen 6.000€/Jahr + Kapitalerträge 500€ = 6.500€ sonstige Einkünfte
Häufige Fehler
Nicht vergessen, auch kleinere Beträge anzugeben. Kapitalerträge auch unter 801€ (Sparerpauschbetrag) angeben. Bei Mieteinnahmen den Überschuss nach Abzug von Werbungskosten eintragen.
Einkommensteuer
Die gezahlte Einkommensteuer deines Partners im Steuerjahr
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Details
Gib die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer an, die dein Partner im angegebenen Steuerjahr entrichtet hat. Diese Zahl findest du im Steuerbescheid unter "festgesetzte Einkommensteuer". Die Steuer kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Bei Angestellten ist ein großer Teil meist schon vom Gehalt abgezogen worden (Lohnsteuer).
Beispiel
Bei 40.000€ Bruttoeinkommen vielleicht 6.000€ Einkommensteuer
Häufige Fehler
Nicht mit der Lohnsteuer auf der monatlichen Abrechnung verwechseln. Es zählt die tatsächlich festgesetzte Steuer laut Steuerbescheid für das gesamte Jahr.
Sozialversicherungsbeiträge
Die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge deines Partners
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Details
Trage hier die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge ein, die dein Partner im Steuerjahr gezahlt hat. Dazu gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Bei Angestellten werden diese automatisch vom Gehalt abgezogen und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Diese Beiträge mindern das anrechenbare Einkommen.
Beispiel
Bei 40.000€ Bruttoeinkommen etwa 8.000€ Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20% vom Brutto)
Häufige Fehler
Bei Selbständigen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge angeben (oft nur Kranken- und Pflegeversicherung, keine Renten-/Arbeitslosenversicherung). Die Zahlen stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Steuerbescheid.
Steuerbescheid vorhanden
Ob für deinen Partner ein Steuerbescheid für das angegebene Jahr vorliegt
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Partner für das angegebene Steuerjahr bereits einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt erhalten hat. Der Steuerbescheid ist das offizielle Dokument, das die Einkommenssituation bestätigt und sollte dem BAföG-Antrag als Nachweis beigefügt werden. Ohne Steuerbescheid kann das BAföG-Amt die Angaben schwerer prüfen, meist werden dann andere Nachweise (Lohnsteuerbescheinigung, Gehaltsabrechnungen) verlangt.
Beispiel
Häkchen setzen: Steuererklärung wurde gemacht und Bescheid liegt vor. Kein Häkchen: Noch kein Bescheid oder keine Steuererklärung abgegeben.
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit der Lohnsteuerbescheinigung. Der Steuerbescheid kommt vom Finanzamt nach Einreichung der Steuererklärung. Bei Angestellten, die keine Steuererklärung machen, liegt oft kein Bescheid vor.
Datum des Steuerbescheids
Das Datum des Steuerbescheids
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Details
Gib das Datum ein, an dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde. Dieses Datum steht oben auf dem Bescheid. Es hilft dem BAföG-Amt, den richtigen Bescheid zu identifizieren, falls mehrere vorliegen (z.B. bei Änderungsbescheiden). Das Datum ist auch wichtig, um die Aktualität der Einkommensangaben zu beurteilen.
Beispiel
Steuerbescheid vom 15.07.2023: 2023-07-15
Häufige Fehler
Nicht das Datum des Steuerjahrs angeben, sondern das Ausstellungsdatum des Bescheids (steht oben auf dem Dokument).
Selbst in Ausbildung
Ob dein Partner selbst Student/in ist
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Partner ebenfalls an einer Hochschule eingeschrieben ist. Studierende Partner haben meist geringeres Einkommen, was bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt wird. Wenn dein Partner selbst BAföG erhält, wird dies gesondert behandelt, da BAföG-Leistungen nicht als Einkommen zählen. Die Studierendeneigenschaft kann Freibeträge erhöhen.
Beispiel
Häkchen setzen: Dein Partner ist an einer Uni/FH eingeschrieben. Kein Häkchen: Dein Partner ist nicht immatrikuliert (auch nicht als Gasthörer).
Häufige Fehler
Gasthörer oder Teilnehmer an Weiterbildungen zählen meist nicht als Studierende im BAföG-Sinne. Nur regulär Immatrikulierte.
Erhält BAföG
Ob dein Partner selbst BAföG erhält
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Details
Wenn dein Partner Student/in ist, gib an, ob er oder sie selbst BAföG-Leistungen bezieht. BAföG zählt nicht als anrechenbares Einkommen, da es selbst eine Sozialleistung ist. Das BAföG-Amt berücksichtigt dies bei der Berechnung eurer gemeinsamen finanziellen Situation. Auch abgelehnter oder noch nicht bewilligter BAföG-Antrag sollte erwähnt werden.
Beispiel
Häkchen setzen: Dein Partner hat einen BAföG-Bescheid. Kein Häkchen: Kein BAföG-Bezug (auch wenn beantragt aber abgelehnt).
Häufige Fehler
Nicht verwechseln mit anderen Studienfinanzierungen wie Stipendien oder Studienkrediten. Nur echte BAföG-Leistungen zählen hier.
Monatlicher BAföG-Betrag
Die monatliche Höhe des BAföG, das dein Partner erhält
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Details
Gib den monatlichen BAföG-Betrag an, den dein Partner laut Bescheid erhält. Dieser Betrag steht im BAföG-Bescheid unter "Förderungsbetrag" oder "monatlicher Förderungsbetrag". Falls der Betrag schwankt (z.B. wegen Einkommensanrechnung), nimm den durchschnittlichen oder aktuellen Betrag. Diese Information dient der vollständigen Erfassung eurer Einkommenssituation.
Beispiel
450€, 650€, 992€ (Höchstsatz für Studierende, die nicht bei Eltern wohnen)
Häufige Fehler
Nur den monatlichen Betrag angeben, nicht den Jahresbetrag. Falls BAföG zur Hälfte als Darlehen gewährt wird, trotzdem den Gesamtbetrag angeben (nicht nur den Zuschuss).
Richtigkeit der Angaben
Bestätigung, dass alle Angaben zum Partner wahrheitsgemäß sind
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Details
Mit dem Setzen dieses Häkchens bestätigst du, dass alle Angaben zu deinem Partner nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig sind. Falsche Angaben können als Betrug gewertet werden und zur Rückforderung von BAföG-Leistungen sowie zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das BAföG-Amt gleicht die Angaben mit Steuerdaten und anderen Behörden ab.
Beispiel
Häkchen setzen: Du hast alle Informationen sorgfältig geprüft und bestätigst ihre Richtigkeit.
Häufige Fehler
Dieses Häkchen ist Pflicht und sollte nicht gesetzt werden, wenn du dir bei manchen Angaben unsicher bist. Lieber nochmal prüfen oder Nachweise einsehen.
Eltern
42 FelderInformationen zu deinen Eltern und deren Einkommen
Eltern verheiratet
Ob deine Eltern verheiratet sind oder zusammenleben
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Details
Setze das Häkchen, wenn deine Eltern verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Familienstand deiner Eltern beeinflusst die BAföG-Berechnung, da bei verheirateten Eltern das gemeinsame Einkommen anders berechnet wird als bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern. Auch Eltern, die unverheiratet zusammenleben, können hier erfasst werden.
Beispiel
Häkchen setzen: Deine Eltern sind verheiratet oder leben zusammen. Kein Häkchen: Deine Eltern sind geschieden, getrennt oder waren nie verheiratet und leben getrennt.
Häufige Fehler
Wichtig ist der aktuelle Status. Auch wenn Eltern sich getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind, zählt das als "nicht zusammenlebend" (siehe nächstes Feld).
Eltern getrennt lebend
Ob deine Eltern getrennt leben, auch wenn sie noch verheiratet sind
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Details
Setze das Häkchen, wenn deine Eltern dauerhaft getrennt leben, unabhängig davon, ob sie noch rechtlich verheiratet sind oder bereits geschieden. Bei getrennt lebenden Eltern wird das Einkommen meist getrennt betrachtet, und oft wird nur das Einkommen eines Elternteils berücksichtigt. Diese Information ist wichtig für die korrekte Berechnung deines BAföG-Anspruchs.
Beispiel
Häkchen setzen: Eltern leben in verschiedenen Haushalten und sind getrennt. Kein Häkchen: Eltern leben zusammen im selben Haushalt.
Häufige Fehler
Vorübergehende Trennungen wegen Arbeit zählen nicht. Gemeint ist eine dauerhafte Trennung der Lebensgemeinschaft. Auch unverheiratete Eltern, die nie zusammengelebt haben, zählen als "getrennt".
Nachname
Der Nachname deines ersten Elternteils
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Details
Gib den aktuellen Nachnamen deines Elternteils ein, wie er im Personalausweis steht. Bei Doppelnamen beide Teile mit Bindestrich angeben. Diese Angabe dient der eindeutigen Identifizierung und wird mit den Steuerdokumenten abgeglichen. Die Reihenfolge (Elternteil 1 oder 2) spielt keine Rolle – wähle eine beliebige Reihenfolge.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer, von Braun
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen verwenden. Den aktuellen Namen angeben, nicht einen früheren Namen (z.B. Geburtsname).
Vorname
Der Vorname deines ersten Elternteils
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Details
Trage den vollständigen Vornamen ein, so wie er im Personalausweis steht. Bei mehreren Vornamen alle angeben. Diese Daten werden zur Identifizierung und für den Abgleich mit Steuerdokumenten benötigt.
Beispiel
Anna, Hans, Anna Maria, Hans-Peter
Häufige Fehler
Nicht nur den Rufnamen angeben, wenn mehrere Vornamen existieren. Alle offiziellen Vornamen sind wichtig.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum deines Elternteils
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Details
Gib das vollständige Geburtsdatum ein. Diese Information wird für die Identifikation und den Abgleich mit Steuerdaten benötigt. Das Alter kann auch bei bestimmten Freibeträgen relevant sein (z.B. bei Rentnern).
Beispiel
15.03.1970 wird eingegeben als 1970-03-15
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format (JJJJ-MM-TT). Das Datum muss mit dem Personalausweis übereinstimmen.
Geschlecht
Das Geschlecht deines Elternteils gemäß Personalausweis
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Details
Wähle das Geschlecht, wie es im Personalausweis eingetragen ist. Diese Angabe dient der korrekten Anrede und statistischen Erfassung. Seit 2018 ist auch die Option "divers" verfügbar.
Beispiel
Weiblich, Männlich, Divers, Keine Angabe
Häufige Fehler
Die Angabe sollte mit dem Ausweis übereinstimmen. "Keine Angabe" kann gewählt werden, wenn diese Information nicht geteilt werden soll.
Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit deines Elternteils
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Details
Gib die Staatsangehörigkeit an. Diese Information kann für die BAföG-Berechnung relevant sein, insbesondere bei ausländerrechtlichen Fragen. Bei doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche angeben, falls vorhanden.
Beispiel
deutsch, türkisch, polnisch, italienisch
Häufige Fehler
Das Adjektiv schreiben (z.B. "deutsch"), nicht das Land (z.B. "Deutschland"). Bei mehreren Staatsangehörigkeiten die deutsche angeben, falls vorhanden.
Sterbedatum
Das Sterbedatum, falls dein Elternteil verstorben ist
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Details
Wenn dieser Elternteil verstorben ist, gib hier das Sterbedatum ein. Bei verstorbenen Elternteilen wird kein Einkommen angerechnet, und du erhältst möglicherweise Waisenrente. Lass das Feld leer, wenn der Elternteil noch lebt. Das BAföG-Amt benötigt in diesem Fall eine Sterbeurkunde als Nachweis.
Beispiel
Bei Sterbefall am 10.05.2020: 2020-05-10
Häufige Fehler
Nur ausfüllen, wenn der Elternteil tatsächlich verstorben ist. Das Feld kann für die meisten Antragstellenden leer bleiben.
Telefon
Die Telefonnummer deines Elternteils
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Details
Gib eine Telefonnummer an, unter der das BAföG-Amt deinen Elternteil bei Rückfragen erreichen kann. Das kann eine Festnetz- oder Mobilnummer sein. Diese Angabe ist optional, erleichtert aber die Kommunikation, falls Dokumente fehlen oder Unklarheiten bestehen.
Beispiel
+49 151 12345678, 089 12345678, +43 664 1234567
Häufige Fehler
Internationale Vorwahl mit angeben, wenn die Nummer im Ausland ist. Bei deutschen Nummern +49 oder 0 am Anfang verwenden.
Die E-Mail-Adresse deines Elternteils
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Details
Gib eine E-Mail-Adresse an, unter der das BAföG-Amt deinen Elternteil kontaktieren kann. Die E-Mail-Adresse wird für die Zusendung von Dokumenten, Rückfragen und die Elterneinladung verwendet. Wenn dein Elternteil das Formblatt 3 (Einkommenserklärung) online ausfüllen soll, wird eine Einladung an diese Adresse geschickt.
Beispiel
Häufige Fehler
Eine aktive E-Mail-Adresse angeben, die dein Elternteil regelmäßig abruft. Tippfehler in der E-Mail-Adresse können dazu führen, dass wichtige Nachrichten nicht ankommen.
Berufliche Situation
Die aktuelle berufliche Situation deines Elternteils
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Details
Wähle den Beschäftigungsstatus, der die Situation deines Elternteils am besten beschreibt. Diese Information beeinflusst, welches Einkommen und welche Freibeträge angerechnet werden. Angestellte und Beamte haben regelmäßiges Einkommen, Selbständige schwankende Einkünfte, Rentner Renteneinkommen. Der Status bestimmt auch, welche weiteren Angaben erforderlich sind.
Beispiel
Angestellte/r: Festes Arbeitsverhältnis. Beamte/r: Im öffentlichen Dienst. Selbständig: Eigenes Gewerbe. Rentner/in: Im Ruhestand. Arbeitslos: Derzeit ohne Arbeit.
Häufige Fehler
Bei mehreren Tätigkeiten die Haupttätigkeit wählen. Minijobs zählen als "Angestellt". Rentner, die nebenbei arbeiten, als "Rentner" mit Nebeneinkommen angeben.
Familienstand
Der Familienstand deines Elternteils
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Details
Wähle den aktuellen Familienstand gemäß Melderegister. Bei verheirateten Eltern wird das gemeinsame Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Bei Geschiedenen oder Ledigen wird oft nur das Einkommen eines Elternteils angerechnet. "Dauernd getrennt lebend" gilt für verheiratete Paare, die getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind.
Beispiel
Ledig, Verheiratet, Geschieden, Verwitwet, Dauernd getrennt lebend
Häufige Fehler
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft "Verheiratet" wählen. Bei Trennung ohne Scheidung "Dauernd getrennt lebend" wählen.
Familienstand seit
Seit wann der aktuelle Familienstand besteht
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Details
Gib das Datum an, seit dem der aktuelle Familienstand besteht. Bei Verheirateten ist das das Hochzeitsdatum, bei Geschiedenen das Datum des rechtskräftigen Scheidungsurteils, bei Verwitweten das Sterbedatum des Partners. Diese Information hilft, Änderungen in der Einkommenssituation nachzuvollziehen.
Beispiel
Bei Hochzeit am 20.06.1995: 1995-06-20
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur bei anderem Familienstand als "Ledig". Bei Ledigen wird kein Datum benötigt.
Nicht erwerbstätig seit
Seit wann dein Elternteil nicht erwerbstätig ist
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Details
Wenn dein Elternteil aktuell nicht erwerbstätig ist (arbeitslos, Hausfrau/Hausmann, etc.), gib hier an, seit wann dieser Zustand besteht. Das BAföG-Amt prüft damit, ob frühere Einkommen noch relevant sind oder ob auf aktuelle Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) abgestellt werden muss.
Beispiel
Bei Arbeitslosigkeit seit 01.01.2023: 2023-01-01
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn "Nicht erwerbstätig" als Beschäftigungsstatus gewählt wurde. Rentner sind nicht "nicht erwerbstätig", sondern "Rentner".
In Ausbildung
Ob dein Elternteil sich in Ausbildung oder Studium befindet
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Elternteil selbst gerade eine Ausbildung, ein Studium oder eine Weiterbildung absolviert. Das ist ungewöhnlich, kommt aber vor (z.B. bei spätem Studium, Umschulung, berufsbegleitendem Studium). Die Ausbildungssituation kann Freibeträge und Einkommensberechnung beeinflussen.
Beispiel
Häkchen setzen: Elternteil ist an einer Hochschule eingeschrieben oder macht eine Umschulung. Kein Häkchen: Keine Ausbildung.
Häufige Fehler
Kurze Weiterbildungen oder Kurse zählen nicht. Gemeint sind längere, formale Ausbildungen oder Studiengänge.
Art der Ausbildung
Die Art der Ausbildung, die dein Elternteil absolviert
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Details
Wenn dein Elternteil in Ausbildung ist, beschreibe kurz die Art der Ausbildung. Das kann ein Studium, eine Umschulung, eine berufliche Weiterbildung oder eine Lehre sein. Diese Information hilft dem BAföG-Amt, die Einkommenssituation besser einzuschätzen.
Beispiel
Bachelor-Studium BWL, Umschulung zum Fachinformatiker, Meisterausbildung
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn "In Ausbildung" angekreuzt wurde. Konkrete Angaben machen, nicht nur "Ausbildung".
Straße
Die Straße und Hausnummer, wo dein Elternteil wohnt
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Details
Gib die vollständige Straßenadresse mit Hausnummer an, unter der dein Elternteil gemeldet ist. Diese Adresse muss mit der Meldebescheinigung übereinstimmen. Das BAföG-Amt benötigt die Adresse für Korrespondenz und um Dokumente anfordern zu können.
Beispiel
Hauptstraße 15, Berliner Allee 234a, Dorfstraße 5
Häufige Fehler
Die Hausnummer mit angeben. Bei Hausnummernzusätzen (a, b, 1/2) diese nicht vergessen.
Hausnummer
Die Hausnummer der Adresse
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Details
Gib die Hausnummer an. Bei manchen Formularen wird die Hausnummer getrennt vom Straßennamen erfasst. Hausnummernzusätze (a, b, c, 1/2) mit angeben.
Beispiel
15, 234a, 5b, 12 1/2
Häufige Fehler
Hausnummernzusätze nicht vergessen. Wenn Straße und Hausnummer in einem Feld erfasst werden, nur die Hausnummer hier eintragen.
Adresszusatz
Adresszusatz wie Stockwerk, Wohnungsnummer oder c/o
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Details
Hier kannst du zusätzliche Adressinformationen angeben, die für die Zustellung wichtig sind. Das können Stockwerk, Wohnungsnummer, "c/o" bei Untermiete oder andere Zusätze sein. Dieses Feld ist optional.
Beispiel
2. OG, Wohnung 15, c/o Müller, Hinterhaus
Häufige Fehler
Nur angeben, wenn wirklich nötig für die Zustellung. Bei normalen Einfamilienhäusern kann das Feld leer bleiben.
Postleitzahl
Die Postleitzahl des Wohnorts
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Details
Trage die fünfstellige Postleitzahl ein. In Deutschland haben Postleitzahlen immer genau 5 Ziffern. Bei Adressen im Ausland kann das Format abweichen.
Beispiel
80331 (München), 10115 (Berlin), 04103 (Leipzig)
Häufige Fehler
Immer 5-stellig bei deutschen Adressen. Führende Nullen nicht weglassen.
Stadt
Die Stadt oder Gemeinde des Wohnorts
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Details
Gib den Namen der Stadt oder Gemeinde an. Bei großen Städten kann auch der Stadtteil angegeben werden, wenn er auf der Meldebescheinigung steht.
Beispiel
München, Berlin, Heidelberg, Berlin-Mitte
Häufige Fehler
Den offiziellen Namen wie auf der Meldebescheinigung verwenden.
Land
Das Land des Wohnsitzes
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Details
Wähle das Land, in dem dein Elternteil wohnt. Bei Adressen in Deutschland wähle "Deutschland" (DE). Bei Adressen im Ausland das entsprechende Land. Das BAföG-Amt benötigt diese Information für internationale Korrespondenz.
Beispiel
Deutschland (DE), Österreich (AT), Schweiz (CH), Türkei (TR)
Häufige Fehler
Das Länderkürzel wird automatisch gesetzt. Achte darauf, das richtige Land auszuwählen.
Nachname
Der Nachname deines zweiten Elternteils
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Details
Gib den aktuellen Nachnamen deines zweiten Elternteils ein, wie er im Personalausweis steht. Bei Doppelnamen beide Teile mit Bindestrich angeben. Diese Angabe dient der eindeutigen Identifizierung und wird mit den Steuerdokumenten abgeglichen. Die Reihenfolge (Elternteil 1 oder 2) spielt keine Rolle – wähle eine beliebige Reihenfolge.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer, von Braun
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen verwenden. Den aktuellen Namen angeben, nicht einen früheren Namen (z.B. Geburtsname).
Vorname
Der Vorname deines zweiten Elternteils
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Details
Trage den vollständigen Vornamen ein, so wie er im Personalausweis steht. Bei mehreren Vornamen alle angeben. Diese Daten werden zur Identifizierung und für den Abgleich mit Steuerdokumenten benötigt.
Beispiel
Anna, Hans, Anna Maria, Hans-Peter
Häufige Fehler
Nicht nur den Rufnamen angeben, wenn mehrere Vornamen existieren. Alle offiziellen Vornamen sind wichtig.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum deines zweiten Elternteils
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Details
Gib das vollständige Geburtsdatum ein. Diese Information wird für die Identifikation und den Abgleich mit Steuerdaten benötigt. Das Alter kann auch bei bestimmten Freibeträgen relevant sein (z.B. bei Rentnern).
Beispiel
22.08.1972 wird eingegeben als 1972-08-22
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format (JJJJ-MM-TT). Das Datum muss mit dem Personalausweis übereinstimmen.
Geschlecht
Das Geschlecht deines zweiten Elternteils gemäß Personalausweis
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Details
Wähle das Geschlecht, wie es im Personalausweis eingetragen ist. Diese Angabe dient der korrekten Anrede und statistischen Erfassung. Seit 2018 ist auch die Option "divers" verfügbar.
Beispiel
Weiblich, Männlich, Divers, Keine Angabe
Häufige Fehler
Die Angabe sollte mit dem Ausweis übereinstimmen. "Keine Angabe" kann gewählt werden, wenn diese Information nicht geteilt werden soll.
Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit deines zweiten Elternteils
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Details
Gib die Staatsangehörigkeit an. Diese Information kann für die BAföG-Berechnung relevant sein, insbesondere bei ausländerrechtlichen Fragen. Bei doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche angeben, falls vorhanden.
Beispiel
deutsch, türkisch, polnisch, italienisch
Häufige Fehler
Das Adjektiv schreiben (z.B. "deutsch"), nicht das Land (z.B. "Deutschland"). Bei mehreren Staatsangehörigkeiten die deutsche angeben, falls vorhanden.
Sterbedatum
Das Sterbedatum, falls dein zweiter Elternteil verstorben ist
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Details
Wenn dieser Elternteil verstorben ist, gib hier das Sterbedatum ein. Bei verstorbenen Elternteilen wird kein Einkommen angerechnet, und du erhältst möglicherweise Waisenrente. Lass das Feld leer, wenn der Elternteil noch lebt. Das BAföG-Amt benötigt in diesem Fall eine Sterbeurkunde als Nachweis.
Beispiel
Bei Sterbefall am 10.05.2020: 2020-05-10
Häufige Fehler
Nur ausfüllen, wenn der Elternteil tatsächlich verstorben ist. Das Feld kann für die meisten Antragstellenden leer bleiben.
Telefon
Die Telefonnummer deines zweiten Elternteils
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Details
Gib eine Telefonnummer an, unter der das BAföG-Amt deinen zweiten Elternteil bei Rückfragen erreichen kann. Das kann eine Festnetz- oder Mobilnummer sein. Diese Angabe ist optional, erleichtert aber die Kommunikation, falls Dokumente fehlen oder Unklarheiten bestehen.
Beispiel
+49 151 12345678, 089 12345678, +43 664 1234567
Häufige Fehler
Internationale Vorwahl mit angeben, wenn die Nummer im Ausland ist. Bei deutschen Nummern +49 oder 0 am Anfang verwenden.
Die E-Mail-Adresse deines zweiten Elternteils
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Details
Gib eine E-Mail-Adresse an, unter der das BAföG-Amt deinen zweiten Elternteil kontaktieren kann. Die E-Mail-Adresse wird für die Zusendung von Dokumenten, Rückfragen und die Elterneinladung verwendet. Wenn dein Elternteil das Formblatt 3 (Einkommenserklärung) online ausfüllen soll, wird eine Einladung an diese Adresse geschickt.
Beispiel
Häufige Fehler
Eine aktive E-Mail-Adresse angeben, die dein Elternteil regelmäßig abruft. Tippfehler in der E-Mail-Adresse können dazu führen, dass wichtige Nachrichten nicht ankommen.
Berufliche Situation
Die aktuelle berufliche Situation deines zweiten Elternteils
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Details
Wähle den Beschäftigungsstatus, der die Situation deines zweiten Elternteils am besten beschreibt. Diese Information beeinflusst, welches Einkommen und welche Freibeträge angerechnet werden. Angestellte und Beamte haben regelmäßiges Einkommen, Selbständige schwankende Einkünfte, Rentner Renteneinkommen. Der Status bestimmt auch, welche weiteren Angaben erforderlich sind.
Beispiel
Angestellte/r: Festes Arbeitsverhältnis. Beamte/r: Im öffentlichen Dienst. Selbständig: Eigenes Gewerbe. Rentner/in: Im Ruhestand. Arbeitslos: Derzeit ohne Arbeit.
Häufige Fehler
Bei mehreren Tätigkeiten die Haupttätigkeit wählen. Minijobs zählen als "Angestellt". Rentner, die nebenbei arbeiten, als "Rentner" mit Nebeneinkommen angeben.
Familienstand
Der Familienstand deines zweiten Elternteils
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Details
Wähle den aktuellen Familienstand gemäß Melderegister. Bei verheirateten Eltern wird das gemeinsame Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Bei Geschiedenen oder Ledigen wird oft nur das Einkommen eines Elternteils angerechnet. "Dauernd getrennt lebend" gilt für verheiratete Paare, die getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind.
Beispiel
Ledig, Verheiratet, Geschieden, Verwitwet, Dauernd getrennt lebend
Häufige Fehler
Bei eingetragener Lebenspartnerschaft "Verheiratet" wählen. Bei Trennung ohne Scheidung "Dauernd getrennt lebend" wählen.
Familienstand seit
Seit wann der aktuelle Familienstand deines zweiten Elternteils besteht
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Details
Gib das Datum an, seit dem der aktuelle Familienstand besteht. Bei Verheirateten ist das das Hochzeitsdatum, bei Geschiedenen das Datum des rechtskräftigen Scheidungsurteils, bei Verwitweten das Sterbedatum des Partners. Diese Information hilft, Änderungen in der Einkommenssituation nachzuvollziehen.
Beispiel
Bei Hochzeit am 20.06.1995: 1995-06-20
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur bei anderem Familienstand als "Ledig". Bei Ledigen wird kein Datum benötigt.
Nicht erwerbstätig seit
Seit wann dein zweiter Elternteil nicht erwerbstätig ist
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Details
Wenn dein zweiter Elternteil aktuell nicht erwerbstätig ist (arbeitslos, Hausfrau/Hausmann, etc.), gib hier an, seit wann dieser Zustand besteht. Das BAföG-Amt prüft damit, ob frühere Einkommen noch relevant sind oder ob auf aktuelle Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) abgestellt werden muss.
Beispiel
Bei Arbeitslosigkeit seit 01.01.2023: 2023-01-01
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn "Nicht erwerbstätig" als Beschäftigungsstatus gewählt wurde. Rentner sind nicht "nicht erwerbstätig", sondern "Rentner".
In Ausbildung
Ob dein zweiter Elternteil sich in Ausbildung oder Studium befindet
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein zweiter Elternteil selbst gerade eine Ausbildung, ein Studium oder eine Weiterbildung absolviert. Das ist ungewöhnlich, kommt aber vor (z.B. bei spätem Studium, Umschulung, berufsbegleitendem Studium). Die Ausbildungssituation kann Freibeträge und Einkommensberechnung beeinflussen.
Beispiel
Häkchen setzen: Elternteil ist an einer Hochschule eingeschrieben oder macht eine Umschulung. Kein Häkchen: Keine Ausbildung.
Häufige Fehler
Kurze Weiterbildungen oder Kurse zählen nicht. Gemeint sind längere, formale Ausbildungen oder Studiengänge.
Art der Ausbildung
Die Art der Ausbildung, die dein zweiter Elternteil absolviert
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Details
Wenn dein zweiter Elternteil in Ausbildung ist, beschreibe kurz die Art der Ausbildung. Das kann ein Studium, eine Umschulung, eine berufliche Weiterbildung oder eine Lehre sein. Diese Information hilft dem BAföG-Amt, die Einkommenssituation besser einzuschätzen.
Beispiel
Bachelor-Studium BWL, Umschulung zum Fachinformatiker, Meisterausbildung
Häufige Fehler
Dieses Feld erscheint nur, wenn "In Ausbildung" angekreuzt wurde. Konkrete Angaben machen, nicht nur "Ausbildung".
Straße
Die Straße und Hausnummer, wo dein zweiter Elternteil wohnt
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Details
Gib die vollständige Straßenadresse mit Hausnummer an, unter der dein zweiter Elternteil gemeldet ist. Dieses Feld musst du nur ausfüllen, wenn dein zweiter Elternteil an einer anderen Adresse lebt als Elternteil 1 (z.B. bei getrennt lebenden Eltern). Diese Adresse muss mit der Meldebescheinigung übereinstimmen. Das BAföG-Amt benötigt die Adresse für Korrespondenz und um Dokumente anfordern zu können.
Beispiel
Hauptstraße 15, Berliner Allee 234a, Dorfstraße 5
Häufige Fehler
Die Hausnummer mit angeben. Bei Hausnummernzusätzen (a, b, 1/2) diese nicht vergessen. Leer lassen, wenn beide Elternteile an der gleichen Adresse wohnen.
Hausnummer
Die Hausnummer der Adresse
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Details
Gib die Hausnummer an. Bei manchen Formularen wird die Hausnummer getrennt vom Straßennamen erfasst. Hausnummernzusätze (a, b, c, 1/2) mit angeben.
Beispiel
15, 234a, 5b, 12 1/2
Häufige Fehler
Hausnummernzusätze nicht vergessen. Wenn Straße und Hausnummer in einem Feld erfasst werden, nur die Hausnummer hier eintragen.
Adresszusatz
Adresszusatz wie Stockwerk, Wohnungsnummer oder c/o
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Details
Hier kannst du zusätzliche Adressinformationen angeben, die für die Zustellung wichtig sind. Das können Stockwerk, Wohnungsnummer, "c/o" bei Untermiete oder andere Zusätze sein. Dieses Feld ist optional.
Beispiel
2. OG, Wohnung 15, c/o Müller, Hinterhaus
Häufige Fehler
Nur angeben, wenn wirklich nötig für die Zustellung. Bei normalen Einfamilienhäusern kann das Feld leer bleiben.
Postleitzahl
Die Postleitzahl des Wohnorts
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Details
Trage die fünfstellige Postleitzahl ein. In Deutschland haben Postleitzahlen immer genau 5 Ziffern. Bei Adressen im Ausland kann das Format abweichen.
Beispiel
80331 (München), 10115 (Berlin), 04103 (Leipzig)
Häufige Fehler
Immer 5-stellig bei deutschen Adressen. Führende Nullen nicht weglassen.
Stadt
Die Stadt oder Gemeinde des Wohnorts
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Details
Gib den Namen der Stadt oder Gemeinde an. Bei großen Städten kann auch der Stadtteil angegeben werden, wenn er auf der Meldebescheinigung steht.
Beispiel
München, Berlin, Heidelberg, Berlin-Mitte
Häufige Fehler
Den offiziellen Namen wie auf der Meldebescheinigung verwenden.
Land
Das Land des Wohnsitzes
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Details
Wähle das Land, in dem dein zweiter Elternteil wohnt. Bei Adressen in Deutschland wähle "Deutschland" (DE). Bei Adressen im Ausland das entsprechende Land. Das BAföG-Amt benötigt diese Information für internationale Korrespondenz.
Beispiel
Deutschland (DE), Österreich (AT), Schweiz (CH), Türkei (TR)
Häufige Fehler
Das Länderkürzel wird automatisch gesetzt. Achte darauf, das richtige Land auszuwählen.
Eltern-Einkommen
32 FelderDetails zu den Einkommensverhältnissen deiner Eltern
Elternteil
Für welchen Elternteil du die Einkommenserklärung ausfüllst
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Details
Wähle, ob du die Einkommensdaten für Vater oder Mutter angibst. Dieses Formular (Formblatt 03) muss für jeden Elternteil separat ausgefüllt werden. Wenn deine Eltern zusammenleben, benötigst du zwei ausgefüllte Formblätter – eines für jeden Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern meist nur für den Elternteil, bei dem du hauptsächlich aufgewachsen bist.
Beispiel
Vater: Du füllst die Einkommensdaten deines Vaters aus. Mutter: Du füllst die Einkommensdaten deiner Mutter aus.
Häufige Fehler
Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du für jeden Elternteil ein separates Formblatt ausfüllst.
Vorname
Der Vorname des Elternteils, für den die Einkommenserklärung gilt
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Details
Gib den vollständigen Vornamen ein, wie er im Personalausweis und im Steuerbescheid steht. Diese Angabe dient der Zuordnung der Einkommensdaten zum richtigen Elternteil und dem Abgleich mit den Steuerdokumenten.
Beispiel
Hans, Anna, Hans-Peter, Anna Maria
Häufige Fehler
Den Namen exakt wie im Steuerbescheid schreiben. Bei mehreren Vornamen alle angeben.
Nachname
Der Nachname des Elternteils
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Details
Trage den Nachnamen ein, wie er im Personalausweis und Steuerbescheid steht. Bei Doppelnamen beide Teile mit Bindestrich angeben. Der Name muss mit den offiziellen Dokumenten übereinstimmen, die du als Nachweis einreichst.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer
Häufige Fehler
Keine Abkürzungen. Den Namen genau wie in den Unterlagen schreiben.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum des Elternteils zur Identifikation
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Details
Gib das vollständige Geburtsdatum an. Dies dient der eindeutigen Zuordnung der Einkommensdaten und dem Abgleich mit den Steuerbehörden. Das Datum muss mit dem Personalausweis übereinstimmen.
Beispiel
15.03.1970 wird eingegeben als 1970-03-15
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format (JJJJ-MM-TT).
Steuerjahr
Das Jahr, für das die Einkommensangaben gelten
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Details
Wähle das Steuerjahr, für das du die Einkommensdaten angibst. Normalerweise ist dies das vorvergangene Jahr (z.B. bei Antragstellung 2024 das Jahr 2022), da für dieses Jahr meist schon ein Steuerbescheid vorliegt. Das BAföG-Amt rechnet die vergangenen Einkommen auf die aktuelle Situation hoch. Wenn sich die Einkommenssituation stark geändert hat, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen.
Beispiel
Bei Antragstellung 2024: meist Jahr 2022 (da für 2023 oft noch kein Steuerbescheid vorliegt)
Häufige Fehler
Nicht das aktuelle Jahr wählen, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt. Am besten das Jahr nehmen, für das bereits ein offizieller Steuerbescheid existiert.
Berufliche Situation
Die berufliche Situation deines Elternteils im Steuerjahr
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Details
Wähle den Status, der die Haupttätigkeit deines Elternteils im angegebenen Steuerjahr am besten beschreibt. Diese Angabe bestimmt, welche weiteren Felder auszufüllen sind. Angestellte haben Lohneinkünfte, Selbständige Gewerbeeinkünfte, Beamte Besoldung, Rentner Alterseinkünfte. Bei mehreren Tätigkeiten die Haupteinkommensquelle wählen.
Beispiel
Angestellt: Arbeitnehmer mit Lohnsteuerbescheinigung. Selbständig: Gewerbetreibende/r oder Freiberufler/in. Beamte/r: Im öffentlichen Dienst. Rentner/in: Im Ruhestand mit Rentenbezug. Arbeitslos: Bezug von Arbeitslosengeld. Hausfrau/Hausmann: Nicht erwerbstätig.
Häufige Fehler
Den Status wählen, der im Steuerjahr galt, nicht den aktuellen Status (falls sich etwas geändert hat).
Jährliches Bruttogehalt
Das jährliche Bruttogehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung
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Details
Gib das gesamte Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit im angegebenen Jahr an. Diese Zahl findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung unter "Bruttolohn" oder im Steuerbescheid. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen alle Bruttogehälter zusammenrechnen. Auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Bonuszahlungen gehören dazu.
Beispiel
Jahresgehalt 45.000€, auf Lohnsteuerbescheinigung als "Bruttolohn" oder "Bruttoarbeitslohn" ausgewiesen
Häufige Fehler
Nicht Netto- mit Bruttogehalt verwechseln. Das Bruttogehalt ist der Betrag vor allen Abzügen. Sonderzahlungen nicht vergessen.
Zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid
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Details
Trage das zu versteuernde Einkommen ein, wie es im Steuerbescheid angegeben ist. Diese Zahl ist meist niedriger als das Bruttoeinkommen, da verschiedene Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen wurden. Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und wichtig für die BAföG-Berechnung.
Beispiel
Bei Bruttoeinkommen 45.000€ nach Abzügen vielleicht 35.000€ zu versteuerndes Einkommen
Häufige Fehler
Diese Zahl steht explizit im Steuerbescheid in der Zeile "zu versteuerndes Einkommen". Nicht schätzen, sondern vom Bescheid ablesen.
Einkommen aus Selbstständigkeit
Der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbe
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Details
Wenn dein Elternteil selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, gib hier den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) an. Bei Gewerbetreibenden steht dieser Wert in der Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bei Freiberuflern in der Anlage S des Steuerbescheids. Auch nebenberufliche Selbständigkeit muss angegeben werden.
Beispiel
Freiberuflicher Architekt mit 80.000€ Einnahmen und 30.000€ Betriebsausgaben: 50.000€ Gewinn
Häufige Fehler
Nicht die Bruttoeinnahmen angeben, sondern den Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben. Bei reiner Angestelltentätigkeit bleibt dieses Feld leer.
Art der selbstständigen Tätigkeit
Die Art des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit
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Details
Beschreibe kurz die selbständige Tätigkeit deines Elternteils. Das kann ein Handwerksbetrieb, ein Einzelhandelsgeschäft, eine freiberufliche Tätigkeit (Arzt, Anwalt, Architekt, etc.) oder ein Online-Business sein. Diese Angabe hilft dem BAföG-Amt, die Art der Einkünfte besser einzuordnen.
Beispiel
Schreinerei, Apotheke, freiberufliche Übersetzerin, Steuerberater, Online-Shop
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn "Selbständig" als Beschäftigungsstatus gewählt wurde. Konkrete Angaben machen.
Renteneinkünfte
Die jährlichen Renteneinkünfte
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Details
Wenn dein Elternteil Rente bezieht, gib hier die jährliche Bruttorente an. Dazu gehören: gesetzliche Altersrente, Betriebsrente, private Rentenversicherungen, Pension bei Beamten. Bei mehreren Renten alle zusammenrechnen. Die Höhe steht auf den Rentenbescheiden oder im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" (bei Pensionen) oder "sonstige Einkünfte" (bei Renten).
Beispiel
Gesetzliche Rente 18.000€/Jahr + Betriebsrente 6.000€/Jahr = 24.000€
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn der Elternteil tatsächlich Rentner ist. Die Bruttorente angeben, nicht die Nettorente.
Art der Rente
Die Art der Rente oder Pension
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Details
Beschreibe, welche Art von Rente dein Elternteil bezieht. Das kann eine gesetzliche Altersrente, eine Beamtenpension, eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung sein. Bei mehreren Rentenarten alle nennen.
Beispiel
Gesetzliche Altersrente, Beamtenpension, Betriebsrente, Private Rentenversicherung
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn Renteneinkünfte angegeben wurden.
Mieteinnahmen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Details
Gib hier die Nettoeinkünfte aus vermieteten oder verpachteten Immobilien und Grundstücken an. Das sind die Mieteinnahmen nach Abzug von Werbungskosten (Reparaturen, Hausverwaltung, AfA, etc.). Diese Zahl findest du im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung". Auch zeitweise Vermietung (z.B. Ferienwohnung) zählt dazu.
Beispiel
Mieteinnahmen 12.000€/Jahr minus Werbungskosten 4.000€ = 8.000€ Nettoeinkünfte
Häufige Fehler
Nicht die Bruttomiete angeben, sondern die Nettoeinkünfte nach Abzug der Werbungskosten (steht im Steuerbescheid).
Kapitalerträge
Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden
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Details
Trage hier alle Erträge aus Kapitalvermögen ein: Zinsen auf Sparguthaben, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus Investmentfonds, Erträge aus Anleihen. Diese Werte stehen im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" oder auf der Jahressteuerbescheinigung der Bank. Auch Beträge unter dem Sparerpauschbetrag (1.000€) müssen angegeben werden.
Beispiel
Zinsen 200€ + Dividenden 1.500€ + Fondsausschüttungen 300€ = 2.000€
Häufige Fehler
Nicht das Kapital selbst angeben, sondern nur die Erträge. Die Bank stellt eine Jahressteuerbescheinigung aus, die alle Kapitalerträge auflistet.
Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte, die in keine andere Kategorie passen
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Details
Hier alle weiteren Einkünfte eintragen, die noch nicht erfasst wurden. Dazu gehören: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Verkauf von Wertpapieren), Unterhaltsleistungen, die der Elternteil erhält, Einkünfte aus gelegentlichen Tätigkeiten, sonstige Leistungen. Im Steuerbescheid unter "sonstige Einkünfte" oder "private Veräußerungsgeschäfte" zu finden.
Beispiel
Unterhaltsleistungen vom Ex-Partner 6.000€/Jahr, Tantiemen 500€
Häufige Fehler
Nicht doppelt erfassen: Was schon unter "Gehalt", "Selbständigkeit" oder "Mieteinnahmen" angegeben wurde, nicht nochmal hier eintragen.
Art der sonstigen Einkünfte
Beschreibung der Art der sonstigen Einkünfte
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Details
Erkläre hier genau, um welche Art von Einkommen es sich bei den sonstigen Einkünften handelt. Je präziser die Beschreibung, desto schneller kann das BAföG-Amt den Antrag bearbeiten. Nenne die Quelle und ob es regelmäßige oder einmalige Zahlungen sind.
Beispiel
"Unterhaltsleistungen vom geschiedenen Ehepartner" oder "Tantiemen aus Buchveröffentlichung"
Häufige Fehler
Keine vagen Angaben wie "verschiedenes". Konkret beschreiben, woher die Einkünfte stammen.
Einkommensteuer
Die gezahlte Einkommensteuer im Steuerjahr
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Details
Gib die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer an, wie sie im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Diese Zahl findest du im Steuerbescheid unter "festgesetzte Einkommensteuer". Bei Angestellten ist ein Großteil bereits als Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen worden. Die Steuer mindert das anrechenbare Einkommen für die BAföG-Berechnung.
Beispiel
Bei 50.000€ Bruttoeinkommen vielleicht 8.000€ Einkommensteuer
Häufige Fehler
Nicht die monatliche Lohnsteuer angeben, sondern die jährliche Einkommensteuer laut Steuerbescheid.
Solidaritätszuschlag
Der gezahlte Solidaritätszuschlag
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Details
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer (bzw. seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen). Diese Zahl steht im Steuerbescheid direkt unter der Einkommensteuer. Auch der Solidaritätszuschlag mindert das anrechenbare Einkommen.
Beispiel
Bei 8.000€ Einkommensteuer: 440€ Solidaritätszuschlag (bis 2021)
Häufige Fehler
Seit 2021 fällt der Soli für die meisten Steuerzahler weg. Vom Steuerbescheid ablesen, nicht schätzen.
Kirchensteuer
Die gezahlte Kirchensteuer
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Details
Wenn dein Elternteil kirchensteuerpflichtig ist (Mitglied einer Kirche), gib hier die gezahlte Kirchensteuer an. Diese beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Einkommensteuer. Die Zahl steht im Steuerbescheid. Auch Kirchensteuer mindert das anrechenbare Einkommen.
Beispiel
Bei 8.000€ Einkommensteuer in Bayern: 640€ Kirchensteuer (8%)
Häufige Fehler
Nur ausfüllen, wenn tatsächlich Kirchensteuer gezahlt wurde. Bei konfessionslosen Personen bleibt das Feld leer.
Krankenversicherungsbeiträge
Die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge
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Details
Gib die jährlichen Beiträge zur Krankenversicherung an. Bei gesetzlich Versicherten werden diese automatisch vom Gehalt abgezogen und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Bei privat Versicherten die tatsächlich gezahlten Prämien eintragen. Diese Beiträge mindern das anrechenbare Einkommen.
Beispiel
Gesetzlich versichert bei 50.000€ Brutto: ca. 3.600€/Jahr
Häufige Fehler
Bei privat Versicherten die tatsächlichen Kosten eintragen (oft höher). Die Zahlen stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Steuerbescheid.
Rentenversicherungsbeiträge
Die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge
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Details
Trage die jährlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Bei Angestellten werden diese automatisch vom Gehalt abgezogen und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Bei Selbständigen nur eintragen, wenn tatsächlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird (viele Selbständige sind davon befreit).
Beispiel
Bei 50.000€ Brutto: ca. 4.650€/Jahr (9,3% vom Brutto)
Häufige Fehler
Bei Selbständigen oft keine Rentenversicherungspflicht. Nur tatsächlich gezahlte Beiträge angeben.
Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Die gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge
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Details
Gib die jährlichen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Diese werden bei Angestellten automatisch vom Gehalt abgezogen (zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen). Bei Selbständigen gibt es meist keine Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Beiträge stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Beispiel
Bei 50.000€ Brutto: ca. 650€/Jahr (1,3% vom Brutto)
Häufige Fehler
Bei Selbständigen und Beamten meist keine Arbeitslosenversicherung. Bei Rentnern ebenfalls nicht.
Pflegeversicherungsbeiträge
Die gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge
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Details
Trage die jährlichen Beiträge zur Pflegeversicherung ein. Diese sind für alle Krankenversicherten Pflicht (egal ob gesetzlich oder privat versichert). Bei Angestellten werden sie automatisch abgezogen. Bei Kinderlosen über 23 Jahren gibt es einen Zuschlag von 0,6%.
Beispiel
Bei 50.000€ Brutto: ca. 950€/Jahr (1,9% vom Brutto, ggf. plus Zuschlag)
Häufige Fehler
Auch privat Versicherte zahlen Pflegeversicherung. Die Beiträge stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Unterhaltszahlungen
Gezahlte Unterhaltszahlungen an andere Personen
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Details
Wenn dein Elternteil Unterhalt an andere Personen zahlt (z.B. Ex-Partner, andere Kinder), gib hier die jährliche Summe an. Unterhaltszahlungen können als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden und mindern das anrechenbare Einkommen für die BAföG-Berechnung. Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden können.
Beispiel
Unterhalt an Ex-Ehepartner 6.000€/Jahr, Unterhalt an Kind aus erster Ehe 3.600€/Jahr
Häufige Fehler
Nur tatsächlich gezahlten Unterhalt angeben, nicht den theoretisch geschuldeten. Kindergeld für dich selbst gehört nicht hierher.
Empfänger der Unterhaltszahlungen
An wen die Unterhaltszahlungen geleistet werden
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Details
Beschreibe, wer die Unterhaltszahlungen erhält. Das kann der/die Ex-Partner/in sein, Kinder aus früheren Beziehungen oder andere unterhaltspflichtige Personen. Diese Angabe hilft dem BAföG-Amt, die Unterhaltszahlungen einzuordnen.
Beispiel
Ex-Ehepartner, Kind aus erster Ehe, geschiedene Ehefrau
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn Unterhaltszahlungen angegeben wurden.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich geltend gemacht wurden
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Details
Außergewöhnliche Belastungen sind besondere finanzielle Lasten, die über das normale Maß hinausgehen. Dazu gehören: Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten, Kosten für Menschen mit Behinderung. Diese Kosten können im Steuerbescheid als "außergewöhnliche Belastungen" abgesetzt sein und mindern das anrechenbare Einkommen. Gib die Höhe an, die im Steuerbescheid anerkannt wurde.
Beispiel
Krankheitskosten 5.000€, Pflegekosten für pflegebedürftigen Elternteil 8.000€
Häufige Fehler
Nur die Beträge angeben, die tatsächlich im Steuerbescheid als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden, nicht alle angefallenen Kosten.
Bedeutendes Vermögen
Ob dein Elternteil über bedeutendes Vermögen verfügt
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Elternteil erhebliches Vermögen besitzt, das über normale Rücklagen hinausgeht. Dazu gehören: Immobilien (außer selbstgenutztes Wohneigentum), größere Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen, wertvolle Sammlungen. Normales Sparvermögen oder Altersvorsorgeverträge zählen meist nicht dazu. Das BAföG-Amt kann bei erheblichem Vermögen eine Anrechnung vornehmen.
Beispiel
Häkchen setzen: Mehrere vermietete Immobilien, Aktiendepot über 100.000€. Kein Häkchen: Nur selbstgenutztes Haus und normale Ersparnisse.
Häufige Fehler
Das selbstgenutzte Eigenheim zählt nicht als "erhebliches Vermögen". Auch normale Altersvorsorge (Riester, Betriebsrente) nicht.
Art des Vermögens
Beschreibung der Art des Vermögens
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Details
Beschreibe, um welche Art von Vermögen es sich handelt. Sei so konkret wie möglich: Anzahl der Immobilien, Art der Wertpapiere, Höhe von Unternehmensbeteiligungen. Diese Information hilft dem BAföG-Amt, die Vermögenssituation einzuschätzen.
Beispiel
2 vermietete Wohnungen in München, Aktiendepot ca. 150.000€, 30% Beteiligung an GmbH
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn "erhebliches Vermögen" angekreuzt wurde. Konkrete Angaben machen.
Wert des Vermögens
Der geschätzte Gesamtwert des Vermögens
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Details
Gib eine ungefähre Schätzung des Gesamtwerts des Vermögens an. Bei Immobilien den Verkehrswert, bei Wertpapieren den aktuellen Depotwert, bei Unternehmensbeteiligungen den Beteiligungswert. Das BAföG-Amt kann später detailliertere Nachweise verlangen.
Beispiel
Immobilien 400.000€ + Wertpapiere 150.000€ = 550.000€
Häufige Fehler
Eine realistische Schätzung abgeben. Das BAföG-Amt kann Nachweise verlangen. Schulden können abgezogen werden.
Steuerbescheid vorhanden
Ob ein Steuerbescheid für das angegebene Jahr vorliegt
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Details
Setze das Häkchen, wenn für das angegebene Steuerjahr bereits ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Der Steuerbescheid ist der wichtigste Nachweis für die Einkommenssituation und sollte dem BAföG-Antrag beigefügt werden. Ohne Steuerbescheid werden andere Nachweise verlangt (Lohnsteuerbescheinigung, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide).
Beispiel
Häkchen setzen: Steuererklärung wurde abgegeben und Bescheid liegt vor. Kein Häkchen: Noch kein Bescheid oder keine Steuererklärung gemacht.
Häufige Fehler
Auch Rentner und Arbeitslose können einen Steuerbescheid haben, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Datum des Steuerbescheids
Das Datum, an dem der Steuerbescheid ausgestellt wurde
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Details
Gib das Ausstellungsdatum des Steuerbescheids an. Dieses Datum steht oben auf dem Bescheid. Es hilft dem BAföG-Amt, den richtigen Bescheid zu identifizieren, besonders wenn es mehrere Bescheide gibt (z.B. Änderungsbescheide). Das Datum ist auch wichtig für die Beurteilung der Aktualität.
Beispiel
Steuerbescheid vom 22.08.2023: 2023-08-22
Häufige Fehler
Nicht das Datum des Steuerjahrs, sondern das Ausstellungsdatum des Bescheids (steht oben auf dem Dokument).
Richtigkeit der Angaben
Bestätigung, dass alle Einkommensangaben wahrheitsgemäß sind
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Details
Mit dem Setzen dieses Häkchens bestätigt dein Elternteil (oder du in seinem Namen), dass alle Angaben zum Einkommen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig sind. Falsche Angaben können als Betrug gewertet werden und zur Rückforderung von BAföG sowie zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das BAföG-Amt gleicht die Angaben mit den Steuerbehörden ab.
Beispiel
Häkchen setzen: Alle Informationen wurden sorgfältig geprüft und sind korrekt.
Häufige Fehler
Dieses Häkchen ist Pflicht. Nicht setzen, wenn du dir bei den Angaben unsicher bist. Lieber nochmal die Unterlagen prüfen.
Kinder
16 FelderAngaben zu deinen eigenen Kindern
Kinder
Ob du eigene Kinder hast
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Details
Setze das Häkchen, wenn du leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder hast. Studierende mit Kindern erhalten wichtige Vorteile: einen Kinderbetreuungszuschlag von 160€ pro Kind und Monat, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einen erhöhten Vermögensfreibetrag von 2.300€ pro Kind. Es zählen alle Kinder, für die du unterhaltspflichtig bist, unabhängig vom Alter.
Beispiel
Häkchen setzen: Du hast ein oder mehrere eigene Kinder (leiblich, adoptiert oder in Pflege). Kein Häkchen: Du hast keine Kinder.
Häufige Fehler
Geschwister oder Kinder des Partners zählen nicht als "eigene Kinder". Nur Kinder, für die du unterhaltspflichtig bist.
Nachname
Der Nachname deines Kindes
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Details
Gib den aktuellen Nachnamen deines Kindes ein, wie er in der Geburtsurkunde oder im Kinderausweis steht. Bei mehreren Kindern füllst du für jedes Kind einen eigenen Abschnitt aus. Der Name dient der eindeutigen Identifizierung für die Berechnung des Kinderbetreuungszuschlags.
Beispiel
Müller, Schmidt, Müller-Meyer
Häufige Fehler
Den offiziellen Namen verwenden, wie er in den Dokumenten steht. Keine Spitznamen.
Vorname
Der Vorname deines Kindes
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Details
Trage den vollständigen Vornamen deines Kindes ein, so wie er in der Geburtsurkunde steht. Bei mehreren Vornamen alle angeben. Diese Angabe ist wichtig für die Zuordnung zu den Nachweisen (Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid).
Beispiel
Emma, Noah, Anna Maria, Finn-Luca
Häufige Fehler
Alle Vornamen angeben, nicht nur den Rufnamen.
Geburtsdatum
Das Geburtsdatum deines Kindes
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Details
Gib das vollständige Geburtsdatum an. Das Alter deines Kindes ist wichtig für die Berechnung des Kinderbetreuungszuschlags: Der Zuschlag von 160€ pro Monat wird nur für Kinder unter 14 Jahren gewährt. Ältere Kinder werden trotzdem erfasst, da sie den Vermögensfreibetrag erhöhen und in die Bedarfsberechnung einfließen können.
Beispiel
15.03.2020 wird eingegeben als 2020-03-15
Häufige Fehler
Achte auf das richtige Format (JJJJ-MM-TT). Das Datum muss mit der Geburtsurkunde übereinstimmen.
Lebt im Haushalt
Ob das Kind in deinem Haushalt lebt
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Kind bei dir wohnt (im selben Haushalt). Das ist wichtig für den Kinderbetreuungszuschlag: Den vollen Zuschlag erhältst du nur, wenn das Kind bei dir lebt. Wenn das Kind beim anderen Elternteil oder in Pflege lebt, kann der Zuschlag anders berechnet oder aufgeteilt werden. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht und Wechselmodell kann eine anteilige Auszahlung möglich sein.
Beispiel
Häkchen setzen: Das Kind wohnt bei dir (auch bei Wechselmodell überwiegend). Kein Häkchen: Das Kind lebt beim anderen Elternteil oder in Pflege.
Häufige Fehler
Bei Wechselmodell (Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern) das Häkchen setzen und im Freitext erklären, dass Wechselmodell praktiziert wird.
In Ausbildung
Ob dein Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet
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Details
Setze das Häkchen, wenn dein Kind eine Schule besucht, eine Ausbildung macht, studiert oder den Kindergarten besucht. Diese Information ist wichtig, da Kinder in Ausbildung unter Umständen eigene Einkünfte (Ausbildungsvergütung, BAföG) haben können, die angegeben werden müssen. Bei schulpflichtigen Kindern ist das meist der Schulbesuch.
Beispiel
Häkchen setzen: Kind geht zur Schule, in den Kindergarten, macht Ausbildung oder studiert. Kein Häkchen: Kind ist noch nicht schulpflichtig oder hat Ausbildung abgeschlossen.
Häufige Fehler
Auch Kindergarten und Vorschule zählen als "Ausbildung" in diesem Sinne. Bei sehr kleinen Kindern (unter 3 Jahren) meist kein Häkchen.
Schule, Kita oder Ausbildungsstätte
Die Schule, Kita oder Ausbildungsstätte, die dein Kind besucht
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Details
Gib den Namen der Einrichtung an, die dein Kind besucht. Das kann eine Kindertagesstätte, eine Grundschule, ein Gymnasium, eine Berufsschule, eine Universität oder eine andere Ausbildungsstätte sein. Diese Angabe dient der Dokumentation und kann für Nachfragen des BAföG-Amts wichtig sein.
Beispiel
Kita Regenbogen, Grundschule Musterstadt, Max-Planck-Gymnasium, Berufsschule für Einzelhandel
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn "In Ausbildung" angekreuzt wurde. Den konkreten Namen der Einrichtung nennen.
Art der Ausbildung
Die Art der Ausbildung oder Schulform
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Details
Beschreibe kurz, welche Art von Ausbildung dein Kind absolviert. Bei Schulkindern die Schulform (Grundschule, Gymnasium, Realschule, etc.), bei Auszubildenden die Art der Ausbildung, bei Studierenden "Studium". Diese Information hilft einzuschätzen, ob und welche eigenen Einkünfte das Kind haben könnte.
Beispiel
Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Ausbildung zum Mechatroniker, Bachelor-Studium
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn "In Ausbildung" angekreuzt wurde. Konkrete Angaben zur Schulform oder Ausbildungsart.
Art der Einkünfte
Die Art der Einkünfte deines Kindes
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Details
Wenn dein Kind eigene Einkünfte hat, beschreibe hier die Art. Das können sein: Ausbildungsvergütung bei Azubis, BAföG bei Studierenden, Einkünfte aus Nebenjobs, Kindergeld (wird aber nicht als Einkommen des Kindes gezählt), Unterhalt vom anderen Elternteil. Diese Angabe ist wichtig, da eigene Einkünfte des Kindes die Unterhaltspflicht und damit auch deinen BAföG-Anspruch beeinflussen können.
Beispiel
Ausbildungsvergütung, BAföG, Nebenjob, Unterhalt, Waisenrente
Häufige Fehler
Kindergeld nicht als Einkommen des Kindes angeben – Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Nur tatsächliche Einkünfte des Kindes nennen.
Monatliche Einkünfte
Die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte deines Kindes
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Gib die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte deines Kindes an. Bei Ausbildungsvergütung das Bruttogehalt, bei BAföG den monatlichen Förderbetrag, bei Nebenjobs das durchschnittliche monatliche Einkommen. Eigene Einkünfte des Kindes reduzieren unter Umständen die Unterhaltspflicht und können deinen BAföG-Anspruch beeinflussen.
Beispiel
Ausbildungsvergütung 850€/Monat, BAföG 450€/Monat, Nebenjob 200€/Monat
Häufige Fehler
Den Durchschnitt über das Jahr angeben, wenn das Einkommen schwankt. Kindergeld nicht als Einkommen des Kindes angeben.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Ob du den Kinderbetreuungszuschlag für dieses Kind beantragen möchtest
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Setze das Häkchen, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag für dieses Kind erhalten möchtest. Der Zuschlag beträgt 160€ pro Monat und Kind und wird nur für Kinder unter 14 Jahren gewährt. Wichtig: Der Zuschlag ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden (anders als der normale BAföG-Betrag). Voraussetzung ist, dass das Kind in deinem Haushalt lebt. Bei geteiltem Sorgerecht kann der Zuschlag zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Beispiel
Häkchen setzen: Kind ist unter 14 Jahre und lebt bei dir, du möchtest den Zuschlag beantragen. Kein Häkchen: Kind ist über 14 oder lebt nicht bei dir.
Häufige Fehler
Auch wenn das Kind über 14 ist, kann es trotzdem erfasst werden (für Vermögensfreibetrag), aber ohne Kinderbetreuungszuschlag. Dann kein Häkchen setzen.
Nachname des anderen Elternteils
Der Nachname des anderen Elternteils
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Details
Wenn du den Kinderbetreuungszuschlag beantragst, muss der andere Elternteil bestätigen, dass er oder sie den Zuschlag nicht selbst beantragt. Dazu wird der Name benötigt. Gib den Nachnamen des anderen Elternteils deines Kindes an, so wie er im Personalausweis steht. Bei alleinerziehenden ohne Kontakt zum anderen Elternteil kann dieses Feld schwierig sein – kontaktiere das BAföG-Amt für Beratung.
Beispiel
Müller, Schmidt, Meyer
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag beantragt hast. Den aktuellen Namen angeben.
Vorname des anderen Elternteils
Der Vorname des anderen Elternteils
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Details
Gib den Vornamen des anderen Elternteils an. Diese Information wird benötigt, damit das BAföG-Amt prüfen kann, ob der andere Elternteil ebenfalls den Kinderbetreuungszuschlag beantragt. Der Zuschlag kann nur einmal pro Kind gewährt werden.
Beispiel
Max, Anna, Hans, Maria
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag beantragt hast.
Geburtsdatum des anderen Elternteils
Das Geburtsdatum des anderen Elternteils
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Details
Gib das Geburtsdatum des anderen Elternteils an. Diese Information dient der eindeutigen Identifizierung und dem Abgleich, ob der andere Elternteil ebenfalls einen Antrag auf Kinderbetreuungszuschlag gestellt hat.
Beispiel
22.05.1990 wird eingegeben als 1990-05-22
Häufige Fehler
Dieses Feld nur ausfüllen, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag beantragt hast. Achte auf das richtige Format.
Anderer Elternteil beantragt keinen Zuschlag
Bestätigung, dass der andere Elternteil den Zuschlag nicht beantragt
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Details
Setze das Häkchen, wenn der andere Elternteil bestätigt hat, dass er oder sie den Kinderbetreuungszuschlag für dieses Kind nicht selbst beantragt. Der Zuschlag kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Wenn beide Elternteile BAföG-berechtigt sind, muss geklärt werden, wer den Zuschlag erhält. Idealerweise sollte der andere Elternteil das Formblatt 04 ebenfalls unterschreiben.
Beispiel
Häkchen setzen: Der andere Elternteil hat schriftlich bestätigt, keinen Zuschlag zu beantragen.
Häufige Fehler
Ohne diese Bestätigung kann der Zuschlag nicht bewilligt werden, wenn beide Eltern BAföG-berechtigt sein könnten. Im Zweifel beim BAföG-Amt nachfragen.
Einverständnis des anderen Elternteils
Bestätigung, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist, dass du den Zuschlag erhältst
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Details
Setze das Häkchen, wenn der andere Elternteil ausdrücklich damit einverstanden ist, dass du (und nicht er/sie) den Kinderbetreuungszuschlag für dieses Kind erhältst. Diese Einverständniserklärung ist wichtig, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Am besten lässt du den anderen Elternteil das Formblatt 04 im entsprechenden Abschnitt unterschreiben.
Beispiel
Häkchen setzen: Der andere Elternteil hat schriftlich zugestimmt, dass du den Zuschlag bekommst.
Häufige Fehler
Idealerweise sollte eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen (Unterschrift auf Formblatt 04). Bei Alleinsorge ist das nicht nötig.
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